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Frage zu Bedürfnis für Sportschützen (§ 14)

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    #46
    Zitat von brit-stift Beitrag anzeigen
    Ich habe von April bis Mitte November insgesamt 25 Schießbucheinträge. Allerdings konnte ich aufgrund von Krankheiten, dienstlichen Lehrgängen, Ausbildungs-Abschlussprüfungen, Sommerurlaub, anderweitige Sportveranstaltungen... im Juli und September, sowie vor April nicht schießen.

    Meine Sachbearbeiterin will nun sämtliche Fehlzeiten begründet haben, auch warum ich erst im April angefangen habe. Ich fühle mich, ehrlich gesagt, leicht verarscht.

    Du scheinst tatsächlich zu den Kniebohrern zu gehören die sich auf dem Oktoberfest auch beschweren wenn für eine bezahlte Maß mal einen halben Liter bekommen.
    Zuletzt geändert von johann; 29.12.2014, 19:20.

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      #47
      Eigentlich ne interessante Idee, die 12 Monate nicht mit dem ersten Schießen beginnen zu lassen, sondern das Kalenderjahr zu nehmen.

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        #48
        Zitat von derda Beitrag anzeigen

        Rein vom Gefühl sortiere ich das als Schikane ein,

        Natürlich ist das eine Art Schikane. Die Erfüllung der Vorrausetzung zum Erwerb einer Erlaubnis soll ja hinausgezögert werden. Früher reichten sechs Monate regelmäßiges Training aus

        Und regelmäßig ist im Gesetz anders definiert als du gesagt hast, denn entweder 1x im Monat ODER 18x, wenn diese einmonatliche REgelmäßigkeit eben nicht möglich ist.
        So ist es schließlich angedacht, um die 12 Monate möglichst ohne große Lücken durch zu ziehen.
        "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
        Peter Ustinov

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          #49
          Zitat von johann Beitrag anzeigen
          Du scheinst tatsächlich zu den Kniebohrern zu gehören die sich auf dem Oktoberfest auch beschweren wenn zu für eine bezahlte Maß mal einen halben Liter bekommen.
          Schlechter Vergleich! Bei den momentanen Preisen auf dem Oktoberfest würde ich mich auch beschweren, wenn ein halber Liter fehlt.
          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
          Peter Ustinov

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            #50
            Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
            ... sondern das Kalenderjahr zu nehmen.
            Hm, nicht, dass das nach hinten losgeht. Eintritt im Verband am 01.06.14 aber Schiesstermine werden erst ab 01.01.15 gezählt.

            jetzt nicht nur die 2. Jahreshälfte
            Falls dich obiges auf die Idee gebracht hat: ich habe da ein Jahr als 12 Monate gesehen und wollte nicht auf ein Kalenderjahr hinaus.

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              #51
              @brit-stift: Verstehe ich das richtig, dass dein erster Schießtermin mit einer erlaubnispflichtigen Waffen im April 2014 war und du jetzt schon deine 12 Monate Schießsport ( mit ewb pflichtigen Waffen) voll hast? Ich hätte damit frühestens ende März gerechnet. Mitgliedschaftsdauer im Verband scheint ja i. O. zu sein.

              gruß, Mondbär


              Tante Edit sagt, dass das wohl schon Anderen aufgefallen ist und ich gründlicher lesen sollte
              Zuletzt geändert von Mondbär; 29.12.2014, 19:43.
              "Informatioen sind Unterschiede, die einen Unterschied ausmachen."
              - Gregory Bateson (1904-1980)

              "Viele Zitate im Internet sind erstunken und erlogen!"
              - Karl Marx (1818-1883)

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                #52
                Will das alles das Amt bei euch wissen? Ich habe nach 12 Monaten über unseren Vereinsvorstand den Antrag für ne 45,er und 22,er abgegeben.
                Der hat die dem RSB zugeschickt. Mit der Bedürfnissbescheinigung bin ich zur Kreispolizeibehörde gegangen und musste nur noch die Aufbewahrung nachweisen. 4 Wochen später hatte ich die WBK im Briefkasten.
                Da wurde nicht gefragt ob ich 12/18 mal trainiert hätte, ein Schießbuch oder so was wollte auch niemand sehen.
                Das war im März 2014

                Edit: Die Sachkunde musste ich natürlich nachweisen

                Edit die 2. : Hab noch mal in die Kopie meiner Bescheinigung vom RSB geschaut, da steht ein Absatz: Wir bescheinigen, dass der Antragsteller seit mindestens zwölf Monaten regelmäßig den Schießsport in seinem Verein als Sportschütze betreibt.
                Zuletzt geändert von Doorgunner; 29.12.2014, 20:34.
                https://www.youtube.com/watch?v=Qa5MIDsnO3c U.S. Marines Huey Door Gunner

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                  #53
                  Zitat von Doorgunner Beitrag anzeigen

                  Edit die 2. : Hab noch mal in die Kopie meiner Bescheinigung vom RSB geschaut, da steht ein Absatz: Wir bescheinigen, dass der Antragsteller seit mindestens zwölf Monaten regelmäßig den Schießsport in seinem Verein als Sportschütze betreibt.
                  In dieser Form reicht es wohl den meisten Behörden auch, weil diese davon ausgehen, dass man dem Schießsport mit dieser Bescheinigung mit erlaubnispflichtigen Waffen nachgegangen ist.
                  "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                  Peter Ustinov

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                    #54
                    In Bayern muss der Schiessnachweis mit dem Bedürfnisantrag an den BSSB geschickt werden.

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                      #55
                      Das ist nicht nur in Bayern so. Bis 2007 war es noch ein Drama überhaupt "Neugelb" zu bekommen.
                      "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                      Peter Ustinov

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                        #56
                        Leute, mir scheint, Ihr streitet Euch um des Kaisers Bart.
                        Der Gesetzgeber verlangt ein Jahr regelmäßigen Schießsport vor Antragsstellung. Dies soll sicherlich Kurzentschlossene Schnellsthabenwoller ausbremsen.

                        Wenn ich nun von einem Soll von je einem Termin pro Monat ausgehe sehe ich, daß möglichst lückenloses Trainieren (obwohl ich persönlich den Trainigseffekt bei nur einem Schießen pro Monat eher verneinen würde) erwartet wird.

                        Alternativ bietet man mir die Möglichkeit, bei Nichteinhalten des monatlichen Termins, auf 18 Schießen übers Jahr verteilt auszuweichen.

                        Nun behalte ich im Hinterkopf, daß ich ja gleichmäßig übers Jahr trainieren soll, ok ?

                        Wo bleiben REGELMÄSSIGKEIT ( die ja Voraussetzung ist!! ) und auch der Trainigseffekt, wenn ich im Monat 1 6x, im Monat 4 6x und im Monat 12 6x Schieße? Das ist nicht die Ausübung eines SPORTS, sondern die Befriedigung des eigenen Triebs, mit einer Waffe umgehen zu wollen.

                        Allen Befürwortungen zu Grunde liegt das BEDÜRFNISS, den SCHIESSSPORT ausüben zu wollen, es geht nicht darum, grundsätzlich eine Waffe zu erwerben. Wer so selten schießt, daß er nur wenige echte Termine in 12 Monaten zusammen bekommt, der übt eben seinen Sport nicht aus. Dazu gehören mehr persönlicher Einsatz und persönliche Verfügbarkeit.

                        Wenn ich nur auf die Anzahl der Termine gucke, ohne dem Sinn der Regelmäßigkeit Beachtung zu schenken, würde, formaljuristisch, ein Schießen im Monat 1 und 17 Schießen im Monat 12 genügen. Wäre das sinnvoll?

                        Dann sehe ich durchaus auch ein, daß die Verbandsoberen, deren Name ja auf der Bewilligung steht, wissen wollen, wen sie da vor sich haben und warum es zu Ausfallzeiten kommt.

                        Wer beispielsweise regelmäßig für Monate auf Montage im Ausland ist, kann der regelmäßig seinen Sport ausüben ? Und wer gerade mal ein Jahr im Verein ist und davon nur 4-5 Monate trainiert hat, für den soll ich MEINEN NAMEN auf ein Stück Papier setzen, daß ihn befähigt, eine Schusswaffe zu erwerben?
                        Ihr müßt bedenken, daß die Wenigsten an der Verbandsspitze den Antragssteller überhaupt kennen, da würde ich mir auch mehr Sicherheiten wünschen.

                        Ein Mitglied unserer RAG hat bei mir vor Jahren auch einen HA in .308 beantragen wollen, ohne zuvor auch nur bei einem Langwaffenschießen gewesen zu sein, obwohl er seit Jahren GK-Pistole geschossen hat.
                        Diesen Kameraden haben wir höflichst gebeten, zunächst mal regelmäßig bei den LW-Terminen zu erscheinen, bevor wir ihm das Bedürfnis bescheinigt hatten.

                        Seht bitte nicht immer alles nur aus der Sicht des Antragsstellers, der vielleicht mal 18 Trainings geschafft hat, sondern seht auch den Sinn hinter den Forderungen des Gesetzgebers und der Verbände.

                        Nicht alles ist reine Willkür und Boshaftigkeit gegenüber dem armen Sportschützen.

                        und: NEIN, ich bin nicht gegen Waffen in Privatbesitz und auch ich bin gegen Verschärfungen im WaffG und gegen vorauseilenden Gehorsam in den Verbänden, nicht, daß jemand auf falsche Gedanken kommt...
                        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                        , aktueller denn je)

                        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                          #57
                          @ Gunner

                          Da gehen unsere Meinungen also "etwas" auseinander, denn wer bestimmt, was ernsthaft Sport ist? Alleine das Absprechen der Sinnhaftigkeit solch auseinanderliegender Termine und so weiter finde ich - gelinde gesagt - unglücklich.

                          Hier gehts im Gesetz nicht wirklich um Sinn und Verstand, sondern Verzögern und Erschweren. Gerade wer mehrere Wochen/Monate mal nicht trainieren kann (spielt im Grunde NACH der Bewilligung keine Rolle mehr) kann, für den ist Schießsport doch perfekt. Wer beim Gewichtheben oder Leistungssport mal nicht trainieren kann, Muskelabbau, Ausdauer oder was auch immer, ... ach egal.

                          Oder besser: Wer bestimmt, ab wann es sportlich ausreicht?

                          Egal, ich sehe das "Gute" in den 18x darin, dass auch die Personen, die die 12 Monate nicht regelmäßig können (und wenn auch nur ein RAG-Termin flach fällt, weil 1x mtl Langwaffenstand verfügbar), eben auch den Sport auf ihre Weise ausüben können. Warum also nicht innerhalb der 12 Monate ne Pause, solange die 12 Monate insgesamt vor und nach Pause mit Terminen nachweisbar sind?

                          Und dann da noch Stöcke zwischen die Speichen werfen finde ich nicht schön (seitens mancher Verbände).
                          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                            #58
                            @Gunner

                            Gott sei Dank ist Deine Meinung außerhalb Deiner RAG unerheblich. Deine Auffassungen bezüglich der Sportausübung sind zudem falsch und von Überheblichkeit geprägt.

                            Kommentar


                              #59
                              Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
                              @Gunner

                              Gott sei Dank ist Deine Meinung außerhalb Deiner RAG unerheblich. Deine Auffassungen bezüglich der Sportausübung sind zudem falsch und von Überheblichkeit geprägt.
                              Glücklicherweise darf jeder denken, was er will.
                              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                              , aktueller denn je)

                              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                                #60
                                Zitat von derda Beitrag anzeigen
                                Da gehen unsere Meinungen also "etwas" auseinander, denn wer bestimmt, was ernsthaft Sport ist?

                                Hier gehts im Gesetz nicht wirklich um Sinn und Verstand, sondern Verzögern und Erschweren. Gerade wer mehrere Wochen/Monate mal nicht trainieren kann (spielt im Grunde NACH der Bewilligung keine Rolle mehr) kann, für den ist Schießsport doch perfekt.

                                Oder besser: Wer bestimmt, ab wann es sportlich ausreicht?

                                Und dann da noch Stöcke zwischen die Speichen werfen finde ich nicht schön (seitens mancher Verbände).
                                Das Problem ist eigentlich vom WaffG her hausgemacht. In diesem Gesetz ist nur die Rede von Jägern, Sammlern und Sportschützen. Von "Hobbyschützen", die viele Schießtermine im Jahr wahrnehmen, aber keine Wettkämpfe bestreiten, ist leider nicht die Rede. Deshalb muss man sich als Hobbyschütze den Sportschützen zuordnen lassen und nach entsprechenden Punkten im WaffG handeln, um als Erstantragsteller eine Erwerbserlaubnis zu bekommen.
                                Glücklicherweise muss man momentan nur an 12 bis 18 Schießterminen teilnehmen und nicht die Teilnahme an Wettkämpfen nachweisen. (Ausnahme Überschreitung des Grundkontingents nach der WaffG Änderung von 2009). Im Prinzip ist daher der "Schießsport" an sich im WaffG nicht so genau definiert, wie es sich einige Verbands- und Vereinsfürsten wünschen würden.

                                Es gibt leider überall Legalwaffenbesitzer, die anderen Mitmenschen noch nicht einmal den Dreck unter den Fingernägeln gönnen. Auf der einen Seite gibt es Jäger, die meinen, nur sie hätten das Recht auf den Besitz von Großkaliberwaffen. Und auf der anderen Seite gibt es solche, die nur sich für "echte" Sportschützen halten, weil sie sich 50 bis 60 mal im Jahr auf Wettkämpfe quälen.

                                Ich gehöre zu den Schützen, die sich nicht abhetzen lassen und im Großkaliberschießen Entspannung suchen und finden. In Vereinen (egal welche...Judo, Karate usw), die nur sportliche Höchstleistung fordern, kann man keinem Hobby nachgehen. Das ist in meinen Augen Berufssport und kein Ausgleich, den man in der kostbaren Freizeit sucht.

                                Zum Glück sind die Anforderungen an Erstantragsteller nach dem WaffG nicht so schwer zu erfüllen, dass man den Eindruck gewinnen könnte, niemals dem Kreis der Erlaubnisbesitzer angehören zu können. Die Freude am Hobby wird nur durch mehr oder weniger rechtswidriger Einschränkungen und Auflagen seitens einiger Behörden, sowie der Missgunst anderer Schützkollegen getrübt.

                                Ich bin auch nicht für Bedürfnisnachweise, wie sie zur Zeit gefordert werden. Aber körperliche und geistige Eignung, sowie ein Mindestmaß an Waffensachkunde muss man von jeder Person abverlangen können, die eine Waffenbesitzerlaubnis haben möchte.

                                Größere Erschwernisse die den Waffenerwerb behindern sehe ich daher nicht so sehr von Seiten des WaffG, sondern eher von Seiten der Vereine und Verbände. Daher sollte man sich meiner Meinung nach Vereine suchen, die das WaffG nicht strenger auslegen, als es jetzt schon ist.
                                "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                                Peter Ustinov

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