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    das ist eine bwt3 rss! sieht man an der silbernen niete die das griffstück gegen entfernen am gehäuse sichert! die beschreibung ist natürlich absoluter schwachsinn! die war NIE g3 und wurde nicht "abgeändert auf zivil"!!! ausserdem nicht von H&K, sondern basis ist die mke t41! das einzige problem auf den bildern ist tatsächlich das 20 schuss mag! auch das der erwerb NUR mit voreintrag möglich wäre ist quatsch! ist auf jjs auch erwerbbar...
    Zuletzt geändert von HangMan; 08.10.2020, 15:56.
    "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

    "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

    "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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      Hallo Hangman,

      was bedeutet bitte "RSS" ?

      Gruß,

      Bernhard

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        Robert Schubauer-Struck aus Grünstadt-Asselheim, nehm ich mal an.
        MfG aus der schönen Pfalz

        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

        "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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          Also dieser da

          RSS · Waffentechnik Robert Schuhbauer-Struck · Büchsenmacher · Fertigung von Spezialwaffen · Waffenreparatur · Forensik-Service…
          MfG aus der schönen Pfalz

          Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
          Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

          "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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            Danke. Interessante Website.

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              ja der robert hat diese bwt3 variante "legalisiert"! im auslieferungszustand hatte sie kein "full-auto-verhinderungsblech" so wie es die heutigen g3 klone alle aufweisen! daher gab es probleme, und die benutzer haben erst einmal die waffen abgeben müssen! rss war dann der einzige, der sich dieser geschädigten angenommen hat und beim bka eine sondergenehmigung beantragt hat die waffen in einen "legalen zustand" zu bringen! anschliessend (nach umbau) konnten die besitzer ihre waffen wieder in enpfang nehmen...
              obwohl das natürlich klasse war, war die "umsetzung" von rss eher "suboptimal"!
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                Spannend finde ich die Aufkleber, die wohl von der Teilnahme an Schießwettbewerben zeugen, in Zusammenhang mit der fehlenden Blockierung des Magazins auf 10 Schuß.
                Erkennt jemand das Emblem auf den Aufklebern?

                Kommentar


                  das gezeigte mag ist blockiert! schau genau hin, da ist eine niete an der seite zu erkennen...
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                    Die Popp-Niete wird aber nach dem neuen (W)AffG nicht reichen.
                    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                    Peter Ustinov

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                      HangMan
                      Ah, ok, das habe ich nicht erkannt. Sie verindert, daß der Follower tiefer ins Gehäuse eintaucht? Wo sitzt die, bei 10 Patronen?


                      Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                      Die Popp-Niete wird aber nach dem neuen (W)AffG nicht reichen.
                      Je nachdem:
                      Für den Altbesitzer noch problemlos wenn er das Magazin vor 2017 erworben hat -> Melden macht frei, d.h. er dürfte es so behalten und nutzen.
                      Verkaufen darf er es aber nur an Berechtigte, sprich Ausnahmegenehmigung des BKA zum Erwerb eines großen Magazines.
                      Oder halt das Gehäuse verkürzen...

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                        wo die niete genau sitzt weiß ich nicht, da aber damit meisterschaften geschossen wurde (aufkleber), ist es mit sicherheit auf 10 schuss begrenzt!
                        auf den aufklebern sieht man auch das datum "2014", also ist dieses mag garantiert VOR 2017 erworben worden!!!
                        auch spielt es ersteinmal gar keine rolle ob er das mag schon gemeldet hat oder nicht wenn er diese waffe heute verkaufen will! denn vielleicht wird das mag ja gar nicht mit an den käufer übergeben!
                        wenn das mag gemeldet wurde REICHT die poppniete aus! blockiert ist blockiert...
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                          Hallo zusammen,

                          in diesem Zusammenhang mal eine Frage, für die ich bisher keine verbindliche Antwort gefunden habe:

                          Kann ich angemeldete Magazine auch weiterhin auf dem Schießstand oder der Jagd nutzen oder nur weiterhin legal besitzen?

                          Kann ich diese angemeldeten Magazine einer Waffe beilegen, wenn ich sie bei eGun verkaufe? Kann ein künftiger Käufer überhaupt noch eine Genehmigung zum Erwerb solcher Magazine bekommen?

                          Was ich von dem Ganzen halte brauche ich wohl nicht weiter ausführen.

                          Gruss,

                          Bernhard

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                            bisher ist das alles nur ein komplettes "kuddelmuddel"! niemand weiß was definitives!
                            aktuell angenommen wird:
                            mags erworben VOR dem stichtag UND angemeldet dürfen entsprechend KW oder LW blockiert weiter verwendet werden und müssen NICHT gesondert gelagert werden!
                            Mags erworben NACH dem stichtag UND MIT bka ausnahmegenehmigung dürfen weiterhin besessen werden, müssen aber wie verbotene waffen gesondert verschlossen werden und dürfen NICHT weiter genutzt werden!
                            veräussern ist so ne sache, da die jeweiligen bescheide immer NUR für den gelten, der sie beschieden bekommen hat!
                            also wenn du mags anmeldest dann kannst du die zwar weiterverkaufen, ABER der neue besitzer muss dann eine bka ausnahmegenehmigung beantragen, da erwerb dann ja NACH dem stichtag! dabei ist es egal ob du sie einzeln oder mit einer waffe zusammen verkaufen willst!

                            das ist nur meine meinung/info dazu! das kann auch ganz anders sein...
                            "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

                            "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

                            "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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                              Das Einfachste dürfte sein, in Deutschland diese Magazine vorerst nur in der Sammlung zu haben und zum Schiessen die überteuerten 10 Schuss Magazine zu nutzen. Es wird sich dann zeigen, wie die neuen Bestimmungen ausgelegt werden....

                              Wer die Magazine nach dem Stichtag gekauft hat bzw. gar nach dem Tag der Gesetzesveröffentlichung gekauft hat, kann diese nachwievor an eine berechtigte Person überlassen. Dazu zählt meines Wissens auch der Export in ein Land, wo diese noch mit wenig Aufwand im Besitz sein dürfen. So hat mir ein deutscher Kollege seine pösen Magazine überlassen und in die Schweiz versandt.
                              Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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                                Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
                                Mags erworben NACH dem stichtag UND MIT bka ausnahmegenehmigung dürfen weiterhin besessen werden, müssen aber wie verbotene waffen gesondert verschlossen werden und dürfen NICHT weiter genutzt werden!
                                Die BKA-Genehmigung, die ich gesehen habe, gestattet dem Umgang, nicht nur den Besitz.
                                Davon würde ich auch ausgehen, weil diese Ausnahmeregelung ja geschaffen wurde, damit bestimmte Sportdisziplinen weiter ausgeübt werden können (z.B. von IPSC- und 3Gun-Schützen bei ausländischen Turnieren). Und das BKA hat ja signalisiert, unter diesen Bedingungen das auch grundsätzlich zu genehmigen.

                                Die Überlassung der großen Magazine an jemanden im Ausland wird noch rechtlich kontrovers diskutiert.
                                Es handelt sich ja bereits heute in Deutschland um einen verbotenen Gegenstand. (Das Verbot wird nur gegen den Altbesitzer nicht wirksam wenn gemeldet / genehmigt)
                                D.h. wir reden hier vom Export eines verbotenen Gegenstandes. Darf ich das ohne Genehmigung?
                                Welche Vorsichtsmaßnahmen / Transportsicherungsmaßnahmen sind dabei zu treffen?
                                Darf ich die Magazine einem normalen Versandunternehmen zwecks Transportes ins Ausland überlassen?

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