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    #16
    Zitat von G-Force Beitrag anzeigen
    Gruss aus der Schweiz in meine alte Heimat...Komme gebürtig aus dem Kreis Leer und war meine letzten beiden Jahre in Upjever beim Bund,....vor gut 25 Jahren. Da ist ja auch schon lange Schicht im Schacht...
    Moin aus Leer Ostfriesland .
    Dann bist Du ja Butenostfriese
    Viel Spass in

    Zu Deiner Info . Upjever , klar lange Schicht im Schacht . Aber Wittmund . Das Richthofengeschwader ist wieder da und neu aufgestellt .

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      #17
      Moin Ernst

      Ja, das mit dem Richthofen Geschwader hatte ich bereits mitbekommen. Bin nun schon fast 15 Jahre hier in den Bergen. Komme aber immer gerne mal wieder in meine alte Heimat,

      ...anner siet van de Eems...

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        #18
        Zitat von G-Force Beitrag anzeigen
        Moin Ernst

        Ja, das mit dem Richthofen Geschwader hatte ich bereits mitbekommen. Bin nun schon fast 15 Jahre hier in den Bergen. Komme aber immer gerne mal wieder in meine alte Heimat,

        ...anner siet van de Eems...
        Bunde-Weener oder schlimmer? Bingum-Jemgum-Hatzum-Critzum .
        Das war ja früher die Barbarenseite als es noch keine Brücke gab .

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          #19
          Nee, nicht schlimmer...Halt die alte "Grossstadt des Rheiderlandes"...

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            #20
            Zitat von G-Force Beitrag anzeigen
            Bin dort übrigens gewesen. Der Chef war selber nicht im Laden. Aber der Mann hinter dem Tresen.....Naja, bei der Glock 17 Gen4 ist der Umbau des Magazinauslösers auf die andere Seite nicht möglich. Bei der CZ 75/85...keine Ahnung, muss ich mal im Internet schauen. Prinzipiell 9mm Pistole mit Bedienelementen für Linkshänder? Keine Ahnung, muss ich mich erstmal im Internet schlau machen.....und so ging es dann munter weiter. Nachdem ich seine Aussagen vorsichtig etwas zu korrigieren begann, war er beleidigt und wurde sehr unfreundlich. Ging gar nicht! Fazit: Kauf ich nichts und geh ich auch ganz sicher nicht wieder hin....

            Habe aber 2 andere Läden aufgesucht. Einer ganz in meiner Nähe. Recht klein, kompetente Aussagen, freundlicher, respektvoller Kundenumgang. Sehr gut! Dann ein weiterer, etwa 20km von mir entfernt. Junges Team, toller Laden mit grosser Pistolenauswahl, aufgeschlossen und ebenfalls fachlich sehr gut auf der Höhe. Ebenfalls sehr gut!
            Kenne den Laden auch nicht persönlich... doch ich dachte mir, dass der Schiesskeller im Kanton Bern in deiner Gegend ist!! Habe mir seine Internetseite angeschaut und muss sagen. dass ich das Angebot seiner Waffenausstellung nicht unbedingt toll fand! Naja ... war sicher ein Versuch wert!!

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              #21
              Hallo Othmar

              Ja, es war EINE Erfahrung wert. Aber eben. Es gibt besseres, deutlich freundlicheres und kompetenteres. Zum schiessen gehen habe ich mir auch schon was angeschaut....

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                #22
                Zitat von G-Force Beitrag anzeigen
                Bin dort übrigens gewesen. Der Chef war selber nicht im Laden. Aber der Mann hinter dem Tresen.....Naja, bei der Glock 17 Gen4 ist der Umbau des Magazinauslösers auf die andere Seite nicht möglich. Bei der CZ 75/85...keine Ahnung, muss ich mal im Internet schauen. Prinzipiell 9mm Pistole mit Bedienelementen für Linkshänder? Keine Ahnung, muss ich mich erstmal im Internet schlau machen.....und so ging es dann munter weiter. Nachdem ich seine Aussagen vorsichtig etwas zu korrigieren begann, war er beleidigt und wurde sehr unfreundlich. Ging gar nicht! Fazit: Kauf ich nichts und geh ich auch ganz sicher nicht wieder hin....

                Habe aber 2 andere Läden aufgesucht. Einer ganz in meiner Nähe. Recht klein, kompetente Aussagen, freundlicher, respektvoller Kundenumgang. Sehr gut! Dann ein weiterer, etwa 20km von mir entfernt. Junges Team, toller Laden mit grosser Pistolenauswahl, aufgeschlossen und ebenfalls fachlich sehr gut auf der Höhe. Ebenfalls sehr gut!
                Zitat von G-Force Beitrag anzeigen
                Hallo Othmar

                Ja, es war EINE Erfahrung wert. Aber eben. Es gibt besseres, deutlich freundlicheres und kompetenteres. Zum schiessen gehen habe ich mir auch schon was angeschaut....
                War diese Woche im Schiesskeller (taktisches schiessen)! Mussten am Schluss unter zwei Sekunden eine Dublette innerhalb von zwei Sekunden aus dem Halfter schiessen! Konnte das Signal des Zeitmessers nicht hören und bin deshalb etwas neben den Schuhen gestanden! Habe mir gestern deshalb einen aktiven Gehörschutz zugelegt! Tolles Ding, weil man kann sich mit diesem ohne Beeinträchtigung normal unterhalten und beim Schiessen blockt es die lauten Geräusche ab!

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                  #23
                  Klingt interessant. Für die Art zu schiessen braucht es das wohl. Ich habe mir erstmal wieder einen normalen passiven Optime II gekauft. Mal schauen wo die Reise hingeht. Aber so ein aktiver kostet ja schon ein paar Fränkli und beim normalen statischen Schiessen braucht es den ja nicht.

                  Ich hoffe das mein WES nun bald kommt. Es juckt mich, "meine" SFP9 abzuholen und damit zu schiessen. Habe mir auch bereits erstmal ein 1000er Pack 124grs Gecko FMJ gekauft zum einschiessen für mich und die neue gun...

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                    #24
                    Zitat von Othmar Beitrag anzeigen
                    War diese Woche im Schiesskeller (taktisches schiessen)! Mussten am Schluss unter zwei Sekunden eine Dublette innerhalb von zwei Sekunden aus dem Halfter schiessen! Konnte das Signal des Zeitmessers nicht hören und bin deshalb etwas neben den Schuhen gestanden! Habe mir gestern deshalb einen aktiven Gehörschutz zugelegt! Tolles Ding, weil man kann sich mit diesem ohne Beeinträchtigung normal unterhalten und beim Schiessen blockt es die lauten Geräusche ab!
                    Oh Othmar hat ihr das gut . Taktisches schießen bei uns verboten für Sports. .

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                      #25
                      Ja, es ist sehr gut hier in der Schweiz. Da ich ja die Umstände zum Schiessen in Deutschland auch kennengelernt habe, wenngleich auch nur durch den damaligen Bekanntenkreis, so ist es hier für das deutsche "Gemüt" verblüffend einfach....

                      Gestern war ich ein paar Sachen fürs Schiessen einkaufen. Da kommt dann einfach ein älterer Herr zu Fuss zum Laden gelaufen. Am lang baumelndem Arm hing ein riesiger Revolver. Mit dem läuft der halt einfach mal so offen herum und geht so in einen Laden. Mach das mal in einer deutschen Kleinstadt.....

                      Zum Schiesstand im Ort fahren Leute z.B. mit dem Fahrrad und haben ihr Sturmgewehr dabei offen auf den Rücken geschnallt...

                      Ich habe die Waffenverordnung/Waffengesetz ausgedruckt und mehrfach gelesen. Verzweifelt hatte ich dann nach weiteren Regelungen gesucht, da ich es einfach nicht glauben konnte, dass das alles ist. Aber....es ist so.

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                        #26
                        Zitat von G-Force Beitrag anzeigen
                        Ja, es ist sehr gut hier in der Schweiz. Da ich ja die Umstände zum Schiessen in Deutschland auch kennengelernt habe, wenngleich auch nur durch den damaligen Bekanntenkreis, so ist es hier für das deutsche "Gemüt" verblüffend einfach....

                        Gestern war ich ein paar Sachen fürs Schiessen einkaufen. Da kommt dann einfach ein älterer Herr zu Fuss zum Laden gelaufen. Am lang baumelndem Arm hing ein riesiger Revolver. Mit dem läuft der halt einfach mal so offen herum und geht so in einen Laden. Mach das mal in einer deutschen Kleinstadt.....

                        Zum Schiesstand im Ort fahren Leute z.B. mit dem Fahrrad und haben ihr Sturmgewehr dabei offen auf den Rücken geschnallt...
                        Ich denke, dass mit der Faustfeuerwaffe am lang baumelnden Arm.... lachen... hmmmm.... klingt nicht so, dass der ältere Herr das Waffengesetz in der Schweiz wirklich kennt . Doch ich muss zugeben, dass kommt bei uns ab und zu vor Für den Transport von Faustfeuerwaffen gibt es klare Regeln! Doch wo kein Kläger, da auch keine Richter

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                          #27
                          Was sagt denn das Waffengesetz das dieses nicht erlaubt ist, Othmar? Der Transport ist erlaubt und auch nicht genauer geregelt. Das heisst man muss die Waffe nicht in einem geschlossenen oder gar verschlossenem Behältnis transportieren. Und der Transport, wie in diesem Falle zum Waffenhändler ist kein offenes tragen. SO steht es klar im Gesetz..

                          Art. 28 Waffengesetz
                          Zuletzt geändert von G-Force; 04.12.2016, 11:38.

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                            #28
                            Zitat von Philippe
                            Solange die Waffe von der Munition getrennt ist und nicht der Eindruck erweckt wird, dass die Gegenstände missbräuchlich eingesetzt
                            werden sollen, verstösst man weder gegen das Waffengesetz noch die Waffenverordnung. Der Transport von Faustfeuerwaffen ist nicht speziell geregelt.
                            Aufbewahrung
                            Gemäss Art. 26 müssen Waffen sorgfältig aufbewahrt werden. Der Zugriff unberechtigter Dritter muss verhindert werden, etwa indem der Verschluss gesondert aufbewahrt wird oder die Waffe in einem geeigneten Tresor aufbewahrt wird. Im Gegensatz zur Gesetzgebung im umliegenden Ausland stellt das Gesetz aber keine konkrete Anforderungen an die Art der Aufbewahrung, das Aufbewahrungsbehältnis oder wie der Zugriff für unberechtigte Dritte verhindert werden muss. Einzig für Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Waffen umgebaute Seriefeuerwaffen schreibt Art. 47 der Verordnung die zwingende Trennung von Waffe und Verschluss und den Einschluss desselben vor.

                            Diebstähle von Waffen müssen sofort gemeldet werden.

                            Transport von Waffen:
                            Rechtlich wird das Tragen und das Transportieren einer Waffe (WG Art. 28) unterschieden. Keine Waffentragbewilligung ist erforderlich für den Transport von Waffen, insbesondere:

                            1. von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen von Schiess-, Jagd- oder Softairwaffen-Vereinen sowie von militärischen Vereinen und Verbänden
                            2. von und zu einem Zeughaus
                            3. von und zu einem Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung
                            4. von und zu Fachveranstaltungen
                            5. bei einem Wohnsitzwechsel
                            Beim Transportieren müssen Waffe und Munition getrennt sein (d. h. auch keine Munition im Magazin oder in der Waffe). Zu beachten ist, dass ein Transportieren im Sinne des Gesetzes nur auf direktem Weg zum Bestimmungsort geltend gemacht werden kann.

                            Auch hier gilt wiederum, dass die Aufzählung nicht abschliessend ist. Deswegen wurde der Begriff «insbesondere» verwendet. Die Aufzählung gibt einen Hinweis, in welchen Fällen von «Transport von Waffen» gesprochen werden kann.

                            Wenn man bei einer Kontrolle mit einer Waffe erwischt wird, wie es einem Bekannte von mir geschehen ist, so hat der Richter ihm einen Bonus von 10 % der Wegstrecke anerkannt! Bei ihm waren es 50 km zu viel, was ihm einiges an Ärger durch die Behörden eingebracht hat!!
                            Das liberale Waffengesetz, setzt bei uns auf den gesunden Menschenverstand der Bürger!

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                              #29
                              Zitat von Philippe
                              Im Waffengesetz und in der Waffenverordnung ist alles sehr knapp gehalten und es gilt die Eigenverantwortung der Waffenbesitzer, was der Mentalität der freiheitsliebenden Schweizer entspricht.

                              In anderen Ländern mögen es dagegen offenbar die Leute, wenn ihnen das hinterste und letzte Detail vorgeschrieben wird, damit sie ihr Leben untertänigst danach ausrichten können.
                              Gut geschrieben ... gratuliere!!

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                                #30
                                [QUOTE=G-Force;151281]Was sagt denn das Waffengesetz das dieses nicht erlaubt ist, Othmar? Der Transport ist erlaubt und auch nicht genauer geregelt. Das heisst man muss die Waffe nicht in einem geschlossenen oder gar verschlossenem Behältnis transportieren. Und der Transport, wie in diesem Falle zum Waffenhändler ist kein offenes tragen. SO steht es klar im Gesetz..

                                Art. 28 Waffengesetz

                                Hallo G-Force
                                Hier noch ein Auszug aus dem Waffengesetz, welche Strafen für die Missachtung derselben zu erwarten sind:

                                Strafen
                                Mit Gefängnis oder Busse (im Extremfall bis zu 5 Jahre oder 100'000 Franken) wird bestraft, wer

                                ohne Berechtigung Waffen (entsprechend diesem Gesetz) erwirbt, vertreibt, einführt, ausführt, herstellt oder abändert,

                                die notwendigen Bewilligungen für Ein- oder Ausfuhr nicht beantragt,

                                falsche Angaben zur Erteilung einer solchen macht,

                                Waffen oder deren Bestandteile nicht sorgfältig aufbewahrt,

                                eine Feuerwaffe transportiert, ohne Waffe und Munition zu trennen,

                                Dokumente fälscht,

                                Sorgfaltspflichten vernachlässigt,

                                Verträge unwahr aufsetzt oder manipuliert,

                                Verlust nicht sofort der Polizei meldet oder
                                eine vorhandene Waffentragbewilligung nicht mitführt.

                                In leichten Fällen kann von einer Bestrafung abgesehen werden (WG Art. 34 Abs. 2).

                                Dieses Register sagt eigentlich alles aus, was von unserem Gesetzgeber bezüglich Waffen erwartet wird!

                                Trotzdem wünsche ich dir weiterhin viel Spass bei der Ausführung des Sportschiessens

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