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Wie komme ich als Personenschützer an die Waffe

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    Wie komme ich als Personenschützer an die Waffe

    Hallo Community mein Name ist Martin,

    Sicher fragen hier oft Laien im Forum: Wie komme ich an eine Waffe? was berechtigt mich dazu Waffen zu besitzen etc..

    Meine Frage heute soll ähnlicher Natur sein

    Ich bin 42 und seit circa 15 jahren im privaten Sicherheitssektor tätig. Ich habe Jahrelang Tür gemacht und auch unbewaffneten Personenschutz.

    Mich würde interessieren ob hier auch Sekus angemeldet sind die irgendwann an die Waffe gekommen sind und wie man das am Besten anstellt

    #2
    Hallo Martin,

    du als Einzelperson bekommst keinen Waffenschein.
    Du müsstest ein Bewachungsgewerbe anmelden mit allen erforderlichen Sachkundeprüfungen §7 WaffG und noch ein paar andere bezüglich Bewachungsgewerbe, Waffenträger etc. Als Firmeninhaber kannst du dann einen Waffenschein beantragen. Wenn du nur Angesteller einer solchen Firma bist, wird dir die Waffe vom Inhaber ausgehändigt, welcher dich entsprechend für den aktuellen Job meldet. Wenn der Job abgeschlossen wurde, geht auch die Waffe wieder in den Tresor.

    Das mal so grob.

    Viele Grüße
    Sebastian
    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

    Kommentar


      #3
      Die Kurzform ist schnell erläutert:

      Wenn Du diese Frage stellen musst, wird das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht klappen.


      Die Langform ist etwas weniger drastisch formuliert:

      Zum einen gilt das, was ElFunghi schreibt. Dazu kommt noch der Umstand, dass der Auftrag für bewaffneten Personenschutz heutzutage bei praktisch allen Waffenbehörden bereits vorliegen muss, um eine entsprechende Genehmigung ausgestellt zu bekommen.
      Dabei lassen sich die Behörden auch gerne mal ein wenig extra Zeit (wofür erläutere ich gleich), so dass es sportlich ist, einen Kunden zu finden, der a) so lange im Vorraus und b) mit soviel Geduld auf Dich als Dienstleister zu warten bereit ist.

      Eine Ausstellung eines Waffenscheins legt heute deutlich strengere Kriterien an als noch vor 10-20 Jahren. Heute muss die zu schützende Person (in der Theorie) grundsätzlich selber Anrecht auf einen Waffenschein nach §19 WaffG haben, um von Dritten bewaffnet geschützt werden zu dürfen. Das entsprechende Bedürfnis wird in den meisten Bundesländern heute durch das jeweilige LKA überprüft und dort hat man es nicht ansatzweise eilig, so dass so eine Prüfung auch gerne mal 2-3 Monate dauern kann.

      Sind jetzt alle Punkte aus dem vorherigen Beitrag erfüllt (und die Voraussetzungen für den Waffenerwerb und -besitz nach §28 gegeben), musst Du also einen Kunden finden, der sich zwar in einer konkreten Gefährdungssituation befindet, die einen bewaffneten Schutz rechtfertigt, der aber monatelang in dieser Situation auf die Erteilung Deines Waffenscheins warten kann...

      Insofern schmink' Dir den Gedanken ab, einfach so "an die Waffe zu kommen".
      Und selbst wenn das klappt, fangen die ersten Bundesländer (allen voran Bayern) bereits damit an, Waffenscheine ausschliesslich Auftragsbezogen auszustellen. D.h. wenn Dein Bewachungsauftrag "Schutz der Person A" zu Ende geht, erlischt Deine Bereichtigung, Waffen zu führen (die WBK hat dann allerdings erstmal noch eine Weile weiter Bestand und wird erst in Frage gestellt, wenn Du nach längerer Zeit keine weiteren Aufträge an Land ziehst). Und möchte jetzt Person B geschützt werden, erfolgt wieder die gleiche langwierige Prüfung wie bei der Erteilung des vorherigen Waffenscheins.

      Früher war das anders, da wurden Waffenscheine pauschal auf das Bedürfnis "Personenschutz" ausgestellt und Aufträge waren mindestens 14 Tage vorher der Behörde zu melden. Bei manchen Scheinen bestand sogar die Möglichkeit, Aufträge nachzumelden, wenn eine Voranzeige nicht möglich war.
      Das wurde aber teilweise schamlos ausgenutzt und wird daher immer öfter und immer mehr eingeschränkt. Nachdem Waffenscheine alle 3 Jahre verlängert und alle 9 Jahre neu erteilt werden müssen, dürfte die Zahl der Scheine mit solchen Auflagen mit den Jahren immer weiter abnehmen.


      Ohne gute vorherige Beziehungen zur Waffenbehörde, guten Kontakt zu den involvierten polizeilichen Beteiligten und ohne entsprechende Kunden wird das also recht schwer. Daher die Feststellung in der Kurzform weiter oben.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Fox Beitrag anzeigen
        Die Kurzform ist schnell erläutert:

        Wenn Du diese Frage stellen musst, wird das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht klappen.


        Die Langform ist etwas weniger drastisch formuliert:

        Zum einen gilt das, was ElFunghi schreibt. Dazu kommt noch der Umstand, dass der Auftrag für bewaffneten Personenschutz heutzutage bei praktisch allen Waffenbehörden bereits vorliegen muss, um eine entsprechende Genehmigung ausgestellt zu bekommen.
        Dabei lassen sich die Behörden auch gerne mal ein wenig extra Zeit (wofür erläutere ich gleich), so dass es sportlich ist, einen Kunden zu finden, der a) so lange im Vorraus und b) mit soviel Geduld auf Dich als Dienstleister zu warten bereit ist.

        Eine Ausstellung eines Waffenscheins legt heute deutlich strengere Kriterien an als noch vor 10-20 Jahren. Heute muss die zu schützende Person (in der Theorie) grundsätzlich selber Anrecht auf einen Waffenschein nach §19 WaffG haben, um von Dritten bewaffnet geschützt werden zu dürfen. Das entsprechende Bedürfnis wird in den meisten Bundesländern heute durch das jeweilige LKA überprüft und dort hat man es nicht ansatzweise eilig, so dass so eine Prüfung auch gerne mal 2-3 Monate dauern kann.

        Sind jetzt alle Punkte aus dem vorherigen Beitrag erfüllt (und die Voraussetzungen für den Waffenerwerb und -besitz nach §28 gegeben), musst Du also einen Kunden finden, der sich zwar in einer konkreten Gefährdungssituation befindet, die einen bewaffneten Schutz rechtfertigt, der aber monatelang in dieser Situation auf die Erteilung Deines Waffenscheins warten kann...

        Insofern schmink' Dir den Gedanken ab, einfach so "an die Waffe zu kommen".
        Und selbst wenn das klappt, fangen die ersten Bundesländer (allen voran Bayern) bereits damit an, Waffenscheine ausschliesslich Auftragsbezogen auszustellen. D.h. wenn Dein Bewachungsauftrag "Schutz der Person A" zu Ende geht, erlischt Deine Bereichtigung, Waffen zu führen (die WBK hat dann allerdings erstmal noch eine Weile weiter Bestand und wird erst in Frage gestellt, wenn Du nach längerer Zeit keine weiteren Aufträge an Land ziehst). Und möchte jetzt Person B geschützt werden, erfolgt wieder die gleiche langwierige Prüfung wie bei der Erteilung des vorherigen Waffenscheins.

        Früher war das anders, da wurden Waffenscheine pauschal auf das Bedürfnis "Personenschutz" ausgestellt und Aufträge waren mindestens 14 Tage vorher der Behörde zu melden. Bei manchen Scheinen bestand sogar die Möglichkeit, Aufträge nachzumelden, wenn eine Voranzeige nicht möglich war.
        Das wurde aber teilweise schamlos ausgenutzt und wird daher immer öfter und immer mehr eingeschränkt. Nachdem Waffenscheine alle 3 Jahre verlängert und alle 9 Jahre neu erteilt werden müssen, dürfte die Zahl der Scheine mit solchen Auflagen mit den Jahren immer weiter abnehmen.


        Ohne gute vorherige Beziehungen zur Waffenbehörde, guten Kontakt zu den involvierten polizeilichen Beteiligten und ohne entsprechende Kunden wird das also recht schwer. Daher die Feststellung in der Kurzform weiter oben.

        Wunderbar und richtig erklärt

        Kommentar


          #5
          Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
          Wunderbar und richtig erklärt
          Ist auch gut so.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Philippe
            Dass man aufgrund des nachfolgenden "etc." sofort zwingend eine Waffentragabsicht annehmen muss, erscheint mir fraglich. Müsste man nicht eher ein Trainieren und Schiessen hineininterpretieren?
            Mit dem Bedürfnis "Personenschützer"?

            Kommentar


              #7
              Guten Morgen Zusammen,

              viel kann ich da nicht mehr zu meinen Vorrednern ergänzen, ganz richtig erklärt.

              Wenn du also "an eine Waffe kommen" willst, dann tatsächlich nur unter den von Fox genannten Bedingungen.

              Falls du vorher noch nie wirklich mit einer Waffe umgegangen bist, dann musst du dich unabhängig von den strengen gesetzlichen Restriktionen ja auch noch entsprechend ausbilden lassen. Ich weiß nicht, ob das dein Arbeitgeber übernimmt oder ob du das woanders machen willst. Ich kann dir die Jungs empfehlen, die machen das ganz gut. Aber würde vorher wirklich gut abwägen, ob sich das lohnt, schätze nämlich eher nicht....

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                #8
                Zitat von Andi64 Beitrag anzeigen
                Ich weiß nicht, ob das dein Arbeitgeber übernimmt
                Würde der Arbeitgeber das übernehmen, müsste er die Frage(n) im Eingangsbeitrag nicht stellen.

                Also ist er entweder selbstständig (dann isses wie oben beschrieben recht schwer), oder er ist "selbstständig" (dann wird's nochmal ein ganzes Stück schwerer und vor allem teuer) oder er arbeitet für einen Arbeitgeber, der keine waffenrechtlichen Erlaubnisse hat (und aufgrund seiner Aufträge vermutlich auch nicht bekommt).

                Daher auch mein pauschales Fazit in "Kurzform" in meinem ersten Beitrag.

                Das ist auch gar nicht böse gemeint, das ist einfach eine pragmatische Darstellung der Realität in 2018. Ja, es gibt Ausnahmen, aber die bestätigen nur die Regel und werden immer seltener und sind nichts, auf das man bauen sollte.

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                  #9
                  Entschuldigung, aber wenn ein Personenschützer Leute sucht, die irgendwann an eine Waffe gekommen sind...
                  Ich bin nicht so ganz sicher, ob wir hier noch Tipps geben sollen.

                  Sowas sollte man gleich den zuständigen Behörden melden!

                  und zumindest umgehend hier im Forum entfernen...
                  Zuletzt geändert von Ultrahorst; 05.08.2018, 22:41.

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                    #10
                    Hast Du getrunken?

                    Oder wie kommst Du jetzt auf diese Interpretation?

                    Vielleicht liest Du die Eingangsfrage nochmal.

                    Oder man sollte gleich den zuständigen Behörden melden, dass Du Deine Bildungsabschlüsse wieder abgeben solltest.

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