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Magazin selbst bauen, rechtlich gesehen

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    Magazin selbst bauen, rechtlich gesehen

    Hallo zusammen,
    ich bin am Überlegen, mir ein Magazin für ein 98er System selbst zu bauen. Es soll für 7x64 werden, also die Umarbeitung eines Standardmagazins fällt aus der Betrachtung raus.
    Nun die Überlegung: Magazine sind ja zum neuen Betrachtungsobjekt der hoplophobischen Politbürger geworden. Besteht irgendeine Nachweispflicht, daß das Magazin WIRKLICH nur 10 Schuss fasst? Ich habe gehört, daß eine einfache Blockade auf 10 Schuss nicht ausreicht, um ein AR10-Magazin weiterhin handeln und besitzen zu dürfen. Man Könnte die ja entfernen.
    Wenn schon solche Dinge Argumentiert werden, wie rechtlich sicher bin ich dann mit einem Eigenbau?

    LG
    Kjell
    Sippen sterben, Besitz vergeht, am Ende stirbst auch Du. Eines weiß ich, das nimmer stirbt: Der gute Ruf, den sich einer erwarb im Leben.

    Verstand ist ein zweischneidig' Schwert!
    Aus hartem Stahl, mit scharfem Schliff.
    Charakter ist daran der Griff.
    Und ohne Griff, ist es nichts Wert.
    -Und tötet gar, den der es führt.-

    #2
    Auch der Magazinkörper ist ja inzwischen ein waffenrechtlich relevantes Teil. Um u.a. so was zu bearbeiten / herzustellen braucht man eine Erlaubnis für die nicht gewerbsmäßige Bearbeitung und Instandsetzung von Schusswaffen § 26 Abs. 1 WaffG (altes Recht).

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      #3
      Das ist soweit nicht richtig, das Magazin ist kein wesentliches Teil, nur bestimmte Magazine sind verbotene Gegenstände (geworden).

      Wären Magazine wesentliche Teilen, bedürften sie einer Besitzerlaubnis und wären nachweis-/meldepflichtig.
      Vgl. Leitfaden des BKA zu wesentlichen Teilen, hier werden Magazine nicht aufgelistet:


      Wenn Kjell nun also ein Magazin anfertigt, das maximal 10 LW-Patronen aufnehmen kann, ist alles im grünen Bereich.

      aufmunitionierende Grüße vom
      Gunner
      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
      , aktueller denn je)

      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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        #4
        Ich danke Dir.
        Ich habe die Handreichung vom BKA auch gefunden und bin zu demselben Schluss gekommen.
        Allerdings gibt es noch die Frage der Nachweispflicht:
        Muss ein bestimmtes Verfahren angewendet werden, um nachzuweisen, daß max 10 Patronen in dem Magazinkörper aufgenommen werden können?
        Ich habe die Frage bei dem Ersteller der Handreichung, Herrn Benstein, direkt vorgebracht. Mal sehen, was passiert. Ich habe gute Erfahrungen mit höheren Beamten. Und "fragen vor tun" kann keinem Beamten falsch vorkommen.

        Hintergrund meiner Unsicherheit:
        Angenommen, ich habe ein G3-Magazin. Ich gehe her, und fülle es von unten mit Epoxidharz. Es bleibt ein Verbotenes Magazin, habe ich mal gehört.
        Eine Firma hat sich darauf verlegt, die dinger abzusägen und neue Abkantungen unten anzubringen. Jetzt sind die frei verkäuflich.
        Also muss es ja einen Übergang von dem einen zu dem anderen rechtlichen Zustand geben. Dieser Übergang kann ja nur in einem Nachweis bestehen.
        Die Frage ist nun, ob der Nachweis bedeutet, daß ein verbotenes Magazin die Verbotseigenschaft verliert oder darin, daß ein hergestelltes Magazin die Verbotseigenschaft nicht erworben hat.
        Das klingt seltsam, ist aber einer inneren Logik geschuldet und kein Politiker der Welt könnte das anders machen. Insofern müssen wir damit leben, solange es Magazine gibt, die aufgrund ihrer Kapazität verboten sind.
        Wenn das geklärt sein wird, kommt das per Ladestreifen von der Seite ladbare Magazin dran.

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          #5
          Ich gehe davon aus, dass der Neubau problemlos vonstatten gehen wird.
          Das Problem bei Deinem Beispiel liegt ursächlich darin, dass schon der Magazinkörper des "großen" Magazins mit dem Verbotsmerkmal behaftet ist, nicht nur das komplette Magazin.
          Dies verunmöglicht, dass man Magazine zerlegt und in Einzelteilen lagert und so, ähnlich wie bei den alten Dekoteilesätzen, das Verbot des "Ganzen" umgeht. Somit ist auch ein auf 10 Schuss blockiertes z.B. 20'er G3 Magazin auf Grund des Magazinkörpers weiterhin verboten (eventuell auch nicht, s. Erwerbszeitpunkt).
          Alles irgendwie typisch deutsch kompliziert.
          Darüber hinaus verstößt das Ganze m.M.n. gegen das Rückwirkungsverbot im Grundgesetz, aber das ist ein völlig eigenes Thema.

          verkomplizierend grüßt
          der Gunner
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            #6
            Ja, der Neubau wird nicht wehtun. Ich denke an eine Silikonform, um den Zuführlippenteil aus Epoxid-Carbon gießen zu können. Die Seitenwände aus Carbonplatten. Das Ganze in einer Aufnahmevorrichtung verklebt.
            Soll ja nur 5 Schuss fassen. Das reicht mir jagdlich.Also einreihig.
            Die Rastung habe ich schonmal für einen 98er in 308 hergestellt. Wird montiert wie der normale Magazindeckel.

            Nachtrag: Wenn der Magazinkörper eines G3-Magazins abgeschnitten wird, hört er ja auf, ein solcher Magazinkörper zu sein. Auch, wenn es easy ist, ihn wieder zu verlängern.
            Wenn ich einen G3-Magazinköroer mit Epoxid zur hälfte ausgieße, ist es auch nicht einfacher, den wieder freizukriegen.
            Wenn ich ein neues Magazin herstelle, das einen langen Magazinkörper hat, der aber nur in der Mitte einen Boden hat, dann hatte er ja nie die Verbotseigenschaft. Sieht aus wie ein großes Mag, ist es aber nicht. (warum auch immer jemand sowas machen sollte. Aber nur mal zur Theoriebildung.)

            Oder wenn ich ein Mag baue, das 10 Schuss fasst und ein zweites, gleichgroßes und ich füge die Boden an Boden zusammen. Ist das EIN großes oder zwei kleine?


            Zuletzt geändert von Kjell; 29.06.2021, 12:24.
            Sippen sterben, Besitz vergeht, am Ende stirbst auch Du. Eines weiß ich, das nimmer stirbt: Der gute Ruf, den sich einer erwarb im Leben.

            Verstand ist ein zweischneidig' Schwert!
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              #7
              Zitat von Kjell Beitrag anzeigen
              Wenn ich einen G3-Magazinköroer mit Epoxid zur hälfte ausgieße, ist es auch nicht einfacher, den wieder freizukriegen.
              Wenn ich ein neues Magazin herstelle, das einen langen Magazinkörper hat, der aber nur in der Mitte einen Boden hat, dann hatte er ja nie die Verbotseigenschaft. Sieht aus wie ein großes Mag, ist es aber nicht. (warum auch immer jemand sowas machen sollte. Aber nur mal zur Theoriebildung.)
              (...)
              Oder wenn ich ein Mag baue, das 10 Schuss fasst und ein zweites, gleichgroßes und ich füge die Boden an Boden zusammen. Ist das EIN großes oder zwei kleine?
              Ob Du das Harz wieder rausbekommst oder nicht ist irrelevant. Relevant ist der lange Magazinkörper.
              Von Hera gibt es beispielsweise ein 10er-AR15-Magazin mit integrierter Verlängerung. Äußerlich mit einem langen Magazin zu verwechseln, ist jedoch der untere Teil Kunststoff in einer Art Gitteraufbau, der keine Patronen aufnehmen könnte.
              Ein langer Magazinkörper mit einem Boden in der Mitte ist vermutlich ein Grenzfall, über den dann gegebenfalls ein Gericht zu entscheiden hätte, wenn Du Deine beschlagnahmten Waffen wieder zurückhaben möchtest.

              Boden an Boden sind weiterhin zwei Magazine und zwei Magazinkörper.
              (Sie könnten jedoch bei der entsprechenden Waffe zusammen den Anschein nach §6 AWaffV erfüllen, was aber in Deinem konkreten Beispiel K98 irrelevant wäre.)

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                #8
                Zitat von Weyland Beitrag anzeigen

                Ob Du das Harz wieder rausbekommst oder nicht ist irrelevant. Relevant ist der lange Magazinkörper.
                Ein langer Magazinkörper mit einem Boden in der Mitte ist vermutlich ein Grenzfall, über den dann gegebenfalls ein Gericht zu entscheiden hätte, wenn Du Deine beschlagnahmten Waffen wieder zurückhaben möchtest.
                Ich danke Dir für Deine Antwort.
                nur, um nicht missverstanden zu werden: Mir gib es in dem Beispiel nur darum, meine Suche nach einer eindeutigen Definition zu verdeutlichen. Ich habe nicht vor, das experimentell zu klären.
                Deine Beispiele verdeutlichen ja die nicht vorhandene - oder mir nicht bekannte - Grenzziehung. Diese Gitterkonstruktion rauszufräsen dauert sicher nicht länger, als besagtes Kunstharz. Was ist es also, was die Griffverlängerung zur Griffverlängerung macht? Vielleicht nur, daß sie niemals vorher Magazinkörper war?
                Jetzt bräuchte man einen BKA-Beamten, mit dem man mal Angeln geht... Ich hab die falschen Freunde Und ich angle nicht...


                Sippen sterben, Besitz vergeht, am Ende stirbst auch Du. Eines weiß ich, das nimmer stirbt: Der gute Ruf, den sich einer erwarb im Leben.

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                  #9
                  Hallo Kjell,
                  es ist der zweite Weihnachtstag, mir ist langweilig und ich betreibe etwas Forumsarcheologie....

                  Vorweg erst mal: Frohe Weihnachten!

                  Hat sich zu Deinem Ausgangsproblem etwas ergeben?
                  Gibt es eine "amtliche" Antwort?
                  Und als wichtigste Frage meinerseits :
                  Gibt es ein Magazin Marke "Eigenbau"??

                  Hochinteressiert grüßt
                  der Gunner
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                  Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
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                    #10
                    Oh, danke für das Nachfragen.
                    Zu 1:
                    Ich hatte beim Beschussamt angerufen. Dort sagte man mir, daß es keine vorgeschriebene amtliche Prüfung gibt, die nach einheitlichen Standarts feststellt, daß ein Magazinkörper nicht mehr als 10 Patronen fasst. Man sah auch keinen Bedarf dafür.
                    Also: Wenn es ein Magazin gibt und einen Zubringeraufbau dazu, die zusammengehören, und wenn man diese Teile zusammenbauen kann wie sie zusammengehören und dann mehr als 10 Schuß laden kann, hat man ein Magazin vor sich, das erlaubnispflichtig ist.

                    Zu 2:
                    Ich habe den längst überfälligen Schritt getan, den Umgang mit 3d-CAD zu lernen. Auf meinem FreeCAD entsteht gerade ein Magazin zur Verwendung im Kar98k.
                    Ich möchte meinen Kar98k so gerne mal wieder jagdlich führen. Mich nervt nur immer das Leerrepetieren. Wenn dabei in Nässe und Kälte eine Patrone runterfällt, möglichst unterm Auto verschwindet.... neee...
                    Mein 3d-Drucker wird hoffentlich noch diese Woche geliefert. Dann wollen wir mal sehen.

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                      #11
                      Kar98k_mag_zwischenstand.JPGKar98k_mag_zwischenstand.JPGWusste garnicht, was ein Magazin für ein komplexer Gegenstand sein kann.
                      Angehängte Dateien
                      Zuletzt geändert von Kjell; 27.12.2021, 19:41. Grund: Neuer Zwischenstand
                      Sippen sterben, Besitz vergeht, am Ende stirbst auch Du. Eines weiß ich, das nimmer stirbt: Der gute Ruf, den sich einer erwarb im Leben.

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