SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Dienstwaffe verschwunden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Dienstwaffe verschwunden

    Hier mal was zum lachen!

    Oder besser zum heulen und Kopf schütteln.




    #2
    Tja, was hast Du denn erwartet ?

    Tausende Waffen "verschwinden" jedes Jahr spurlos. Warum nicht auch diese ?
    MfG aus der schönen Pfalz

    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

    Kommentar


      #3
      Bestimmt im geleasten Polizeiwagen zurückgegeben worden... Ist wie aufm Sofa.. zwischen den Ritzen ist auch nen schwarzes Loch

      Kommentar


        #4
        Deshalb gilt natürlich auch hier ..... Sofortige Verschärfung des bestehenden Waffengesetzes ! Auflage, aber nur für Sportschützen, Sammler und Jäger : GPS- Sender - Pflicht für jegliche Waffenrechtlich relevanten Schußwaffen und deren wesentliche Teile.

        Mike
        Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

        Kommentar


          #5
          Irgendwie nervt dieses "die Polizei hat schon wieder eine Waffe verloren aber uns will man an unsere Recht-Mimimi". Was glaubst Du (TE) denn, wie viele Waffen aus Jäger- und Sportschützenhand verloren (nicht gestohlen) gehen?

          Kommentar


            #6
            Wenig. Irgendwo im Promille Bereich
            ECRA

            Patronensammlervereinigung

            Kommentar


              #7
              Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
              Irgendwie nervt dieses "die Polizei hat schon wieder eine Waffe verloren aber uns will man an unsere Recht-Mimimi". Was glaubst Du (TE) denn, wie viele Waffen aus Jäger- und Sportschützenhand verloren (nicht gestohlen) gehen?
              Ich finde das nicht nervend. Zum einen hat die Polizei aufgrund ihrer Ausbildung einen besonderen Bezug zu Waffen, Gefährlichkeit und Schlampigkeit.
              Zum anderen ist es so, dass auch durch illegale Waffen die Gesetze für legale Waffen verschärft werden. Insofern will der Postersteller darauf verweisen, dass auch in diesem Fall vielleicht sofort wieder die falschen Adressaten leiden müssen.
              Als für mich ok.

              Kommentar


                #8
                Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
                Irgendwie nervt dieses "die Polizei hat schon wieder eine Waffe verloren aber uns will man an unsere Recht-Mimimi". Was glaubst Du (TE) denn, wie viele Waffen aus Jäger- und Sportschützenhand verloren (nicht gestohlen) gehen?
                Naja die Wahrheit wird man nicht erfahren. So bleibt es schon bei Spekulationen.

                Aber die Promille ist dann auschl. bei der Polizei. Da gibt es ja noch die Dunkelziffer beim Bund ? Da gehen ja mal Kistenweise Waffen und Munition verloren.

                Kommentar


                  #9
                  Die Dienstwaffe ist nicht "verschwunden",
                  sie wurde gestohlen.
                  Also hat hier niemand etwas "verschlampt",
                  wie wohl der Eindruck erweckt werden sollte,
                  sondern man ist Opfer einer Straftat geworden;
                  und dies kann allen LWB passieren, seien es Behörden
                  oder Jäger, Schützen oder Sammler.

                  Insofern ist Häme nicht angebracht.

                  edit: Man mag sich auch mal das Datum der Meldung ansehen.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Mezzo Beitrag anzeigen
                    edit: Man mag sich auch mal das Datum der Meldung ansehen.
                    oh...

                    @Stocki
                    Zuletzt geändert von imi-uzi; 26.02.2016, 19:28.
                    "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
                    Zitat von Kerkermeister
                    Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
                      oh...

                      @Stocki

                      Da ich im Forum keinen Hinweis auf diese Berichterstattung gefunden habe, ist Captain Jean-Luc Picard in seiner Mittagsniggerchen-Schlafposition eher unangebracht.
                      Und das Datum shi.. egal. Diente nur zur Information derer, die z.B. keine Pforzheimer Zeitung lesen.

                      Und wenn ich bedenke, das wir als Sportschützen bei irgendwelchen "Delikten" härter bestraft werden, als Leute die keine Waffen im Haushalt haben, mach ich mir nur etwas Sorgen, wegen der Tatsache, das sich diese Geschichte bei der Polizei abgespielt hat!
                      Wenn die es nicht auf die Reihe bekommen, sich an Sicherheitsvorschriften zu halten, dann gute Nacht.
                      Und dann ungeklärt!
                      Top!

                      Seit wann ist ein verschlossener Lehrraum ein sicherer Ort für Schusswaffen und Munition am gleichen Ort? Und dann 3 Tage? Hallo!
                      Da kann jede Putzfrau oder jeder Sicherheitsdienst rein. (Wenn die Autobahnpolizei Kosten sparen will und einen externen Sicherheitsdienstleister einsetzt. Macht ja die Bundeswehr wohl auch so.)
                      Zuletzt geändert von Stocki; 28.02.2016, 01:19. Grund: Ergänzung

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Mezzo Beitrag anzeigen
                        Die Dienstwaffe ist nicht "verschwunden",
                        sie wurde gestohlen.
                        Also hat hier niemand etwas "verschlampt",
                        wie wohl der Eindruck erweckt werden sollte,
                        sondern man ist Opfer einer Straftat geworden;
                        und dies kann allen LWB passieren, seien es Behörden
                        oder Jäger, Schützen oder Sammler.

                        Insofern ist Häme nicht angebracht.

                        Nein.

                        edit: Man mag sich auch mal das Datum der Meldung ansehen.
                        Nein. Das kann mir so nicht passieren.

                        Ich verschließe meine Waffen, so wie es vorgeschrieben ist.
                        Und ich bitte dich solche Äußerungen zu unterlassen.
                        Das ist schon fast eine Unterstellung.
                        Auch wenn das Datum nicht von gestern ist, ist es für mich noch aktuell.

                        Ein Opfer einer Straftat ? Wenn die Behauptungen richtig sind, dann hat der LWB hier eine schwere Tat begangen.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Stocki Beitrag anzeigen
                          Da ich im Forum keinen Hinweis auf diese Berichterstattung gefunden habe, ist Captain Jean-Luc Picard in seiner Mittagsniggerchen-Schlafposition eher unangebracht.
                          Und das Datum shi.. egal. Diente nur zur Information derer, die z.B. keine Pforzheimer Zeitung lesen.
                          servus Stocki !

                          das sehe ich auch so ! ...und bedanke mich für den bericht !



                          das datum ändert ja nix an der message.....die ist.....wo menschen werkeln, werden fehler gemacht !

                          beste grüsse !

                          helmut
                          "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
                          Gustav Heinemann



                          www.prolegal.de
                          www.german-rifle-association.de

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                            Ich verschließe meine Waffen, so wie es vorgeschrieben ist.
                            Und das verhindert dann bis in alle Zeiten,
                            daß diese gestohlen werden?

                            Und hat der hier Geschädigte die Waffen anders aufbewahrt, als es
                            gesetzlich für ihn vorgeschrieben war?

                            Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                            Und ich bitte dich solche Äußerungen zu unterlassen.
                            Das ist schon fast eine Unterstellung.
                            Ich unterstelle was?
                            Meine Sicht der Dinge laß' ich mir nicht von anderen befehlen.

                            Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                            Ein Opfer einer Straftat ? Wenn die Behauptungen richtig sind, dann hat der LWB hier eine schwere Tat begangen.
                            Sieh Dir doch die gesetzlichen Bestimmungen dazu mal an
                            und dann revidiere das mit der "schweren Straftat" (?)...

                            Kommentar


                              #15
                              DU unterstellst mir und allen anderen LWB das uns das genau so passieren kann.
                              NEIN - mir kann keiner, eine meiner 60 Waffen, aus einem Schulungsraum entwenden, die dort zur Revision 3 Tage lagen und mit der dazu gehörigen Munition verschlossen waren.

                              Und eine Bitte ist kein Befehl. Aber lass Dir nichts befehlen, schon richtig.


                              Du hast natürlich die Aufbeahrungsvorschriften von Baden Würtemberg und weisst das der Schulungsraum als ein Aufbewahrungsraum klassifiziert ist in dem 60 KW inkl. Munition lagern dürfen ?
                              Dann bin ich dir Dankbar wenn Du sie zu Verfügung stellst.

                              Um nichts in aller Welt ist natürlich nichts zu verhindern.
                              Bei mir Persönlich würde aber dort stehen:
                              Einbruch/Aufbruch der Haustür, der Wohnungstür,des Tresors und Zerstörung der Alarmanlage.

                              Aus dem Dokument der Polizei Baden Würtemberg
                              Zitat:
                              WAFFENRAUM
                              Gemäß § 13 Abs. 5 AWaffV ist, alternativ zu Waffenschränken, die Errichtung eines Waffenraumes zulässig. Der Waffenraum, möglichst fensterlos, ist wie folgt zu gestalten:
                              Tür:
                              - zertifizierte Tür nach EN 1143-1, Widerstandsgrad 0 oder I, je nach Anzahl der aufzubewahrenden Waffen2)
                              - empfohlen wird ein Zahlenkombinationsschloss, um das Problem der sicheren Schlüsselaufbewahrung zu vermeiden
                              Wände / Decken / Böden:
                              - Mauerwerk nach DIN 1053-1, Nenndicke ≥ 240 mm
                              - Stahlbeton nach DIN 1045, Nenndicke ≥ 140 mm, Festigkeitsklasse mindestens B25/C25 oder- zertifi zierte Wandkonstruktion nach EN 1143-1, Widerstandsgrad 0 oder I2)
                              Belüftungseinrichtungen:
                              - Zur Raumbelüftung können Belüftungs- kanäle, max. Ø 12 cm, eingebaut werden.

                              Quelle:
                              Zuletzt geändert von erich74; 28.02.2016, 13:46.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X