ich war 1 Jahr Aktiv mit 120 Einträgen. Dann 2,5 Jahre inaktiv,lag auf Intensiv mit Covid, Familien Tod etc.
In der inaktiven Zeit kein Mitglied aufgrund von Umzug.
Laut BDS gilt folgendes als Bedürfnis.
- Die Voraussetzungen zum Erwerb, insbesondere der Begriff „regelmäßig“, sind nun in Abs. 3 neu und klarer gefasst:
Nr. 1: Schießsport muss 12 Monate in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrieben werden.
Nr. 2: Schießsport in den letzten 12 Monaten mindestens a) einmal im ganzen Monat oder b) 18 Mal insgesamt.
Punkt Nr 2... In den letzten 12 Monaten.
Wenn ich in 2 Monaten über 18 Einträge habe ist dann Punkt 2 nicht ebenfalls abgedeckt?.
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