Als ich den JS bekommen habe, habe ich mir gleich meine zwei Voreinträge für größere (weil jagdlich sinnvollere) Kaliber geholt und der Sachbearbeiter hat NICHTS gesagt...nur als ich die Kleinkaliber für die Fallenjagd auch haben wollte, da hat er geschmunzelt und gemeint, so ginge das ja nicht, weil ich nachweisen müsste, dass ich die Fallenjagd aktiv betreibe. Nur dann könnte ich auch eine dritte, kleinkalibrige Kurzwaffe bekommen.
@ Tokarev:
Ich würde das dem SB gegenüber also genau so äußern: Sportschießen hat nichts mit der Jagd zu tun und beides ist waffenrechtlich getrennt voneinander zu behandeln. z.B. Jagdlangwaffen (v.a. die mit Lauflängen unter 420mm), die explizit nur auf Jagdschein erworben werden können, sind ja gar nicht zum sportlichen Schießen zugelassen, obwohl sie von der Technik her ja auch dafür eingesetzt werden KÖNNTEN (z.B. Schmeisser AR-15 M4). Von daher sieht das Waffengesetz selber so eine räumliche Trennung zwischen Sportwaffen und Jagdwaffen vor, kurze wie lange.
Daher gibt es keinen Grund, warum ein SpoSchü mit 2 vorhandenen Kurzwaffen (von mir aus 9mm und .357 Mag.), nicht auch noch zwei weitere auf Jagdschein bekommen sollte.
Falls der SB sich immer noch querstellt, dann hilft wirklich nur noch der Anwalt, aber ich würde vorher alles versuchen, sich mit dem SB gütlich zu einigen.
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