Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss;
Oder gar:
Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder einem gleichwertigen Behältnis.
Ich bin Tecknikerin, mir sind Gesetzestexte und Vorschrifts-geschreibsel oder sonstiges unlogisches Zeug ein Grauß

Da diese meist total verklausuliert und dadurch schwer verständlich (-: Wie einfach ist doch da die Berechnung der HF-Ausbreitung ;-)
In §13 Abs. 4 AWaffV, Absatz 2, Nummer 2 steht:
mindestens in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis: Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
Ich verwende zum Transport der Munition vom und zum Schießplatz eine normale militärische Munitionskiste (für Kaliber 12,7 × 99 mm NATO) die ich mit einer "Öse für Überfallen" und Vorhängeschloss abschließbar machte.
Zur Aufbewahrung im Haus:
Die Munkiste ist ein "Stahlblechbehältnis", der Verschlussmechanismus mit Vorhängeschloss ist meines Erachtens nach dem berühmt berüchtigten "IKEA-Schrank" Schwernkriegelchenschloss zumindest ein gleichwertiges Behältnis...
Ohne Klassifizierung spielt auch das Gewicht der Kiste, die ja mit Inhalt (300 Schuss 8x57IS) auch nicht gerade leichter wird und tragbar ist keine Rolle ;-)
Irgendetwas von "Angeschraubt" oder "Einzementiert" ist im Gesetzestext auch nicht zu lesen...
Oder bin ich nun als russische Breitspurlok vollkommen auf einer Schmalspurstrecke gelandet ??!?
Hülfe... denn so langsam wird der Platz im Schrank eng

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