sagen wir eine Person erfüllt alle Anforderungen für die WBK.
Also Sachkundeprüfung und Verfassungsschutzcheck liefen gut.
Die Person ist seid einem Jahr in einem Verein und Verband und hat mehr als 12 Mal geschossen bzw mind. 1x Monat.
Und alles was noch dazu gehört.
Kann der Verein die Austeilung einer WBK anfechten bzw ablehnen weil das Mitglied sich sozial nicht genug einbringt.
Also das Mitglied kommt zum Verein zu den Schießterminen und trainiert.
Aber wenn alle dann danach zusammen noch eine Stunde sitzen, quatschen und Bier trinken geht das Mitglied nachhause.
Die Begründung des Vereins ist : Wir kennen dich kaum du kommst nur zum schießen.
Können die das machen?
Es ist halt blöd wenn man 24 Jahre alt ist und die anderen Ü45.
Daher hat man einfach kein Interesse sich mit denen zusammen zusetzen sag ich einfach mal.
?
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