was darf ich als Sportschütze denn an Gewehren im Kaliber 7,62x39 (Patrone M43, AK47 Kalaschnikov)
zum sportlichen Schießen haben/nutzen ?
Einzellader wie ein Geradezugrepetierer auf der gelben WBK ist erlaubt.
Und Selbstladegewehre mit Voreintrag auf der grünen ? Vieles geht ja da nicht.
Bei Halbautomaten die Kriegswaffenähnlich (wie AK47 usw... ) aussehen (wie eine Saiga) und deren Muni eine Hülsenlänge von unter 40mm hat heisste es doch sie sind sportlich nicht zugelassen, dürfen nur Jäger, Sammler usw.... kaufen.
Ist mir soweit auch verständlich.
Aber:
Ich meine mich zu erinnern des öfteren schon gehört zu haben dass "Molot Vepr" Halbautomaten in 7,62x39 zum sportl. Schießen zugelassen sind....? Habe auch hier im Forum in dieser Rubrik einen Beitrag darüber gelesen.
Einer sagt zugelassen, der andere sagt nicht zugelassen, dies verwirrt mich etwas.....
Ist dem so oder irre ich mich, gibts bei dieser Waffe eine Ausnahmeregelung ?
So wie beim Geradezugrep von Cugier, der ist ja trotz seiner Hülsenlänge von unter 40mm auch Dank der Genehmigung vom BKA zum sportl. Schießen zugelassen.
Auch bei der ungarischen Saxonia Hail 2000 heisst es doch manchmal sie sei zum sportl. Schießen zugelassen. ???
Diese Waffen sehen ja eigentlich aus wie AK´s, nur mit etwas zivileren Schäften (meissten mit Lochschaft).
Klärt mich bitte auf.
Freue mich über Eure Antworten.
Danke & Grüße

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