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Unbedenklichkeitsbescheinigung

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    Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Hi,

    weis jemand wie hoch die Gebühren für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in etwa ausfallen?

    Gruß David

    #2
    Hallo David,

    die UBB für den Sprengstoffschein ("§27") z.B. schlägt mit 50 Euronen zu Buche.
    Welche meinst Du denn speziell?

    Gunny
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      Wofür brauchst du das Ding denn?
      Als ich meine WBK beantragt habe hat die Verwaltung sich das alles selbst rangeholt.

      Gruß
      Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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        #4
        Hallo,

        im November wird wieder ein Wiederlader Lehrgang angeboten und ich möchte daran teilnehmen. Benötigt man hierzu eine WBK oder kann man den Lehrgang auch ohne mitmachen? Das wäre jetzt die Frage, da meine WBK dann warscheinlich noch in Arbeit wäre. 50 Euro ist schon happig für eine überprüfung aber da muss ich dann wohl durch.

        Gruß David

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          #5
          Du brauchst keine WBK für den Wiederladekurs,
          aber wenn Du eine Erlaubnis nach §27 SprenG erhalten willst, mußt Du, als Wiederlader in Spe, nachweisen, daß Du "mindestens in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung regelmäßig und erfolgreich am Schießsport teilgenommen" hast.
          So steht es in den Anwendungsverordnungen zum SprenG.

          Dazu hatte mein SB einen echten Affentanz hingelegt, aber das können wir mal "in echt" besprechen.

          Volker
          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

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            #6
            Hallo Volker,

            WBK nicht nötig - ok Was bedeutet aber "erfolgreich"? Ist hiermit die regelmäßige Teilnahme am Training gemeint oder eher Wettkämpfe und Meisterschaften? Oder ist hiermit gemeint das ich nach dem Lehrgang 6 Monate nachweisen muss um letztendlich eine bewilligung zu bekommen? Ich schätze mal der Lehrgang ist nur der nachweis über die erlangten Kentnisse, berechtigt mich aber nicht zum Kauf von Pulver usw. ? Wie dem auch sei, ich werden den Antrag später bei der Post abschicken und einfach mal abwarten was passiert.

            Gruß David

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              #7
              Hallo David,

              das ist nicht einfach zu erklären,
              ich legte meinem SB ein Schreiben vor, aus dem hervorging, daß ich in den letzten 12 Monaten an 65 Trainings- u. Wettkampfschießen teilgenommen hatte.,
              Dies wollte er nicht akzeptieren, er verlangte, daß ich für die letzten 6 Monate nachweise, "regelmäßig und erfolgreich" am Sportschießen teilgenommen zu haben.
              Ich frug ihn: Was sehen Sie als erfolgreich an? Die Scheibe treffen, im Schwarzen bleiben, mindestens 130 von 150 Ringen oder was?" - Er konnte es nicht definieren. -
              Nach einer halben Stunde geduldigen Zuredens akzeptierte er dann resignierend meinen Nachweis!
              Am einfachsten übernimmst Du den Satz "David X hat in den letzten 6 Monaten und darüber hinaus regelmäßig und erfolgreich am Sportschießen teilgenommen". Somit erfüllst Du die Anforderungen der Ausführungsverordnung zum SprenG und Dein Sachbearbeiter hat alles, was er braucht.....

              Bei dem Antrag auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung mußt Du übrigens exakt darauf hinweisen, daß Du sie für einen Wiederladelehrgang benötigst. Dies steht dann ausführlich darin. Ein "normales" Führungszeugnis wird da nicht anerkannt!

              Volker
              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
              , aktueller denn je)

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                #8
                Hallo Volker,

                diesen Antrag habe ich ausgefüllt und an die Behörde geschickt. Ich hoffe den rest übernehmen die dann. Ich habe dort natürlich "Laden und Wiederladen von Patronen" angekreuzt. Deine erfarhung mit deinem Sachbearbeiter lässt mich jetzt irgendwie wieder nachgrübeln, da man doch davon ausgehen sollte, das der Sachbearbeiter doch klar definieren kann was unter "erfolgreich" zu verstehen ist. Jetzt habe ich aber noch eine Frage die speziell zu dem Lehrgang ist. Der Lehrgang ist an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, was mich jetzt natürlich überlegen lässt, wie hoch überhaupt die chancen sind, den Lehrgang ohne jegliche vorkenntnisse zu bestehen? Denn soweit ich weis, muss ich ja eine Prüfung ablegen.

                Gruß David
                Zuletzt geändert von David; 29.08.2010, 13:11.

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                  #9
                  Zitat von MG42Freund Beitrag anzeigen
                  Hallo Volker,

                  diesen Antrag habe ich ausgefüllt und an die Behörde geschickt. Ich hoffe den rest übernehmen die dann. Ich habe dort natürlich "Laden und Wiederladen von Patronen" angekreuzt. Deine erfarhung mit deinem Sachbearbeiter lässt mich jetzt irgendwie wieder nachgrübeln, da man doch davon ausgehen sollte, das der Sachbearbeiter doch klar definieren kann was unter "erfolgreich" zu verstehen ist. Jetzt habe ich aber noch eine Frage die speziell zu dem Lehrgang an sich ist. Der Lehrgang ist an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, was mich jetzt natürlich überlegen lässt, wie hoch überhaupt die chancen sind, den Lehrgang ohne jegliche vorkenntnisse zu bestehen? Denn soweit ich weis, muss ich ja eine Prüfung ablegen.

                  Gruß David
                  Ich hoffe du hast "Vorderlader- und Böllerschießen" direkt mit angekreuzt?
                  Sowas sollte man direkt in einem machen.

                  Gruß
                  Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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                    #10
                    nur das Laden und Wiederladen von Patronen. Vorderladerschießen interessiert mich nicht und ich hätte dazu auch gar keine möglichkeit.

                    Gruß David

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von MG42Freund Beitrag anzeigen
                      nur das Laden und Wiederladen von Patronen. Vorderladerschießen interessiert mich nicht und ich hätte dazu auch gar keine möglichkeit.

                      Gruß David
                      Naja...nur was man hat, hat man.
                      Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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                        #12
                        Hallo Sebastian,

                        warum soll ich Vorderladerschießen mitmachen, wenn ich dazu keinerlei interesse habe? Dazu habe ich ja nicht einmal die möglichkeit Vorderladerschießen in meinem Verein zu betreiben. Ich denke die 70 Euro extra verbrate ich dann lieber auf dem Langwaffenstand

                        Gruß David

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                          #13
                          Zitat von MG42Freund Beitrag anzeigen
                          Hallo Sebastian,

                          warum soll ich Vorderladerschießen mitmachen, wenn ich dazu keinerlei interesse habe? Dazu habe ich ja nicht einmal die möglichkeit Vorderladerschießen in meinem Verein zu betreiben. Ich denke die 70 Euro extra verbrate ich dann lieber auf dem Langwaffenstand

                          Gruß David
                          Nagut
                          Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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                            #14
                            Hallo David,

                            wer lesen, verstehen und Gelerntes wiedergeben kann, besteht auch diese Prüfungen, zumal sie meist im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt werden.

                            Da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, schließlich leben die Ausbilder davon, daß ihre "Lehrlinge" bestehen.

                            Volker
                            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                            , aktueller denn je)

                            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                              #15
                              Mein Wiederladelehrgang ist am 5./6.9.2009, bis da hin hab ich noch ein wenig Zeit, schaue mir die Fragen und Antworten trotzdem an und lerne ein wenig, so komme ich nicht ganz so "doof" zum Lehrgang. Wie alles dann genau ablaufen wird werde ich ja die zwei Tage dann sehen, ich laß mich mal überraschen. Auf meine UB durfte ich ganze acht Wochen warten, genau so wie es angegeben war. Bei der UB war ein Schreiben mit angefügt das die Rechnung gesondert kommt, das war Mitte Juni und ich habe immer noch keine Rechnung. Vielleicht warten die ja bis dann zum beantragen bei denen vorbei kommen und darf das Geld dann auf den Tisch packen.
                              Don't eat yellow snow!!!

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