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"Serienmäßig" schließt schon mal EInzelanfertigungen von Büchsenmachern aus.
In wieweit verschiedene Modifikationen von "handelsüblicher Bauart" abweisen, wirst Du wohl mit dem einzelnen Standleitenden ausdiskutieren müssen, das ist ein seeeehr dehnbarer Begriff, der leider auch im WaffG gerne mal auftaucht.
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
Ja, Abzug darf getauscht werden und ist sogar üblich.
Die Waffe bleibt eine handelsübliche Serienwaffe.
Solange das Mindestabzugsgewicht stimmt habe ich in diesen Disziplinen noch keine Diskussionen dahingehend erlebt, auch hoch bis zur DM.
(Ich bin nicht nur Schütze sondern auch IPSC Range Officer und seit > 30 Jahren BDS Schießleiter.)
Aus der Praxis möchte ich noch ergänzen, daß gerade beim HA mit unverriegelnden Masseverschluß nicht jeder handelsübliche Abzug mit jeder Waffe zuverlässig und dauerhaft funktioniert.
Bitte da auf Erfahrungen von Schützenkollegen bzw. entsprechend erfahrenen Büchsenmachern / Händlern zurückgreifen.
Ansonsten gehen manchmal die Abzüge nach einer gewissen Zeit kaputt oder es kommt zu Dopplern.
Es gibt hinsichtlich Kompensator keine generellen Eischränkungen in der BDS Sportordnung.
Allerdings gibt es Regelungen in einzelnen Disziplinen, die einschränken bzw. wo man dann möglicherweise in eine andere Wertungsklasse rutscht.
Dazu mußt Du Dir aber die Details Deiner Disziplin in der Sportordnung anschauen.
Außerdem könnte sich möglicherweise der äußere Anschein der Waffe verändern. Das ist waffenrechtlich interessant sofern die Waffe von §6 AWaffV betroffen ist ("Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe").
Es gibt hinsichtlich Kompensator keine generellen Eischränkungen in der BDS Sportordnung.
Allerdings gibt es Regelungen in einzelnen Disziplinen, die einschränken bzw. wo man dann möglicherweise in eine andere Wertungsklasse rutscht.
Dazu mußt Du Dir aber die Details Deiner Disziplin in der Sportordnung anschauen.
Außerdem könnte sich möglicherweise der äußere Anschein der Waffe verändern. Das ist waffenrechtlich interessant sofern die Waffe von §6 AWaffV betroffen ist ("Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe").
In Deutschland dauert es nicht mehr lange und man muss als Wafferbesitzer ein Jura Studium absolvieren, um bei dem Gesetzeswirrwarr den Durchblick
zu behalten
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