weil ich schon sehr oft hier sehr gute Beiträge und interessante Diskussionen gelesen habe, habe ich mich auch einmal angemeldet. Ich hoffe, ich schreibe dashier im richtigen Forum.
Ich bin momentan auf dem Weg dazu, lizenzierter Waffensammler zu werden. Das der Bedürfnisnachweis ist (selbst) geschrieben und vom Sachbearbeiter inoffiziell bei einem Vorgespräch abgenickt worden (mir fehlt noch die offizielle Sachkunde, das kommt aber auch bald), jetzt möchte ich dem Antrag den letzten Schliff geben. Mein Sammelziel lautet:
"Antrag auf Erteilung einer roten WBK [...] zum Sammeln von Kurzwaffenmodellen, die von der Deutschen Wehrmacht zwischen ihrem Aufbau ab dem 16.03.1935 bis zu der Verfügung ihrer Auflösung am 20.09.1945 verwendet wurden, keine Beutewaffen sind, nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, mit zugehöriger Munition".
Meine Fragen an die Pro's:
1. Darf ich (wenn diese Formulierung so auf der WBK steht) damit auch eine PPK (die von der Wehrmacht ja verwendet wurde und im Sammelplan steht) erwerben, die Bj. 1960 ist? Oder muß ich bei jeder Waffe einen tatsächlichen Einsatz im Krieg nachweisen (WaA, sonstige Dokumente)?
2. Wenn nein, gäbe es eine bessere Formulierung, die das erlaubt?
Ich will nicht auf nachgewiesener Maßen im Krieg gewesene Waffen beschränkt sein, da ich dann immer Angst haben muß, ob der SB den Nachweis über die Teilnahme am Krieg akzeptiert oder nicht und ich dann in Teufels' Küche komme, weil ich eine Waffe erworben habe, die nicht vom Sammelziel umfaßt ist. Daß ich keine Repliken eines anderen Herstellers erwerben darf ist mir bewußt und natürlich auch nicht in meinem Interesse.
Vielen Dank im Vorraus,
und freundliche Grüße aus München
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