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Schalldämpfer an WBK-Inhaber ohne Bedürfniss (SpoSchü) vererben?

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    Schalldämpfer an WBK-Inhaber ohne Bedürfniss (SpoSchü) vererben?

    Hallo zusammen,

    mir viel heute ein kleines Gedankenexperiment ein, und würde gerne mal eure Meinungen dazu vernehmen.

    Jäger ist im Besitz mehrer Waffen und Schalldämpfer. Darunter auch einige Sportlich nutzbare.
    Er verstirbt, und vererbt einen Teil seiner Waffen sowie die dazugehörigen Schalldämpfer an einen Sportschützen mit WBK´s.
    Erbtechnisch erstmal kein Problem. Entweder "Erben-WBK" ohne Blockierung, oder auf die "normalen" mit evtl Bedürfnisnachweis für die Munition vom Verband.

    Aber wie sieht es Waffenrechtlich mit den Schalldämpfern aus? Einfach auf "Erben-WBK", und wenn sportlich zugelassen (zb Ausland/Training), nutzen?
    Evtl diesen "blockieren"? Gibt es dafür überhaupt blockierungen?
    Oder einfach mit auf die grüne WBK und wenn sportlich zugelassen (zb Ausland/Training), nutzen?

    Vielen Dank fürs sachlich bleiben.
    Voehre Germany, 22LR ML / Schmidt-Rubin G11, 7,5*55 / VKT Mosin Nagant, 7,62*54R / Safari Arms 1911, 6", 45ACP

    #2
    Und dann die Frage: was macht ein Sportschütze mit einem Schalldämpfer? Wenn der Nachbarschütze nämlich keinen hat nutzt ihm der Schalli genau gar nichts, er muß den Gehörschutz eben doch aufsetzen.

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      #3
      Ein Schalldämpfer als Muss fänd ich verzichtbar, aber als kann-Variante durchaus interessant.
      Ist er einwandfrei montiert, dürfte er sogar die Präzision der Waffe verbessern ohne dass der Standnachbar wie bei z.B. Mündungsfeuerdämpfern eine Fönfrisur und eine extra Portion Krach von den seitlich abgeleiteten Gasen bekommt.

      Und Schall dämpfen an einer Sportwaffe?
      Ja klar, auch wenn der Nachbar ohne schießt muss man doch nicht noch eine Schippe drauflegen. Abgesehen davon ist man oft genug alleine auf dem Stand.

      Auf offenen Ständen schont man potentiell die Nerven der Anwohner und gerade auf niedrigeren, kleineren geschlossenen Ständen, wo es viele Bauelemente gibt, die ordentlich den Schall reflektieren, kann man sich bei weniger Krach gleich besser konzentrieren. Voluminöse Gehörschützer sind gerade bei Langwaffendisziplinen, wo sich die Gehörtschutzkapseln und der Schaft in die Quere kommen, sehr hinderlich. Klar kann man auch flacher gebaute Gehörschützer verwenden und zusätzlich Ohrstopfen unter dem Gehörschützer tragen, aber auch solch eine Lösung kommt bei großkalibrigen Waffen in Tunnelschießanlagen (da nimmt einem der Knall zuweilen die Luft) deutlich an ihre Grenzen. Ein Schalldämpfer wäre da die bessere Lösung.

      Zugelassene Blockiereinrichtungen kenne ich für Schalldämpfer nicht.

      Ich nehme an, dass einem für den ohne Bedürfnis ererbten Schalldämpfer vom Amt die Nutzung als Sportschütze untersagt werden würde auch wenn ich nicht wüsste, auf welcher Grundlage solch ein Verbot ausgesprochen werden könnte. Der Erlaubnisvorbehalt des deutschen Waffengesetzes gilt zwar nach meinem Verständnis für Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schalldämpfern, aber die Nutzung orientiert sich ja an der Waffe, für die der Schalldämpfer (vom Hersteller?) bestimmt ist. Für Jagdwaffen gibt es eine Vielzahl an Disziplinen, wo diese verwendet werden. Das sollte der Logik des Waffengesetzes folgend dann die Verwendung des Schalldämpfers einschließen. Wäre der Schalldämpfer für eine verbotene z.B. Kriegswaffe, wäre der Schalldämpfer annahmsweise ebenso verboten und die Verwendung ebenfalls, auch wenn man das Ding auf seine Sportbüchse schraubt.

      P.S. super, zum Thema Vorteile von Schalldämpfern habe ich gerade etwas passendes im Netz gefunden:

      Die Aufzählung dort nennt:
      • Minimierung von Gehörschäden
      • Schonung des Standnachbarn
      • Rückstoßreduktion um bis zu 50% und mehr
      • Präzisionerhöhung
      Na also, damit könnte man doch bei Interesse mal versuchsweise einen Bedürfnisantrag stellen
      Zuletzt geändert von Olympia; 22.09.2020, 00:07.

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        #4
        Schalldämpfer sind im WaffG Schußwaffen gleich gestellt.
        Anders als früher sind sie keine verbotenen Gegenstände mehr. Ihr Erwerb und auch Besitz ist von einem fortbestehenden Bedürfnis abhängig.
        Da dieses nur Jägern anerkannt wird, wirst Du als Sportschütze auch einen rechtmäßig geerbten SD nicht einsetzen dürfen, da kein Bedürfnis vorliegt. (Parallel dazu darf man z.B. auch keine Sportwaffe als Security führen)

        Und was den Einsatz in geschlossenen Schießanlagen für Sportschützen angeht, vergißt man in diesem Zusammenhang gerne mal den Überschallknall des Geschosses der Standartmunition und den nicht unerheblichen Lärm beim Auftreffen auf Stahl-Kugelfanganlagen, der besonders auf 25m Ständen recht stark ist. Auf einen Gehörschutz kann somit in der Regel auch bei Einzelschützen nicht verzichtet werden.

        Selbstverständlich würde der Einsatz von Schalldämpfern die Gesamtbelastung an Lärm vermindern, aber eben nicht aufheben.
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

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          #5
          Interessante Frage, ob die SD grundsätzlich vererbbar sind, sprich zumindest auf eine "Erben-WBK" eingetragen werden. Ansonsten sehe ich das wie Gunner, die Nutzung des SD halte ich im Inland für Sportschützen für nicht erlaubnisfähig.

          Über die Praktikabilität hat er ja auch schon einiges gesagt. Im Verein sind bei uns auch Jäger, die hin und wieder einen SD mitbringen und nutzen. Es ist leiser , aber weit davon entfernt ohne Gehörschutz zu arbeiten, allenfalls reicht ein nicht ganz so dicker (natürlich nur, wenn man alleine schießt oder alle SD nutzen). Festzustellen war aber auch, dass die Dinger schon nach 5 Schuss fast glühen. Da sehe ich schon bei einer normalen Wettkampfserie von 20 Schuss in kurzer Zeit vielleicht Probleme. Von üblichen Trainingsrunden mit 40,60 oder mehr Schuss (je nach Disziplin) ganz zu schweigen.

          Dazu sollte man auch den Reinigungsaufwand nicht vergessen. Ich sehe ja schon die Sauerei bei meinen Kompensatoren und die sind weitestgehend offen und man flucht trotzdem beim Putzen. Wie sieht wohl ein geschlossener SD aus nach einigen Dutzend Schüssen und wie lässt sich das vernünftig reinigen (insbesondere die nicht zerlegbaren Varianten)?

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            #6
            Eine Öffnung verschließen, Brmsenreiniger rein, stehen lassen, dann ausblasen. Danach WD40 rein und wieder ausblasen. Fertig.
            MfG aus der schönen Pfalz

            Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
            Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

            "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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              #7
              Jo, so kann ich mir das vorstellen. Tierische Sauerei nach jedem Training, im Freien mit reichlich Bremsenreiniger und Öl und Kompressor erforderlich.

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                #8
                Zitat von Cannonball Beitrag anzeigen
                Und dann die Frage: was macht ein Sportschütze mit einem Schalldämpfer?
                International werden Schalldämpfer durchaus sportlich genutzt, im Long Range- und PRS-Bereich.
                Wenn ich mich recht erinnere, waren in den Videos von der Viking Rifle Series oft welche zu sehen.
                Man kann in den oft ungewöhnlichen und unbequemen Anschlägen mit leichten Ohrstöpseln viel besser schießen als mit Kapselgehörschutz.

                Da nimmt man dann auch keine einfachen Schalldämpfer für den jagdlichen Einzelschuß sondern solche, die für professionellen Einsatz gebaut wurden.

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                  #9
                  Zitat von Weyland Beitrag anzeigen
                  International werden Schalldämpfer durchaus sportlich genutzt, im Long Range- und PRS-Bereich.
                  Ja, find ich auch absolut ok. Nur haben wir hier in D-land nix davon. Aber wenigstens haben wir hier die besten Menschen der Welt...................
                  MfG aus der schönen Pfalz

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                    #10
                    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                    Schalldämpfer sind im WaffG Schußwaffen gleich gestellt.
                    [...]
                    Ihr Erwerb und auch Besitz ist von einem fortbestehenden Bedürfnis abhängig.
                    Da dieses nur Jägern anerkannt wird, wirst Du als Sportschütze auch einen rechtmäßig geerbten SD nicht einsetzen dürfen, da kein Bedürfnis vorliegt.
                    Das bezieht sich aber doch nur auf den Besitz.
                    Wenn ich den Schalldämpfer rechtmäßig besitze darf ich damit nicht schießen gehen? Und selbst wenn ich als Normalbürger damit nicht schießen dürfte, ist eines meiner Bedürfnisse, dass ich die Funktion des ererbten Gegenstandes prüfen möchte. Sowas kennt das Gesetz nicht?
                    Und es ist mir doch nicht im allgeinen verboten mit Schalldämpfer zu schießen. Wenn an die AWaffV denke, fällt mir „§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
                    ein, aber da steht nichts von Schalldämpfern.

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                      #11
                      Den vom Bedürfnis umfaßten Zweck definiert die Behörde an Hand des Antrags auf Erwerbserlaubnis.
                      Ein Sportschütze darf demnach z.B. seine Waffen nicht zum Selbstschutz daheim vorrätig halten, da man ihm damit ausschließlich das Sportschießen erlaubt, aschon die Nutzung zur Jagd ist da den Buchstaben des Gesetztes nach untersagt. Dieser "Zweck" bzw. das " Bedürfnis" regelt weit mehr als den bloßen Besitz.
                      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

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