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Waffenimport und Eintragung.

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    Waffenimport und Eintragung.

    Hallo, ich bin seit kurzem stolzer Inhaber eines Jagdscheines und somit auch zum Waffenbesitz berechtigt. Ich habe von einem Bekannten aus Frankreich eine Waffe zugesagt bekommen, die er sich dort mal kaufte aber nie benutzt hat. Jetzt stelle ich mir die Frage, wie bekomme ich die Waffe auf legalem Wege nach Deutschland und lasse sie mir eintragen ohne meine grade erst erworbene Berechtigung wieder los zu werden? Er hat keine Papiere oder dergleichen. Einfach nur ne Flinte.

    Lg!

    #2
    Zitat von Pestifer Beitrag anzeigen
    Hallo, ich bin seit kurzem stolzer Inhaber eines Jagdscheines und somit auch zum Waffenbesitz berechtigt. Ich habe von einem Bekannten aus Frankreich eine Waffe zugesagt bekommen, die er sich dort mal kaufte aber nie benutzt hat. Jetzt stelle ich mir die Frage, wie bekomme ich die Waffe auf legalem Wege nach Deutschland und lasse sie mir eintragen ohne meine grade erst erworbene Berechtigung wieder los zu werden? Er hat keine Papiere oder dergleichen. Einfach nur ne Flinte.

    Lg!
    Eine nicht registrierte Waffe?Lass die Finger davon!!Wie es die Franzmänner halten, weiss ich nicht!
    No place for second best!
    (Accuracy international)

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      #3
      Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
      Eine nicht registrierte Waffe?Lass die Finger davon!!!
      naja...

      keine Panik - andere Länder, andere Sitten

      ich kenne das entsprechende Gesetz in F auch nicht, aber:

      bei uns in der CH kann man auch heute noch eine BDF, oder ähnliches (ausgenommen Pumpe) ohne Bewilligung kaufen; d.h. ich brauche keinen "Schein", oder was auch immer, nur ein Auszug aus dem Strafregister
      "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
      Zitat von Kerkermeister
      Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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        #4
        Selbst wenn alle behördlichen Hürden genommen sind, was ich noch bezweifele:
        Was ist mit dem deutschen Beschuss?Den einzeln machen zulassen, ist ziemlich teuer!!Ohne den wird aber hier keine Waffe geschossen!!
        No place for second best!
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          #5
          Frankreich gehört doch zu CIP.

          Aus: http://www.beschussamt.de/Fragen/index.html

          Müssen importierte Waffen in Deutschland unbedingt beschossen werden?
          - Importierte Waffen müssen dann in Deutschland beschossen werden, wenn sie kein anerkanntes Beschusszeichen eines anderen CIP-Mitgliedstates tragen.

          Sonst auch:

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            #6
            Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
            Frankreich gehört doch zu CIP.

            Aus: http://www.beschussamt.de/Fragen/index.html

            Müssen importierte Waffen in Deutschland unbedingt beschossen werden?
            - Importierte Waffen müssen dann in Deutschland beschossen werden, wenn sie kein anerkanntes Beschusszeichen eines anderen CIP-Mitgliedstates tragen.

            Sonst auch:
            http://www.beschussamt-ulm.de/beschu...-cip/index.php
            Ok, das mit der CIP hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, am besten den zuständigen SB fragen, wenn er damit nicht überfragt ist
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              #7
              Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
              Was ist mit dem deutschen Beschuss?Den einzeln machen zulassen, ist ziemlich teuer!!O
              Die 15€ gehen aber noch.
              "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
              Peter Ustinov

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                #8
                Das ihr so schnell so viel helfen könnt hätte ich ja nicht gedacht! Danke euch! Also ich habe telefoniert, auf der Waffe sind italienische Beschusszeichen. Aber wie bekomme ich den Prügel legal nach Deutschland? Und die Waffe würde vor X jahren in Frankreich gekauft. Die Damen und Herren bei der Polizeibehörde wo ich die Waffe denn in die Wbk eintragen lasse wollen doch gewiss ein Kaufdatum oder irgend wie sowas. Welche Dokumente wollen die dann von mir haben... Wie gesagt bin Jungjäger und hab davon noch nicht so die Peilung.

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                  #9
                  Die Einfuhrbewilligung bei der Behörde stellt kein Problem dar und eine Schenkungsurkunde reicht auch aus....nur dem Zoll nicht! Daher Verzollung auf irgendeinen Schätzwert der Waffe. Das einizige Problem ist die Fragestellung, ob die Waffe nach franz. WaffG legal ist.
                  "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                  Peter Ustinov

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                    #10
                    Der Zoll hat damit nichts zu tun.Da Frankreich ein EU Land ist,entfällt der Zoll auf die Waffe.
                    Der in Frankreich lebende Freund ,soll die waffe seinem Büchsenmacher übergeben.Such dir selbst einen Büchsenmacher der die Waffe dann für dich nach Deutschland einführt.
                    Kostet zwar ein paar Euro,aber du bist dann auf der sicheren Seite.

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                      #11
                      Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                      Die Einfuhrbewilligung bei der Behörde stellt kein Problem dar und eine Schenkungsurkunde reicht auch aus....nur dem Zoll nicht! Daher Verzollung auf irgendeinen Schätzwert der Waffe. Das einizige Problem ist die Fragestellung, ob die Waffe nach franz. WaffG legal ist.
                      Soweit ich weiss ist der Erwerb von Langwaffen(HA ausgenommen) in Frankreich frei ab 18J.Somit wäre die Waffe legal erworben.Es wäre sinnvoll, den ungefähren Marktwert der Waffe zu ermitteln, damit der Zoll keinen Mondpreis schätzt!
                      No place for second best!
                      (Accuracy international)

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                        #12
                        Nochmal: Zoll gibts innerhalb der EG-Staaten nicht.
                        Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                          #13
                          Im Prinzip ist die Einfuhr ganz einfach:

                          Du gehst zu Deinem Sachbearbeiter der Erlaubnisbehörde (in NRW z.B. Polizei) und besorgst Dir ein Einfuhrdokument "EU Anlage 19" .

                          Vom Vorbesitzer brauchst Du Name und Anschrift, die Du Dir am besten vom Ausweis abschreibst (oder gleich 'ne Kopie anfertigen), sowie einen Kauf- oder Schenkungsvertrag.

                          Das Ganze solltest Du beim Grenzübertritt beim Zoll anmelden (nicht wegen der Zollabgaben, sondern wegen den mit dem WaffG zusammenhängenden Einfuhrformalitäten). Vorher mal dort anrufen und den genauen Ablauf klären.

                          zu Hause innerhalb von 14 Tagen den Erwerb bei der Erlaubnisbehörde anmelden.

                          Klingt umständlicher, als es ist.

                          Gunny
                          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                          , aktueller denn je)

                          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                            #14
                            wie sieht es mit Luftdruckwaffen anderer EU-Staaten aus?

                            Moin zusammen,

                            ich muß das alte Thema nochmal aufwärmen, da ein Kollege von mir seinen Wohnsitz von Frankreich nach Deutschland verlegen will und er mich gefragt hat ob ich zufällig wegen dem Importbestimmungen den Durchblick habe....

                            Die LGs entsprechen den französischen Bestimmungen, es wurde also nix umgebaut. Allerdings habe ich bereits gelesen, daß in Frankreich bis zu 10 Joule erlaubt sind.

                            Ich kenne die LGs jetzt nicht, weiß also auch nicht ob diese das franz. Beschusszeichen haben (müssen?). Wenn ja, würde das bedeuten daß sie ohne weiteren Aufwand ins Land gebracht werden dürfen (CIP)?
                            Wenn nein, kennt jemand das Procedere welches ich meinem Kollegen dann anraten kann?

                            Danke für die Hilfe!

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                              #15
                              In Frankreich sind 20 Joule erlaubt. Um die Gewehre als freie Waffen
                              nach Deutschland bringen zu dürfen müssen Sie auf 7,5 Joule gedrosselt
                              werden und einen F-Stempel erhalten. Ansonsten wird eine Erlaubnis
                              benötigt.

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