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Ist ein Schützenverein das Richtige für mich?

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    Ist ein Schützenverein das Richtige für mich?

    Hallo,

    ich bin 21 Jahre alt und studiere Jura. Seit einiger Zeit interessiere ich mich (wieder) für Waffen aller Art, habe bisher allerdings kaum eine Vorbildung (ein paar Mal Airsoft mit Freunden im Wald, Jahrmarkt)...

    Derzeit bin ich noch nicht in einem Schützenverein, spiele jedoch mit dem Gedanken, in einen in meiner Nähe einzutreten. Jedoch habe ich zuvor ein paar Fragen, die ich gerne beantwortet haben möchte, bevor ich mich unnötig dorthin auf den Weg mache.

    - Ich suche im Verein einen geistigen und körperlichen Ausgleich sowie körperliches Training, werde ich diese Dinge dort finden?
    - Ich habe gehört, dass man zunächst mit Luftdruckwaffen übt, wie lange dauert es in etwa, bis man mit einer Schusswaffe schießen darf?
    - Führt die Mitgliedschaft letztlich dazu, dass ich eine Waffenbesitzkarte beantragen und mir eine eigene Schusswaffe zulegen kann? Welche Beschränkungen gibt es bezüglich Pistolen und Revolvern?
    - Wenn ich genug Erfahrungen gesammelt und die oben erwähnte Schusswaffe tatsächlich gekauft habe, kann ich diese dann zu den Schießzeiten zum Verein bringen (Waffe und Munition getrennt usw.) und dort mit dieser schießen?
    - Welche Verpflichtungen kommen auf mich zu?


    Gruß

    #2
    Moin,
    Zunächst ist zu klären, ob der Schützenverein, den Du ins Auge gefasst hast,auch Grosskaliberdisziplinen anbietet!Wenn ja, wirst Du ein Jahr unter Aufsicht trainieren und zwar regelmässig(12-18x).Dann stellst Du einen Antrag auf Erteilung einer WBK, den der Vorstand Deines Vereins befürworten muss.Man unterscheidet zwischen einer "gelben WBK alt und einer neuen WBK gelb sowie einer "grünen" WBK.Vor Erteilung einer WBK hast Du eine Sachkundeprüfung abzulegen, desweiteren beantragt die zuständige Dienststelle, welche Deine WBK bearbeitet, eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister.Wenn das alles gelaufen ist, kannst Du Deine Waffe, welche Du ins Auge gefasst hast, beantragen!Da Du aber erst 21 bist, bekommst Du noch keine Grosskaliberwaffe, sondern Kleinkaliber, es sei denn, Du lässt ein Gutachten erstellen, welches die geistige Reife eines 25 Jährigen bescheinigt!Ist teuer und aufwendig!
    Weitere Fragen werden hier sicher gerne beantwortet!
    Gruss Chris
    Hatte noch vergessen, das Du, bevor Du eine Waffe bekommst, nachzuweisen hast, das Du einen Waffentresor besitzt, der den derzeitigen Bestimmungen entspricht!
    Zuletzt geändert von grauwolf; 19.06.2010, 11:30.
    No place for second best!
    (Accuracy international)

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      #3
      Welche Waffen hat man sich denn unter Kleinkaliber vorzustellen?

      Gruß

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        #4
        Pistolen, Revolver, Repetierbüchsen und Halbautomaten, alle im Kaliber 5,6 mm.oder auch in der landläufigen Bezeichnung 22.lfB. heisst lang für Büchse oder englisch 22.lR.- long Rifle!Dieses Kaliber ist auf keinen Fall zu unterschätzen, hat es doch bei Missbrauch eine absolut tödliche Wirkung!!!
        Die für Dich als Sportschütze relevanten Grosskaliber wären 9mm.Parabellum-45.ACP-38.special-357.Magnum-44.Magnum,daneben gibt es noch einige Exotenkaliber, die aber Für Dich wohl eher uninteressant wären!Diese Kaliber findest Du für Grosskaliberpistolen und Revolver!Alle Grosskaliber für Langwaffen hier aufzuführen, würde den Rahmen sprengen!Die bekomme ich so aus dem Stegreif selber nicht auf die Reihe!
        Gruss Chris
        No place for second best!
        (Accuracy international)

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          #5
          Hallo Snufkin,

          Wehrdienst hast Du nicht geleistet, oder?

          Gruß,

          Bernhard

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            #6
            Nein, dann hätte ich ja auch schon eine entsprechende Vorbildung.

            Gruß

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              #7
              ich denke mal, der Bernhard fragt deshalb, weil wenn Du Reservist wärest, hättest Du die Option, dem VRDBW beizutreten und Dich einer Reservistenarbeitsgemeinschaft Schiesssport anzuschliessen!Die dort angebotenen Disziplinen sind umfangreicher als in den meisten Schützenvereinen!
              No place for second best!
              (Accuracy international)

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                #8
                Zitat von Snufkin Beitrag anzeigen
                - Ich suche im Verein einen geistigen und körperlichen Ausgleich sowie körperliches Training, werde ich diese Dinge dort finden?
                Einen geistigen Ausgleich wirst Du sicherlich finden, da der Schießsport hohe Anforderungen an die Fähigkeit der Konzentration und des Abschalten-Könnens stellt.

                Je nach Ausrichtung "statisches" oder "dynamisches" Schießen (viele Positionswechsel in Abhängigkeit von der Zeit) sind die körperlichen Trainingseffekte unterschiedlich, auf jeden Fall fordert der Schießsport einiges an Kraft. Versuche mal, eine 1-Liter Packung Milch am ausgestreckten Arm einige Minuten wirklich ruhig zu halten, Du wirst sehen, was ich meine!
                Zitat von Snufkin Beitrag anzeigen
                - Ich habe gehört, dass man zunächst mit Luftdruckwaffen übt, wie lange dauert es in etwa, bis man mit einer Schusswaffe schießen darf?
                Das kann man so pauschal nicht beantworten. Ich persönlich kennen nur Vereine, in denen Du entscheidest, mit welcher Waffe Du trainierst. Bei den Feuerwaffen mag es sinnvoll sein, zunächst mit Kleinkaliber "hereinzuschnuppern", bevor man sich auf die dicken Pillen stürzt, aber wie gesagt, die Regelungen legt der jeweilige Verein fest.
                Zitat von Snufkin Beitrag anzeigen
                - Führt die Mitgliedschaft letztlich dazu, dass ich eine Waffenbesitzkarte beantragen und mir eine eigene Schusswaffe zulegen kann? Welche Beschränkungen gibt es bezüglich Pistolen und Revolvern?
                Dem ist so. Die beschränkenden Regelungen dürftest Du als angehender Jurist dem aktuellen WaffG entnehmen. Das Grundkontingent für Sportschützen umfaßt derzeit 2 Kurzwaffen.
                Zitat von Snufkin Beitrag anzeigen
                - Wenn ich genug Erfahrungen gesammelt und die oben erwähnte Schusswaffe tatsächlich gekauft habe, kann ich diese dann zu den Schießzeiten zum Verein bringen (Waffe und Munition getrennt usw.) und dort mit dieser schießen?
                So sieht es das Gesetz vor. Du DARFST nicht nur, als Sportschütze bist du sogar dazu VERPFLICHTET . Als Sportschütze mußt Du mindestens monatlich einmal oder, über das Jahr verteilt, mindestens 18 mal zum Training/Wettkampf, um Dein Bedürfnis für denWaffenBESITZ aufrecht zu erhalten, anderenfalls können Deine Waffen wieder eingezogen werden.
                Zitat von Snufkin Beitrag anzeigen
                - Welche Verpflichtungen kommen auf mich zu?
                s.o. und Grauwolfs Beiträge, wobei ich anmerken möchte, daß die Austellung der "WBK gelb, alt" nicht mehr stattfindet, da ja das WaffG "neu" gilt, Du darfst diese also getrost vergessen/ignorieren.

                großkalibrig grüßt
                der Gunner
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                , aktueller denn je)

                I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                  #9
                  Im Schützenverein musst Du sein, oder zumindest in einem Dachverband (z.B. BDS), damit Du überhaupt schießen darfst. Nur im Dachverband organisiert zu sein ist aber so eine Sache, denn dann musst Du Dir einen Schützenverein suchen wo Du schießen kannst und dann bezahlst Du immer die Standgebühren, da kann es günstiger sein direkt einem Schützenverein beizutreten.

                  Bei den Schützenvereinen gibt es aber auch große Unterschiede zwischen Aufnahmegebühr, Jahresbeitrag und Vereinsstunden die man leisten muss. So gibt es Vereine die legen Dir 30 Stunden im Jahr auf, sprich z.B. Rasen mähen oder Nachtwache bei Veranstaltungen oder Baumaßnahmen am Vereinsheim etc. Hört sich erstmal nicht viel an 30 Stunden, aber dazu musst Du auch Zeit haben und bedenke, dass Du nicht dass einzige Mitglied im Verein bist und die „guten Arbeitseinsätze“ sind meistens sehr schnell von anderen Vereinsmitgliedern belegt. Meist ist es dann auch so, dass man für jede nicht geleistete Arbeitsstunde dann eine Gebühr zahlen muss, bei mir im Verein sind es dann mal 8 Euro pro Stunde. Es gibt aber auch Vereine die haben nur 3 Stunden oder gar keine Pflichtstunden in der Satzung, solltest Du aber gezielt nach fragen.

                  Als Neuling finde ich es wichtig, dass Du Dir überlegst was Du Dir kaufen möchtest. Bist Du im Verein Mitlied, so kannst Du damit rechnen Dir ein K98 und eine 9mm Pistole zu kaufen. Ich habe viele Vereine bereits kennen gelernt und zumindest ein K98 scheint hier aus historischen Gründen schon Pflichtanschaffung zu sein, weil sonst gehört man nur „halb“ dazu. OK, muss nicht überall so sein, ist mir aber extrem aufgefallen bei vielen Vereinen.

                  Das wichtigste für Dich ist aber und dass unterscheidet sich von einem Besitzer der schon eine WBK hat. Im Schießbuch musst Du immer reinschreiben was für eine Waffe und welches Kaliber Du geschossen hast. Als Neuling sind auch 18x im Jahr Pflicht, nur 12x im Jahr, also jeden Monat einmal reicht meistens wenn man erst eine WBK haben will nicht aus. Das mit der Waffe und Kaliber schreibe ich deshalb, weil es üblich ist im Verein immer nur „LW oder KW (LW = Landwaffe und KW = Kurzwaffe) ins Schießbuch und in den Schießunterlagen auf dem Schießstand zu schreiben. Unsere Behörde verlangt aber dass man als Neuling immer die Waffe und das Kaliber reinschreibt, sprich halt „Pistole -->9mm“ oder „K98 -->8x57 oder „Revolver -->357“ oder halt „Revolver -->KK (Kleinkaliber), meist daher zwei Zeilen belegen im Schießnachweis.

                  Ich würde Dir empfehlen daher in einen Verein Mitglied zu werden der alle diese Waffen auch besitzt und mit denen Du trainieren darfst. Spreche ruhig Deinen „Trainer/Schießleiter“ an und sage im dass Du ab dem 2-4x immer KK zum warm werden und dann 9mm, 8x57 oder 357er schießen willst, oder halt was sonst noch so gibt wie Flinte 12/70. Somit kannst Du übers Jahr verteilt immer nachweisen dass Du alle Kaliber geschossen hast und wenn es nur 2-3 Schuss sind, wichtig ist der Eintrag im Schießbuch. Die geleistete Schussanzahl musst Du nicht festhalten bzw. nachweisen.

                  Als ich mal angefangen habe hieß es immer, dass wenn man nur 9mm schießt, dass man auch nur eine 9mm Pistole kaufen kann, oder wenn man nur Revolver 38er schießt, man auch nur einen Revoler 38er kaufen darf. Ich wurde da zumindest bei unserer Behörde (weiß nicht ob dass jetzt Bundesweit so ist) eines besseren belehrt und hier unterscheidet man zwischen Klein- und Großkaliber. Wenn Du also im Schießbuch 16x Kleinkaliber (KK) stehen hast und nur 2x 9mm (Großkaliber) und plötzlich nach 1 Jahr eine WBK mit 9mm Pistole beantragen willst, wird man diese Dir verweigern, weil Dir die „Erfahrung“ bzw. die „Bedürftigkeit“ fehlt. Man will also sehen dass Du auch weiß wie sich ein Großkaliber anfühlt wenn man schießt, daher sind diese Nachweise am wichtigsten.

                  Nur mal als Vergleich wie ich es gemacht habe:

                  1 Waffe = 9mm Pistole (auf grüne WBK)
                  2 Waffe = K98 8x57 (auf gelbe WBK)
                  3 Waffe = Revolver .357 (damit kann man auch die günstigere .38 Spezial verschießen)

                  Alle diese Kaliber habe ich immer regelmäßig geschossen und ohne Probleme daher die Genehmigung erhalten. Natürlich musst Du kein K98 mit 8x57 kaufen, Du kannst auch ein Kaliber 308 kaufen oder bei Pistole wenn Du nur mit 9mm geschossen hast, auch eine Pistole 45 ACP. Optimal ist aber immer, wenn Du dass eine oder andere Kaliber mal mit drauf stehen hast, letztendlich entscheiden die auf dem Ordnungsamt ob ja oder nein.

                  Bevor Du die WBK beantragen kannst nach dem Jahr, muss Du auch noch den Sachekundelehrgang machen, hat bei mir 185 Euro gekostet, soll es aber auch günstiger geben.

                  Oh und zum Schluss, ich habe noch niemanden erlebt der mit KK (Kleinkaliber) geschossen hat und dann mal mit Großkaliber, dass er scharf auf eine KK war. Bisher wollte jeder dann nach dem Pflichtjahr eine Waffe mit Großkaliber haben. KK ist zwar ganz nett und die Munition ist sehr günstig, aber nichts geht über Großkaliber.


                  So, mehr fällt mir erstmal nicht ein.

                  Gruß OlliDD

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                    #10
                    Hallo,

                    habe dass wichtigste bei Dir vergessen, da Du erst 21 Jahre bist. Großkaliberwaffen bekommst Du erst dann, wenn Du einmal dass was ich im letzten Beitrag alles geschrieben habe befolgst, aber auch nur dann "ohne weiteres" wenn Du min. 25 Jahre alt bist.

                    Unter 25 Jahre (Mindesalter ist 21 Jahre) musst Du noch einen psychologischen Test machen. Was sowas kostet weiß ich jetzt nicht, müsstest Du Dich mal bei der zuständigen Behörde erkundigen. Vielleicht musst dass auch von einem Amtsarzt gemacht werden (?).

                    Allgemein noch als Info für die ganzen anderen "Leser" im Forum die noch keine WBK haben, sich aber durch Zufall durch den Beitrag lesen. Unter 21 Jahre, sprich ab 18 Jahre gibt es nur KK (Kleinkaliber).

                    MfG
                    OlliDD

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