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    Folgende Lage: die regionale Dachorganisation (Kreis) meines DSB Vereins veröffentlicht die Ergebnislisten der Kreismeisterschaft und der Rundenkämpfe im Internet. Nachdem ich dies bemängelt hatte wurde ich freundlich darauf hingewiesen, daß das durch einen § der Satzung so gedeckt ist. Seitdem schieße ich in dem Verein weiterhin regelmäßig, sind wirklich nette Kameraden, nehme aber nicht mehr an Wettkämpfen teil. Der Verein ist ein traditionell geprägter LG Verein mit einer extra GK Pistolengruppe. Und die alten Herren dort sehen halt gerne ihren Namen veröffentlicht, die Sicherheitsinteressen der GK Gruppe interessieren die nicht.
    Meine Frage: Ist der § des Verbandes rechtlich haltbar, daß man sich mit Teilnahme am Wettkampf mit der Veröffentlichung der Ergebnislisten einverstanden erklärt?

    #2
    Zitat von Cannonball Beitrag anzeigen
    Und die alten Herren dort sehen halt gerne ihren Namen veröffentlicht, die Sicherheitsinteressen der GK Gruppe interessieren die nicht.
    Meine Frage: Ist der § des Verbandes rechtlich haltbar, daß man sich mit Teilnahme am Wettkampf mit der Veröffentlichung der Ergebnislisten einverstanden erklärt?
    Ja
    Zuletzt geändert von Gunner; 03.04.2019, 16:42. Grund: Kosmetische Reparatur

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      #3
      Das war deutlich.
      Heißt also, ich könnte niemals ein Bedürfnis vom Verband anerkannt bekommen, weil ich ja nicht an regionalen/überregionalen Meisterschaften teilnehme möchte. Brauch ich zwar nicht (ab genug) aber wie ist das mit einem Frischling? Erscheint mir irgenwie logisch inkonsistent: Datenschutz gegen Bedürfnis.

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        #4
        Da wäre dann Datenschutz in letzter Konsequenz da braucht nicht mal Deine Waffenbehörde die Daten.

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          #5
          Zitat von Cannonball Beitrag anzeigen
          die Sicherheitsinteressen der GK Gruppe interessieren die nicht.
          Welche besonderen Sicherheitsinteressen hat die Gruppe denn?
          Und wenn alle in der Gruppe die gleichen Sicherheitsinteressen haben, was tun die anderen?

          Wieso ist Dein Bedürfnis von Meisterschaftsteilnahmen abhängig?
          Die Regelung wird doch erst wirklsam, wenn Du das Grundkontigent überschreiten möchtest (was im DSB aufgrund der geringen Zahl von GK-Disziplinen eh nicht so einfach ist). Und für die Sportschützen (Gelbe) WBK ist es sowieso irrelevant.

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            #6
            Mein Interesse ist, das mein Name nicht auf öffentlichen Listen auftaucht die belegen, daß bei mir GK Waffen lagern. Die anderen haben sich darüber noch keinen Kopf gemacht oder denen ist es egal.

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              #7
              Ah, daher weht der Wind.
              Du suchst eine Lösung für ein nichtexistentes Problem: Vermehrte Waffendiebstähle / Einbrüche bei Legalwaffenbesitzern.

              Meisterschaftsergebnisse bis hin zu Weltmeisterschaften werden veröffenlicht.
              Bei Leuten, die vorne sind, ist defintiv mehr zu holen als beim kleinen Licht in irgendeinem Schützenverein.
              Ist auch nur ein einziger Fall bekannt, wo jemand gezielt beraubt wurde?

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