Zum Thema. Ich fürchte du begehst hier, wie mancher andere auch, einen kleinen Denkfehler.
Denn was du im Zusammenhang mit unserem Hobby als Hobbyschütze bezeichnest, das nennen wir in jeder anderen Sportart im Unterschied zum Spitzen- oder Leistungssport schlicht Breitensport.
Diese Unterscheidung trifft das WaffG nicht wortwörtlich aber sinngemäß, wenn man zum Beispiel an die Gelbe WBK und das Grundkontingent auf die Grüne denkt, sowie an die erweiterten Voraussetzungen für die Überschreitung des Grundkontingents.
Hobby-/Breitenschießsportler/-schützen müssen sich zwar Einschränkungen gefallen lassen, aber die gibt das Gesetz vor. Wenn das Vereins- oder Verbandsfürsten tun, na ja. Mal sehen ob ich meine guten Vorsätze einhalten kann mich darüber nicht mehr aufzuregen.
Zumal sich heutzutage jeder seinen Fürsten auf mannigfaltige Art selbst aussuchen kann.
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