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    #16
    Mit den Nachweisen?

    Das es bei uns theoretisch reicht, wenn ein Schützenkollege das Schießen bestätigt und nicht festgeschrieben ist wer es bestätigt. Also ich meine die einzelnen Schießtage, nicht der Nachweis vom Verein.

    Also bei uns heißt es klar an Behörde und Verband wird nur gemeldet "regelmässige" Teilnahme. Also wenn du mit deinem Vorsitzenden redest und es darlegst müsste es normal passen. Ansonsten ist es echt traurig.

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      #17
      So haben schon andere gedacht. Ich kenne persönlich 2 bei denen die Behörde die Nachweise der Schützen und die Nachweise im Schiessstandheft verglichen hat. Die 2 sind wegen Betruges aus dem Verband geflogen. Die anderen Verbände wurden darüber informiert. Die konnten Ihre Waffen abgeben, weil kein Verband sie aufgenommen hat.
      Betrug lohnt nicht.

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        #18
        Dann hätte aber der Schützenmeister SOFORT des Amtes enthoben werden müssen, denn DER ist dafür zuständig, die Angaben zu überprüfen. Er unterschreibt ja auf dem Bedürfnissantrag für die Richtigkeit der darin gemachten Angaben.
        Das Schießbuch, was die meisten Schützen führen, hat KEINERLEI rechtliche Aussagekraft. Das führt jeder Schütze zu seinem persönlichen Vergnügen. Daher ist es auch völlig egal ob und wer da unterschrieben hat.
        Ich selbst führe das auch, weil ich so einfach schnell nachschaun kann, wann ich wo geschosssen hab.

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          #19
          Zitat von Simon387 Beitrag anzeigen
          Mit den Nachweisen? [.....]Also bei uns heißt es klar an Behörde und Verband wird nur gemeldet "regelmässige" Teilnahme. Also wenn du mit deinem Vorsitzenden redest und es darlegst müsste es normal passen. Ansonsten ist es echt traurig.
          Richtig es wird die regelmässige Teilnahme bestätigt, aber die bestätige ich nur wenn auch regelmässig geschossen wurde.
          Ich würde ja meine eigene Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen wenn ich eine regelmässige Teilnahme bestätige wenns nicht so ist.

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            #20
            Zitat von Simon387 Beitrag anzeigen

            Also bei uns heißt es klar an Behörde und Verband wird nur gemeldet "regelmässige" Teilnahme. Also wenn du mit deinem Vorsitzenden redest und es darlegst müsste es normal passen. Ansonsten ist es echt traurig.
            So sollte es überall sein.

            Der Threadstarter hat ja schon einmal das Bedürfnis für die gelbe WBK nachgewiesen. Jetzt möchte er die grüne WBK erwerben. Für jeden Voreintrag benötigt er einen Bedürfnisnachweis für die jeweilige Waffe und keinen Nachweis darüber, dass er regelmäßig trainiert. Wenn sich Verband/Verein dabei querstellen ist das natürlich schade.
            "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
            Peter Ustinov

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              #21
              Zitat von DausO Beitrag anzeigen
              Dann hätte aber der Schützenmeister SOFORT des Amtes enthoben werden müssen, denn DER ist dafür zuständig, die Angaben zu überprüfen. Er unterschreibt ja auf dem Bedürfnissantrag für die Richtigkeit der darin gemachten Angaben.
              Das Schießbuch, was die meisten Schützen führen, hat KEINERLEI rechtliche Aussagekraft. Das führt jeder Schütze zu seinem persönlichen Vergnügen. Daher ist es auch völlig egal ob und wer da unterschrieben hat.
              Ich selbst führe das auch, weil ich so einfach schnell nachschaun kann, wann ich wo geschosssen hab.
              Was erzählst DU denn ?
              Was bitte ist ein Schützenmeister ?
              Und bei uns ist es kein persönliches Vergnügen, es ist eine Dokumentation als Beleg für die regelmässige Ausübung des Sports.
              Ich weiss ja nicht wie jemand der auf sein persönliches Vergnügen verzichtet, nachweisen kann das er Regelmässig seinem Bedürfnis nachkommt.
              Anderes Beispiel, deine Behörde fordert von Dir den Nachweis, über deine regelmässige Ausübung Deines Sports. Da du aber auf Dein privatvergnügen verzichtest würde ich als Behörde sagen, "O.K. kein Nachweis, kein Bedürfns, Waffen her"

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                #22
                Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                Was erzählst DU denn ?
                Was bitte ist ein Schützenmeister ?
                ER erzählt nur das, was stimmt. Rechtlich zählt das persönliche Schießbuch überhaupt nicht, denn da kann unterschreiben, wer lustig ist.
                Es zählt nur der Eintrag in die Vereinskladde. Das persönliche Schießbuch ist quasi das persönliche Verzeichnis, wo/wann in der Kladde dein Schießtermin eingetragen wurde.
                Der Vorstand bestätigt dann aber, dass Einträge im Schießbuch mit den "rechtmäßigen" Einträgen übereinstimmt.

                Schützenmeister ist wiederum ein Amt im Verein. Kenn ich halt so vom DSB. Die haben meist auch die Schlüssel für die Anlage(n).
                Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                  #23
                  Hab ich gesagt das es rechtlich zählt oder nicht ? Nein.
                  Wenn die von dir genannte Kladde aber nun mit deinen Einträgen nicht übereinstimmt ? HMMM
                  SO einen Meister gibt es vielleicht bei ihm oder bei dir. Wie soll aber so ein Meister des Amtes enthoben werden wenn dieser von dem Eintrag nichts weiss und erst recht wenn es den nicht gibt ?

                  Schmarrn

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                    #24
                    Der, der unterschreibt, hat im Fall des Falles zu prüfen, ob es stimmt... Unterschrift einfach mal so geben is halt ned. Und in dem Fall ist das eigene Schützenbuch nur ein Anhaltspunkt, persönliches Vergnügen oder Nachschlagewerk, wo es wirklich steht.

                    "Des Amtes entheben" is halt kein politisches Amt oder so...
                    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                      #25
                      Der der bei mir im Schießbuch unterschreibt ist auch vorort. Da ich in unterschiedlichen Vereinen bzw. eher Ständen schieße und teils nur über "Miete" wird da bestimmt nicht jede Anwesentheitsliste abgefragt.

                      Wobei ich ehrlich zugeben muss, dass ich da teils gar nicht dran denke mich einzutragen.

                      Was ich meinte ist. Ich bin natürlich immer beim Schießen und die Schießbucheinträge stimmen. Aber mein Schießbuch wird dem Vorsitzenden vorgezeigt und der stellt dann den Antrag an den Dachverband.

                      Bei Abfrage durch ein Amt zur regelmäßigen Überprüfung wird gemeldet "regelmäßig" aber keine Kopie der Liste.

                      Also meine ich im Summe ist es wohl in einem Verein mehr als rechtmäßig, wenn der Vereinsvorsitzende den man ja in der Regel gut kennt es regelmäßig nennt, wenn man die ausreichenden Termine 18+ hat, auch wenn man mal 3 Monate nicht war. Sei es krankheit, urlaub, geschäftsreise etc. So etwas sollte dem doch nicht in dem Weg stehen. es wird ja weder eine Unzuverlässigkeit begründet noch ein Bedürftnis dadurch verloren

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                        #26
                        Bedürfniss

                        Außer dem regelmäßigen Schießen, kommt dann auch noch der Leistungsnachweis dazu.
                        Auf dem Bedürfnissformular des Landesverbands, was Dir Dein Verein Stempeln und unterscheiben muss,
                        ist außerdem ein Leistungsnachweis einer Feuerwaffendisziplin verlangt.

                        Bei uns im Verein wird dort ein Wettkampfergebniss eingetragen:
                        Vereins- Kreis- Bezirks- Landesmeisterschaftsergebniss oder ein Rundenwettkampfergebniss, was zeitnah von Dir geschossen sein sollte.

                        Anschließend wird das Bedürfniss von Dir zum Landesverband geschickt
                        und vom Verband an Deinen Verein zurückgeschickt.
                        Du gehst dann mit diesem Bedürfniss zu Deinem Waffensachbearbeiter
                        und beantragst die grüne mit dem Voreintrag lt. Bedürfniss.

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                          #27
                          Leistungsnachweis ist wieder Überregulierung. Steht beim Grundbedürfnis schon mal gar nicht drinne und beim erhöhtem Bedürfnis auch erst mal nur Teilnahme.

                          Aber das ist doch hier überhaupt nicht von Belang.

                          Im Ergebnis wird er sich den Regeln des Vereins beugen müssen. Da hilft alles diskutieren nicht weiter

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                            #28
                            Zitat von Simon387 Beitrag anzeigen
                            Im Ergebnis wird er sich den Regeln des Vereins beugen müssen. Da hilft alles diskutieren nicht weiter
                            Stimmt.
                            Da muss er sich der Vorgehensweise des Vereins unterordnen.
                            Das ändert aber nichts am Leistungsnachweiss im Bedürfnissformular was der Verein bestätigen muß...
                            Im RSB sieht das Bedürfnissformular so aus:

                            http://www.rheinischer-schuetzenbund...dex.php?id=333

                            ...und da es nur dieses eine Bedürfnissformular gibt, muß auch der Leistungsnachweiss ausgefüllt werden,
                            selbst wenn er das Grundbedürfniss für Sportschützen von 3 langen und 2 kurzen noch nicht erreicht hat.

                            Gruß Korthfan
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                              #29
                              Ja ich sag ja der Verband will mehr als das Gesetz

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                                #30
                                @erich74,

                                ich erzähle hier nur, was GESETZ ist, sonst nix.
                                Aber hier gern nochmal für dich in einzelnen Punkten:
                                Der Schützenmeister ist bei den Königlich privilegierten Schützengesellschaften das, was in anderen Vereinen der 1. Vorstand ist.
                                Wie User derda schon geschrieben hat, zählt DEIN Schießbuch, welches von DIR geführt wird, gesetzlich GARNIX. Auch wenn dir andere anderes erzählen, muss das noch lange nicht so sein. Das einzige was tatsächlich zählt, ist der Eintrag in dieser Schießkladde. Wenn der 1.Vorstand (bei uns Schützenmeister) sein Amt ernsthaft betreibt, wird er deine Schießtermine, die du ja in deinem Bedürfnissantrag an gibst, mit dieser Kladde abgleichen. Du machst dir das Leben eben nur leichter, in dem du die Einträge in deinem Schießbuch tätigst, und diese dann in das Bedürfniss überträgst. Aber ein Dokument ist das Ding deswegen noch lange nicht.
                                Wer zu faul ist, dieses Schießbuch für sich zu führen, muss dann halt seine Schießtermine aus der Kladde (oder aus mehreren Kladden, wenn du in unterschiedlichen Vereinen trainierst) zusammen suchen.
                                Wenn nun dein Schießbuch nicht mit der (den) Kladde(n) übereinstimmt, hast DU das Problem, nachzuweisen, das du tatsächlich zu dem Termin geschossen hast.

                                Ich hoffe das ich es verständlich erklärt habe.

                                Im übrigen gehen viele Vereine noch viel weiter: da werden bestimmt Trefferergebnisse (70%) verlangt, bevor ein Bedürfniss unterschrieben wird... Andere verlangen das man MINDESTENS an bestimmten Wettkämpfen teil genommen haben MUSS.... usw.... Ich frag mich nur, warum es die Vereine den Schützen noch schwerer machen, als wir es eh schon haben.


                                Gruß DausO

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