SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

WBK Antrag nach Pause

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    WBK Antrag nach Pause

    Hallo,


    ich war 1 Jahr Aktiv mit 120 Einträgen. Dann 2,5 Jahre inaktiv,lag auf Intensiv mit Covid, Familien Tod etc.

    In der inaktiven Zeit kein Mitglied aufgrund von Umzug.


    Laut BDS gilt folgendes als Bedürfnis.
    • Die Voraussetzungen zum Erwerb, insbesondere der Begriff „regelmäßig“, sind nun in Abs. 3 neu und klarer gefasst:
      Nr. 1: Schießsport muss 12 Monate in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrieben werden.
      Nr. 2: Schießsport in den letzten 12 Monaten mindestens a) einmal im ganzen Monat oder b) 18 Mal insgesamt.


    Punkt Nr 2... In den letzten 12 Monaten.


    Wenn ich in 2 Monaten über 18 Einträge habe ist dann Punkt 2 nicht ebenfalls abgedeckt?.
    ​​​​​​

    #2
    Das ist ein sehr weites Feld, frage 5 Leute und Du bekommst mindestens 6 Antworten.

    Formaljuristisch müßte man mit "Ja" antworten...

    In der Praxis hängt das von Deinen Verbandsoberen oder aber vom SB der Erlaubnisbehörde ab.
    Das geht meist schon los mit der Frage "Was sind 18 Trainingseinheiten?"
    Da gehen die Meinungen schon seeeehr auseinander: 18 Durchgänge einer Wettkampfeinheit mit der selben Waffe, 18 solche mit verschiedenen Waffen, jeweils abgeleistet an einem Tag oder an 18 unterschiedlichen Tagen u.s.w. u.s.w. ....

    Da man an der Forderung des Gesetzgebers, mindestens 1x pro Monat zu schießen, was man bei Nichterfüllung gleich auf 18x aufstocken muß, erkennen kann, dass eine möglichst gleichmäßige Abdeckung eines ganzen Jahres erwünscht ist, wird das kurzfristige Absolvieren von 18 Schießen wohl kaum anerkannt werden.

    Im Umkehrschluß könntest Du an sonsten ja im Januar 18 mal zum Schießstand und hättest den Rest des Jahres "Ruhe", und das kann ja auch nicht gewollt sein.

    ganzjährig gleichmäßige Grüße
    vom Gunner

    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

    Kommentar


      #3
      Mein Beileid für das verstorbene Familienmitglied und weiterhin alles Gute für Deine Gesundheit.

      Du schreibt "in der inaktiven Zeit kein Mitglied aufgrund Umzug".

      Du mußt aber als erste Voraussetzung in den vergangenen 12 Monaten Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband gewesen sein. Das warst Du dann nicht, oder?
      Erst dann kommt im zweiten Schritt das mindestens 12x regelmäßige oder 18x unregelmäßige Training.
      (auch da leider: 18x in 2 Monaten wird üblicherweise nicht als ausreichend anerkannt)

      Kommentar


        #4
        Zitat von Weyland Beitrag anzeigen
        Mein Beileid für das verstorbene Familienmitglied und weiterhin alles Gute für Deine Gesundheit.

        Du schreibt "in der inaktiven Zeit kein Mitglied aufgrund Umzug".

        Du mußt aber als erste Voraussetzung in den vergangenen 12 Monaten Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband gewesen sein. Das warst Du dann nicht, oder?
        Erst dann kommt im zweiten Schritt das mindestens 12x regelmäßige oder 18x unregelmäßige Training.
        (auch da leider: 18x in 2 Monaten wird üblicherweise nicht als ausreichend anerkannt)
        Das mit dem Verband ist eine gute Frage.

        Ich bin kein Mitglied in einem Schützenverein mehr, aber ich war Mitglied im WSV.

        Mein Schießbuch habe ich noch und ich meine sogar die Mitgliedschaftskarte.....

        Würde das zählen?

        ​​​​​
        Zuletzt geändert von Mistkerl; 21.05.2023, 02:34.

        Kommentar


          #5
          Wenn Du aktuell kein Mitglied in einem anerkannten Sportschützenverband und kein Mitglied in einem Schützenverein bist, wer soll Dir dann die Trainings bestätigen und wer die Bedürfnisbescheinigung ausstellen? Und vor allem: Wofür?
          Du bist derzeit vor dem Gesetz kein Sportschütze.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Mistkerl Beitrag anzeigen

            Das mit dem Verband ist eine gute Frage.

            Ich bin kein Mitglied in einem Schützenverein mehr, aber ich war Mitglied im WSV.

            Mein Schießbuch habe ich noch und ich meine sogar die Mitgliedschaftskarte.....

            Würde das zählen?

            ​​​​​
            wenn du wirklich im WSV (Verband?) noch drin bist, also mitgliedsbeiträge ununterbrochen gezahlt worden sind, dann "kann" der verband bestätigen!
            ist halt die frage ob man im WSV als "Einzelmitglied OHNE vereinsanschluss" anerkannt wird!
            "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

            "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

            "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

            Kommentar


              #7
              Zitat von HangMan Beitrag anzeigen

              wenn du wirklich im WSV (Verband?) noch drin bist, also mitgliedsbeiträge ununterbrochen gezahlt worden sind, dann "kann" der verband bestätigen!
              ist halt die frage ob man im WSV als "Einzelmitglied OHNE vereinsanschluss" anerkannt wird!
              Imho ohne Verein nicht möglich, daher sehe ich hier auch nicht den Status des Sportzschützen

              Kommentar

              Lädt...
              X