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Deko Waffen / große Magazine – Bis 01.09.2021 Anmelden, Altbestand, Genehmigung…?

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    #16
    Hallo,
    auf meine an die für mich zuständige Waffenbehörde gestellten Fragen per Mail wurde schnell und knapp geantwortet
    Es ist eigentlich alles genau so wie ich es mir bereits dachte und wie es auf den diversen Webseiten der deutschen Waffenbehörden geschrieben steht.

    Zur Anmeldung meiner Magazine und meiner Salutwaffe möge ich einen Termin machen, stand noch in der Mail.
    Anbei meine an die Behörde gestellten Fragen und dazu die "Antworten" der Sachbearbeiterin in Rot.
    Sobald ich es zur Behörde geschafft habe werde ich dazu hier noch etwas schreiben.

    Bis dahin.

    Grüße


    .................................................. ...


    Dekorationswaffen:

    Ist mein Kenntnisstand korrekt, dass Alt-Dekowaffen aktuell keiner Anzeigepflicht bei Behörde und zugleich dem Bestandsschutz (Besitzstandswahrung) unterliegen?

    Laut den mir vorliegenden Informationen gelten als Alt-Dekorationswaffen alle Waffen die bis zum 27.06.2018 nach den bis dahin gültigen deutschen Maßstäben des WaffG/KWKG unbrauchbar (u.a. Lauf sechsfach gebohrt, Lauf im vorderen Drittel gestiftet, Patronenlager verschweißt, Verschlusskopf 45 Grad abgefräst, Schlagbolzenloch verschweißt usw…) gemacht worden sind.

    Diese Dekowaffen können unverändert und ohne Anmeldung bei der Behörde beim bisherigen Besitzer verbleiben.

    Für mich als Sammler besteht somit kein Handlungsbedarf, ist dies so korrekt?

    ja



    Anzeigepflichten für Salutwaffen:

    Seit dem 01.09. 2020 fallen die bisher ab 18 Jahren frei verkäuflichen Salutwaffen unter die Erlaubnispflicht. Besitzt jemand am 01.09.2020 eine erlaubnispflichtige Salutwaffe, die er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens bis zum 01.09.2021 eine Erlaubnis zum Besitz dieser Salutwaffe zu beantragen?

    Dies dürfte also in meinem Fall bedeuten, ich muss diese Salutwaffe (Langwaffe, Einzellader) bei Ihnen in meiner gelben WBK eintragen lassen? Ist dies so korrekt?

    ja



    Mehrschüssige Magazine:

    Bisher frei verkäufliche Magazine für LW mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss gelten nun als „verboten“.

    Personen, die die betroffenen Magazine vor dem 13.07.2017 erworben haben, dürfen diese behalten, wenn sie den Besitz bis zum 01.09. 2021 bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Der Anzeigende erhält eine Anzeigebescheinigung.

    Ausgenommen von dieser Anmeldung sind jedoch jene Magazine welche Bestandteil einer Dekorationswaffe sind, da diese mit der Dekorationswaffe eine Einheit bilden.

    Das bedeutet also, ich muss alle „großen“ Magazine, welche sich nicht „eingesteckt“ in einer Dekorationswaffe befinden, bei Ihnen anmelden? Ist dies so korrekt?

    ja



    - Lernen Sie schießen - treffen Sie Freunde (u.a. Eberhard Cohrs)
    - Nicht wer zuerst die Waffe ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt (Niccoló Machiavelli)
    - Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers (Wieslaw Brudzinski)

    http://www.legalwaffenbesitzer.de/
    http://www.keine-waffen.de/
    http://www.meinungsterror.de/
    http://www.pro-legal.de/
    http://www.liberales-waffenrecht.de/
    http://www.all4shooters.com/de/Home/

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      #17
      zum thema "salutwaffen"!

      du solltest darauf bestehen, dass diese in deine GRÜNE wbk eingetragen wird!
      DENN:
      nach änderung des (w)affges. hast du nur noch 10 plätze die du auf deiner gelben wbk verwenden kannst um waffen "ohne weiteres bedürfnis" erwerben zu können!!!

      also sein schlau und schlag sie mit ihren eigenen "waffen"...
      "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

      "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

      "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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        #18
        Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
        zum thema "salutwaffen"!

        du solltest darauf bestehen, dass diese in deine GRÜNE wbk eingetragen wird!
        DENN:
        nach änderung des (w)affges. hast du nur noch 10 plätze die du auf deiner gelben wbk verwenden kannst um waffen "ohne weiteres bedürfnis" erwerben zu können!!!

        also sein schlau und schlag sie mit ihren eigenen "waffen"...
        Wie kommst Du darauf dass die Salutwaffen auf die Gelbe passen würden?

        Kommentar


          #19
          hast du den text über meinem überhaupt gelesen?

          Dies dürfte also in meinem Fall bedeuten, ich muss diese Salutwaffe (Langwaffe, Einzellader) bei Ihnen in meiner gelben WBK eintragen lassen? Ist dies so korrekt?

          ja
          "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

          "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

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            #20
            Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
            hast du den text über meinem überhaupt gelesen?
            Sorry, manchmal liegt der Fehler schon in der Frage.
            Zuletzt geändert von johann; 22.06.2021, 18:48.

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              #21
              Hallo zusammen,

              schon nach 4 Monaten () habe ich heute die Anzeigebescheinigung des für mich zuständigen Amtes für Öffentliche Ordnung bekommen:

              "Dem Anzeigenden wird bescheinigt, dass er mit Anzeige vom 02.03.2021 innerhalb der gesetzlichen Frist gem § 58 Absatz 17 Satz 1 WaffG die als Anlage aufgeführten Magazine bzw Magazingehäuse angezeigt hat."

              Als Anlage ist meine dreiseitige Anzeige mit allen meinen einschlägigen Magazinen beigefügt, alles zusammengeheftet und mit einem Dienstsiegel versehen.

              Gekostet hat das nichts. Für mich ist die Sache damit bis zu meinem Lebensende erledigt.

              Gruß,

              Bernhard

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                #22
                Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigen

                Für mich ist die Sache damit bis zu meinem Lebensende erledigt.
                Warte mal die nächste WaffG Änderung ab. Die kommt bestimmt bald. Aber ja, für den Moment ist alles für dich safe. Oder ist dein Lebensende schon in unmittelbare Nähe gerückt?
                "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                Peter Ustinov

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                  #23
                  Wenn irgendwelche Leute glauben mich hintergehen zu können, weil ich im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit von verwaltungsrechtlichem Handeln diese Magazine angemeldet habe, dann weiß ich mich juristisch zu wehren. Diese Magazine sind mein Eigentum und bleiben es auch.

                  Bernhard

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                    #24
                    Ich gehe mal davon aus, dass alle, die ihre Magazine ordnungsgemäß angemeldet haben, früher oder später Post erhalten werden. Es braucht nur noch so eine Aktion wie Hanau, Erfurt oder Winnenden, dann werden die Magazine einkassiert. Was die Behörden von Eigentum halten, weißt du ja inzwischen. Wie war das noch gleich mit der russischen PSM?
                    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                    Peter Ustinov

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                      #25
                      Beeindruckt mich genau gar nicht. Da lasse ich es ggf. auf einen Rechtsstreit ankommen. Schlechte Karten hat nur der, der die Magazine nicht gemeldet hat. Ich riskiere doch nicht meine Zuverlässigkeit nur wegen einiger dämlicher Blechmagazine. Und mich kümmert es auch nicht, wie andere das handhaben. Ihre Sache - meine Sache.

                      Bernhard


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                        #26
                        Hallo,
                        hier nun meine Vollzugsmeldung.

                        Ich war mittlerweile bei meiner Waffenbehörde. Soweit hat alles gut und komplikationslos funktioniert.
                        Ich kann das Thema also von meiner To-do Liste streichen


                        Große Magazine:
                        Der Besitz der „großen Magazine“ wurde mit dem im Netz verfügbaren Formular und der dazugehörenden Liste von mir bei einem persönlichen Termin der Behörde angezeigt. Die genauen Kaufdaten der Magazine konnte ich nicht mehr belegen, hat auch keinen interessiert. Ich habe ca. Angaben gemacht (wie z.B. 1990-2000).
                        Anhand einer „Anzeigebescheinigung über den Besitz eines oder mehrerer Magazine oder Magazingehäuse gem. $ 37 h Absatz 1 Nr. 3 Waffengesetz (WaffG)“ wurde mir dies so gleich bestätigt. Dienstsiegel drunter, fertig! Kosten fielen in diesem Fall keine an.

                        Salutgewehr:
                        Der Sachbearbeiter bot mir an meinen Salut Karabiner statt wie ursprünglich von mir geplant in meiner gelben WBK, in meine grüne WBK einzutragen. Das war OK für mich. Damit bleibt mehr Platz auf der gelben WBK falls man sich doch noch zum Kauf einer weiteren LW ohne Bedürfnis entscheiden sollte.
                        Da ich Sportschütze bin (in Bezug auf Brauchtumspflege meinte er) ist die Eintragung in eine bereits vorhandene WBK kein Problem. Hätte man die WBK´s nicht gehabt, wäre es schwieriger gewesen mit dem „Bedürfnis“ für die Salut Waffe. Wenn man also den Salut Karabiner nur hätte an der Wand hängen haben wollen ohne schon eine WBK zu besitzen, hätte man keine Zustimmung (Antrag auf WBK) der Behörde bekommen, so sagte er.
                        Kostenpunkt für die Eintragung: Nach erstelltem Festsetzungsbescheid, Eintrag 1x LW Salut = 21,00€. Diese habe ich gerade an die Landeskasse überweisen.

                        Nationales Waffen Register, NWR-IDs:
                        Da ich schon mal bei der Behörde war, habe ich mir auch gleich noch auf alle WBKs die „neuen“ NRW-IDs „Erlaubnis“ und „Person“ aufdrucken und meine Stammdatenblätter ausdrucken lassen. Kosten fielen dafür keine an.

                        ……………….

                        Irgendwie ärgere ich mich schon, vor Jahren dieses und jenes Deko-Modell nicht gekauft zu haben als noch alles nach alten Vorgaben deaktiviert, aber trotzdem durchlad- und teilweise auch abschlagbar war.
                        Das war doch damals bei ZIB im Vergleich zu heutigen Dekowaffen mit Dummy-Läufen noch halbwegs bezahlbar. Z.B. ein MG wie RPD, LMG, MG42/53, Maxim... oder die Scorpion, Uzi, G3, AK74 usw wären für mich noch reizvoll gewesen. Chance leider verpasst , aber ich freue mich über das was ich habe .

                        Grüße

                        - Lernen Sie schießen - treffen Sie Freunde (u.a. Eberhard Cohrs)
                        - Nicht wer zuerst die Waffe ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt (Niccoló Machiavelli)
                        - Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers (Wieslaw Brudzinski)

                        http://www.legalwaffenbesitzer.de/
                        http://www.keine-waffen.de/
                        http://www.meinungsterror.de/
                        http://www.pro-legal.de/
                        http://www.liberales-waffenrecht.de/
                        http://www.all4shooters.com/de/Home/

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