SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Waffen erben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Waffen erben

    Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und habe ein paar wichtige Fragen. Eventuell kann mir hier der eine oder andere weiterhelfen.

    Mein Vater ist kürzlich verstorben. Er war Waffensammler und Sportschütze (Rote, grüne, gelbe WBK + Munitionserwerbsschein) und hatte einige Zeit (als man damit noch Geld verdienen konnte) als Büchsenmacher gearbeitet.

    Ich selber habe eine grüne WBK auf der derzeit nur ein Kleinkaliberrevolver eingetragen ist. Da ich immer zusammen mit meinem Vater zum Trainieren gegangen bin habe ich nie das Bedürfnis gehabt selbst Großkaliberwaffen und Flinten zu besitzen da mein Vater diese ja besaß.

    Da er die letzten Jahre sehr krank war habe ich das Hobby Schiesssport die letzten Jahre etwas vernachlässigt.

    Er hat nachdem wir drüber gesprochen haben einen Großteil seiner Sammlung verkauft und die schönsten Stücke (oder sagen wir so, die Waffen die uns am meisten verbanden) behalten.

    Diese werde ich nun Erben.

    Deshalb meine Frage:

    - Wie stehen meine Chancen die Waffen im Originalzustand zu übernehmen? Ein Waffensicherungssystem kommt nicht in Frage, da ich bei jeder Waffe mit meinem Vater in der Werkstatt stand wenn er mal wieder was daran optimiert oder repariert hat. Er würde sich auf gut Deutsch im Grab umdrehen wenn ich jemanden an den Waffen rummurksen liesse.

    - Da ich offiziell keine Munition erwerben darf (ich besitze keinen Munitionserwerbsschein und auf der grünen WBK ist nichts eingetragen) wollte ich fragen ob man sowas noch problemlos beantragen kann? Wie stehen hier die Chancen?

    Ich habe nächste Woche einen Termin auf der städtischen Waffenbehörde. Wie kann ich mich auf das Gespräch vorbereiten, und mit welchen Problemen muss ich rechnen?

    Gruß

    Eisenmann

    #2
    Zitat von Eisenmann Beitrag anzeigen
    - Wie stehen meine Chancen die Waffen im Originalzustand zu übernehmen? Ein Waffensicherungssystem kommt nicht in Frage, da ich bei jeder Waffe mit meinem Vater in der Werkstatt stand wenn er mal wieder was daran optimiert oder repariert hat. Er würde sich auf gut Deutsch im Grab umdrehen wenn ich jemanden an den Waffen rummurksen liesse.

    Die rote WBK bekommst Du problemlos umgeschrieben, wenn Du das Sammelgebiet weiterführen willst.

    - Da ich offiziell keine Munition erwerben darf (ich besitze keinen Munitionserwerbsschein und auf der grünen WBK ist nichts eingetragen) wollte ich fragen ob man sowas noch problemlos beantragen kann? Wie stehen hier die Chancen?

    Probleme sehe ich da bei den Waffen, die auf grün und gelb stehen. Einen Waffensachkundenachweis wird man von dir wahrscheinlich nicht verlangen, aber einen Bedürfnisnachweis für deinen Revolver. Als Sportschütze mit dem Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am Schießtraining ist es kein Problem solche Erbwaffen ohne Blockierungspflicht zu übernehmen. Aber in deinem Fall kann ich nur raten.

    Ich habe nächste Woche einen Termin auf der städtischen Waffenbehörde. Wie kann ich mich auf das Gespräch vorbereiten, und mit welchen Problemen muss ich rechnen?

    Verhalte dich einfach ruhig und sachlich. Stelle dem Sachbearbeiter dein Anliegen dar und höre dir an was er zu sagen hat. Da Du nicht sagen kannst, ob der Laden prinzipell etwas gegen legalen Waffenbesitz hat oder nicht, kann man nicht sagen, wie gut es für dich laufen wird. Im Endeffekt mußt Du dich erstmal überraschen lassen.
    Gruß
    Jens
    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
    Peter Ustinov

    Kommentar


      #3
      Moin

      Zuerst mein herzliches Beileid, ich habe die lange Krankheit meines Vaters und dessen Waffen 2009 abgearbeitet.

      Zu den Fragen:

      Zitat von Eisenmann Beitrag anzeigen
      - Wie stehen meine Chancen die Waffen im Originalzustand zu übernehmen? Ein Waffensicherungssystem kommt nicht in Frage, da ich bei jeder Waffe mit meinem Vater in der Werkstatt stand wenn er mal wieder was daran optimiert oder repariert hat. Er würde sich auf gut Deutsch im Grab umdrehen wenn ich jemanden an den Waffen rummurksen liesse.
      Abhängig vom Bezirk (ich wohne im Kreis DA) mag das unterschiedlich sein.
      Hier kann man mit der Behörde eine Überlassung für 12 Monate vereinbaren.
      In diesem Zeitraum kann man die Waffen (wieviele eigentlich? ) besitzen um sie zu veräußern.
      Es gibt die Möglichkeit einen Sammlerkollegen wegen der Sache zu bemühen. Der kann theoretisch vieles übernehmen und Du kannst sofern Du regelmäßig Schießen gehst zumindest einen Teil (KW) und bestimmt viele LW (gelb beantragen) übernehmen. Unter Berücksichtigung des Erwerbstreckungsgebotes, etc.........

      Zitat von Eisenmann Beitrag anzeigen
      - Da ich offiziell keine Munition erwerben darf (ich besitze keinen Munitionserwerbsschein und auf der grünen WBK ist nichts eingetragen) wollte ich fragen ob man sowas noch problemlos beantragen kann? Wie stehen hier die Chancen?
      .22ger Revolver auf Grün, bestehendes Bedürfnis, nachtragen lassen, zahlen.

      Zitat von Eisenmann Beitrag anzeigen
      Ich habe nächste Woche einen Termin auf der städtischen Waffenbehörde. Wie kann ich mich auf das Gespräch vorbereiten, und mit welchen Problemen muss ich rechnen?

      Gruß

      Eisenmann
      Hingehen, anklopfen, auf Anforderung eintreten, vorstellen (Vor und Nachname), vorher Ordner anlegen ( WBKen Vater, Sterbeurkunde, evtl. andere vorhandene Papiere, eigene umfassende Legitimation), Problem ehrlich darstellen, abwarten, alles wird gut, zur Kasse gehen, jede Menge Geld dort lassen, zurück zum SB, gut iss.

      Der Verwaltungsmitarbeiter, der keinen Respekt erwartet, freut sich über die Vollständigkeit der Papiere, der andere über beides. Tut nicht weh, hauptsache man bekommt den Schein für die Kasse.....

      Viel Erfolg

      Ich lösche meinen Beitrag mal nicht, obwohl Jens schneller war und auch dazu geschrieben hat. Habs ja anders geschrieben und das selbe gemeint...... ;-))

      stefan
      Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

      Kommentar


        #4
        Mal langsam.............

        zuerst ist in einem Erbfall komischerweise NIE Munition oder Treibladungspulver vorhanden.....klingt komisch....IST aber so!

        Zum anderen, wenn du eine WBK hast, bekommst du für ALLE Waffen eine ERB-WBK!
        OHNE Blockierpflicht!

        Vermutlich, und das liegt im Rahmen dessen, was die Behörde machen kann, werden alle Waffen in eine GRÜNE WBK eingetragen. Als Erb-WBK OHNE Munitionserwerb.....

        Ob sie die Rote "umschreiben", kommt erstmal drauf an, ob es ne Sammler WBK ist....und was da noch drauf steht (Vollzähligkeit oder nur noch einzelne Waffen) und ob du die Sammlung weiterführen willst und kannst ( ggf. Sachkundenachweis)

        Für den Muni-Erwerb kann( wird sie sehr warscheinlich auch) die Behörde dann einen Bedürfnisnachweis fordern!

        Die ERB-WBK kann dir die Behörde NICHT verweigern.
        Zuletzt geändert von Matthias Horner; 25.01.2012, 20:22.

        Kommentar


          #5
          Ergänzend zu Matthias' Ausführungen:
          Für Erben gibt es KEIN Erwerbsstreckungsgebot !
          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
          , aktueller denn je)

          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

          Kommentar


            #6
            Hallo Zusammen,

            vielen Dank für eure Unterstützung.

            Die rote WBK ist eine Sammler WBK. Weiterer Waffenerwerb wurde ich glaube um 1989 gestrichen als das Waffengesetz verschärft wurde. Damals waren um die 50 Kurzwaffen eingetragen. Vom Großteil hat sich mein Vater aber 2010 getrennt da ich selbst mit so einer Menge an Waffen auch nicht viel anfangen konnte. Mir sind wirklich nur die Stücke wichtig, zu denen wir Zusammen den größten Bezug hatten.

            Munition hat mein Vater wirklich auch sämtliche (zu meinem Leidwesen, aber er hatte ja Recht) verkauft oder verschenkt. Auch Schwarzpulver und Nitropulver wurde an Bekannte überlassen. Teilweise Munition die wir selber geladen haben.

            Zu meiner Person: Ich habe mit 6 Jahren mit der Luftpistole/Luftgewehr angefangen und bin seit meinem 11 Lebensjahr in einem Schützenverein. Mit 16 habe ich die Sachkundeprüfung abgelegt und meine grüne WBK bekommen. Nun bin ich 37, war aber die letzten 2 Jahre nicht mehr aktiv (wegen Krankheit meines Vaters).

            Ich würde nun aber gerne wieder mit dem Training anfangen, allerdings nicht unbedingt Kleinkaliber da mir das nie wirklich Freude bereitet hat.

            Naja, ich hoffe mal das Beste. Wäre für mich wirklich traurig wenn ich die Sammlung auflösen müsste. Es ist halt gelebte Geschichte für mich.

            Gruß

            Eisenmann

            Kommentar


              #7
              Also, du bist Sachkundig---> dann wird der SB alle Waffen auf Erb-WBK´s eintragen ( in der Regel Grüne WBK´s).

              Das ganze OHNE Munitionserwerb.

              Um nen Munitionserwerb für die WAffen, da wirst du um entsprechende Bedürfnisnachweise nicht drum rum kommen.

              Zum sofortigen Verbrauch auf dem Stand kannste ja Muni erwerben um zu Trainieren, um dann ein Bedürfnis nachzuweisen

              Kommentar


                #8
                Allem Anschein nach wird das Erben in verschiedenen Ämtern unterschiedlich gehandhabt, bzw. verwaltet.
                Wo ist denn Dein Heimatsitz ?
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                , aktueller denn je)

                I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

                Kommentar


                  #9
                  Heimatsitz ist Baden Württemberg in der Nähe von Ulm

                  Kommentar


                    #10
                    Naja, im Grunde sind unsere Behörden hier im Ländle ja doch recht umgänglich.......da sollte der ERB-WBK nix im Wege stehen

                    Kommentar


                      #11
                      Ich habe 2006 einen KK-Repetierer von meinem Vater geerbt und bekam die Waffe ohne Mun-Erwerb auf der grünen WBK als Erbwaffe eingetragen. Von blockieren war nie die Rede, da Sportschütze. Ich habe mit der Waffe ab- und an mal auf dem Stand geschossen, Munitionserwerb hatte ich ja über die 22iger Sportpistole. Als ich später dann meine 22iger Pistole verkaufen wollte, war ich bei meinem SB und habe den Fall mit ihm durchgesprochen. Ich hatte „Unmengen“ an 22iger Munition im Schrank liegen, aber nach dem Verkauf der Pistole hätte ich keinen Munitionserwerb und somit auch keine Besitzberechtigung mehr dafür gehabt. Ich fragte den SB, ob er mir nicht einen Munitionserwerb für das KK-Gewehr ausstellen könnte, da ich auch weiterhin damit schießen möchte.

                      Wurde ganz unproblematisch geregelt, der KK-Repetierer wurde von der grünen WBK auf die gelbe WBK umgeschrieben, sehr nett vom SB war, dass ich zu dem Zeitpunkt eigentlich keine Waffe hätte erwerben dürfen, da ich gerade erst 2 Stück gekauft hatte und er es trotzdem ermöglicht hat.

                      Gruß

                      Michael
                      sigpic

                      “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

                      Kommentar


                        #12
                        Na das hört sich nicht schlecht an. Dann bin ich echt mal gespannt was der SB zu sagen hat...

                        Kommentar


                          #13
                          Wundert mich jetzt schon. In einschlägigen Seiten wird immer von "Erbwaffensicherung, ansonsten Wegnahme" gesprochen. Auch Frankonia hat mir bei der Sauer 38H meines Vaters bereits den Verkauf nahegelegt, weil ich die Waffe abgeben muß, wenns "soweit ist".

                          Scheint so, als würde ich die doch behalten dürfen.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Mounty Beitrag anzeigen
                            In einschlägigen Seiten wird immer von "Erbwaffensicherung, ansonsten Wegnahme" gesprochen.
                            Ja, aber nur wenn der Erbe nicht sachkundig ist. Meine Behörde erlaubt unsachkundigen Erben noch nicht einmal den Besitz von Erbwaffen mit Blockiersystem. Die bekommen eine Frist von vier Wochen, die Waffen zu veräußern.
                            "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                            Peter Ustinov

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                              Ja, aber nur wenn der Erbe nicht sachkundig ist. Meine Behörde erlaubt unsachkundigen Erben noch nicht einmal den Besitz von Erbwaffen mit Blockiersystem. Die bekommen eine Frist von vier Wochen, die Waffen zu veräußern.
                              Wirklich? Dürfen die dir sogar verbieten blockierte Waffen zu besitzen?

                              Das habe ich so noch nie gelesen. Ist das überhaupt Rechtens?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X