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Einbrecher wird mit Schreckschuss-Pistole vertrieben

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    Einbrecher wird mit Schreckschuss-Pistole vertrieben

    Das hier habe ich grad auf Youtube gefunden.
    Eine gute Einstellung hat der Mann.



    http://www.youtube.com/watch?v=axgI40p9lJI


    Und ich find's auch interessant, dass das ZDF einen solchen Beitrag sendet, weil eine gaaaaanz gefährliche Waffe benutzt wurde.

    Was mich allerdings wieder dermaßen stutzen lässt, ist wie der Herr Polizist verlauten lässt, das es in "diesem Falle" für den Hausbesitzer möglich war, den Einbrecher mittels SSW in die Flucht zu schlagen.
    Für mich ein klarer Fall: Es wirkt, und würde auch in vielen anderen Fällen vor mehr Schaden schützen. Umso mehr bei scharfen Waffen.

    #2
    Der Fall kam mir gleich bekannt vor, war er auch. Ist schon recht alt.
    Viel neuer ist, dass ein Apotheker mit einer Waffe bedroht wurde im LAden und meinte "Na dann schieß doch!".

    Quelle:SZ Wobei gesagt werden muss, dass die SZ Revolver und Pistole nicht unterscheiden kann...
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      #3
      Na hoffentlich findet der mutige Apotheker nicht diese Abbildung im Netz:




      Sonst flattern ihm nachträglich die Hosenbeine Trotzdem cool drauf der Herr. Respekt.

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        #4
        Im ersten Fall wäre der Einsatz einer richtigen Waffe besser gewesen, um den Messerangreifer zu stoppen, dann wäre der Schaden deutlich geringer ausgefallen.

        Der Einsatz einer Schreckschußwaffe funktioniert nicht immer:


        Allerdings wird es auch für "Experten", so nenne ich uns mal, nicht immer so leicht wie im Video, zu erkennen, was man da genau vor sich hat.

        Die heutigen SSW sehen ja teilweise täuschend echt aus, von daher werden sicher Überfälle auch öfters mit SSW begangen.

        Ein Risiko wie der Apotheker würde ich nicht eingehen.
        Da wäre eine einsatzbereite Waffe neben/unter der Kasse hilfreich.

        Ich wundere mich, daß diese Möglichkeit in Deutschland so selten genutzt wird. Kann allerdings auch daran liegen, daß darüber nur nicht berichtet wird.

        Leider darf man ja aufgrund des unsinnigen Waffengesetzes diesee Möglichkeit nur nutzen, wenn keine Unberechtigten Zugriff haben.

        Nicht jeder hat nur Sportschützen als Mitarbeiter...


        lg Rüdiger:-)
        Desert Eagle Club in Deutschland e.V., German Rifle Association, Freie Schützen in Deutschland e.V., FWR, ProLegal

        Gustav Heinemann: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz."

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          #5
          es sollte hier wie in den USA sein, wenn jemand auf dein grundstück unbefugt eindringt darfst du ihn erschiessen und schluss


          _____________________________
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            #6
            Zitat von blumenerde1312 Beitrag anzeigen
            es sollte hier wie in den USA sein, wenn jemand auf dein grundstück unbefugt eindringt darfst du ihn erschiessen und schluss
            Das ist der größte Stuss, den sich die Leute da mit "Stand your Ground" und "ich fühl mich von dem Postboten bedroht" haben einfallen lassen.
            Nichts gegen Notwehr oder sonstwas, aber dermaßen aus dem Gleichgewicht wie es in manchen Teilen der USA mit deren Notwehrgesetz ist, braucht es bei uns wirklich nicht zu sein.

            Wenn ich mir vorstelle, dass ich mal unbefugt nach dem Weg fragen will, weil ich kein UMTS (mehr?) hab und google maps unkooperativ ist, begebe ich mich - gesetzlich - in Todesgefahr. Super.
            Und wehe, du argumentierst mit "aber du stehst nur an der Tür und schleichst nicht ums Haus herum", dann sag ich dir: Es kann vorkommen, dass wenn man an dem einen verlassenen Hof oder was auch immer, auch mal schauen wird, ob die Bewohner, die man gerne was fragen würde, nicht aufmachen und man ans Fenster oder so klopfen wird, um zu signalisieren, dass man da ist und Kontakt wünscht.

            Lange Rede, gar kein Sinn:
            Nicht jeder, der am Grundstück ist, will dir was Böses und wer nicht nur direkt an der Tür klopft, sondern schaut, ob wirklich keiner da ist, kann auch nur ein Mensch sein, der Hilfe/Rat braucht oder eine Adresse verwechselt hat.
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              #7
              Da muss ich mich derda absolut anschließen, auch wenn ich Selbstschutz als Bedürfnis befürworte.

              Es gibt keinen Grund, jemanden gleich über den Haufen zu schießen, nur weil er vor deiner Haustüre steht.


              Allerdings, das muss ich korrigieren, hat das nichts mit "Stand your ground" zu tun, weil Stand your ground in den USA bedeutet, dass Bürger mit Open oder Concealed Carry License nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht haben einzuschreiten, wenn sie Zeuge eines Gewaltverbrechens werden.

              Das ist wiederum nur dann sinnvoll, wenn besagte Bürger über eine entsprechende Schießausbildung verfügen. Sonst könnten tatsächlich Unbeteiligte dabei zu Schaden kommen.

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                #8
                Ich war zwar etwas schnell mit dem Tippen, hab aber im Hinterkopf gehabt, dass das "Stand your Ground" auch das eigene Zuhause abdeckt:

                "A person who is not engaged in an unlawful activity and who is attacked in any other place where he or she has a right to be has no duty to retreat and has the right to stand his or her ground and meet force with force, including deadly force if he or she reasonably believes it is necessary to do so to prevent death or great bodily harm to himself or herself or another or to prevent the commission of a forcible felony.“" [Hervorhebungen von mir]

                Ich habe das so interpretiert, dass man also auch mit dem Gesetz argumentieren kann, wenn man daheim im Wohnzimmer sitzt und sich bedroht fühlt von einem, der klingeln will.
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                  #9
                  Ich übersetze die sogenannte "Castle Doctrine" mal ins Deutsche und versuche dabei so genau am Text zu arbeiten, wie es geht:

                  "Eine Person, die nicht in an einer ungesetzlichen Handlung beteiligt ist und die an irgendeinem Ort angegriffen wird, wo er oder sie das Recht hat, sich aufzuhalten, hat keine Verpflichtung, sich zurückzuziehen und hat das Recht, Widerstand zu leisten und Gewalt mit Gewalt zu begegnen, einschließlich tödlicher Gewalt, wenn er oder sie in vernünftiger Weise glaubt, dass so zu handeln notwendig ist, um den Tod oder großen körperlichen Schaden von ihm oder ihr selbst oder einem anderen abzuwenden oder um die Tätigkeit eines gewalttätigen Verbrechens zu verhindern."

                  So wie ich das lese und hier übersetzt habe, ist das kein Freifahrtschein dafür, jemanden vor seiner Türschwelle wegzuballern, der gerade klingeln will.

                  Dieses Gesetz appelliert zudem an den gesunden Menschenverstand, Gewalt überlegt und verhältnismäßig einzusetzen.

                  Auch unter einem "Stand your ground"-Gesetz darf ein Taschendieb auf der Flucht nicht über den Haufen geschossen werden, weil ein Taschendieb kein Gewaltverbrecher ist und er nicht angreift, sondern fliegt. Die Lage ändert sich nur dann, wenn der Taschendieb gestellt wird und z.B. ein Messer zieht, dann greift wieder die Castle Doctrine.

                  Soweit ich weiß wird in den USA auch genau definiert, welche Straftaten zu den "forcible felony" gehören. Dazu gehören, soweit ich weiß, Raub, Mord, Vergewaltigung, Körperverletzung, etc.

                  Es gab ja den Fall von dem schwarzen Jungen, der von einem Bürgerwehrler erschossen und dann freigesprochen wurde. Der Fall ist ziemlich widersprüchlich, aber wen es interessiert, hier ein Video:

                  Auf YouTube findest du die angesagtesten Videos und Tracks. Außerdem kannst du eigene Inhalte hochladen und mit Freunden oder gleich der ganzen Welt teilen.
                  Zuletzt geändert von Vincent; 07.02.2014, 11:59.

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                    #10
                    Mein Problem liegt aber an der für mich sehr wachsweichen Auslegbarkeit des "reasonably believes it is necessary to do so", welches auch eine Bedrohungslage beschreibt, bzw. die gefühlte Bedrohung.

                    Den von dir angesprochenen Fall hab ich da als Extrembeispiel im Hintergrund, denn der Angreifer (oder auch ein Unschuldiger) braucht kein Messer um dich zu bedrohen, es reicht auch aus, auf dich zuzugehen (als ob er dich gleich pulverisieren möchte) um daraus eine Bedrohung abzuleiten.

                    Und um weiter im Wiki zu lesen:
                    "Als ‚Gewaltverbrechen‘ (englisch: forcible felony) definiert Chapter 776.08 der Florida-Statuten, Abschnitt 16, dabei Verbrechen wie: [...] Carjacking (Autoraub), home-invasion robbery (Hausfriedensbruch bzw. schwerer Hausfriedensbruch und Raub [...]),[...] Einbruchdiebstahl, [...] aggravated stalking („schweres“ Stalking), [...]ungesetzliches Werfen, Platzieren oder Entladen von zerstörerischen Geräten oder Bomben und jedes andere Verbrechen, das die Benutzung oder Drohung physischer Gewalt beinhaltet."

                    Also, auch eine Drohung oder Einbruch rechtfertigt dein Einsatz tödlicher Gewalt. Und natürlich Hausfriedensbruch, welcher ja schon erfolgt, wenn man ein Grundstück betritt (im extremen Auslegungsfalle).
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                      #11
                      Zitat von derda Beitrag anzeigen
                      Mein Problem liegt aber an der für mich sehr wachsweichen Auslegbarkeit des "reasonably believes it is necessary to do so", welches auch eine Bedrohungslage beschreibt, bzw. die gefühlte Bedrohung.
                      Die ist wachsweich, definitiv. Ich habe auch gar nicht gemeint, dass der "amerikanische Weg" der Besste sei.

                      In dem Gesetz fehlt zudem der Punkt "Verhältnismäßigkeit": selbst wenn jemand auf meinem Rasen steht und ich will das nicht, ist es unverhältnismäßig, ihn über den Haufen zu schießen.

                      Aber mei, sollen die Amerikaner machen, was sie für richtig halten. Ich maße mir nicht an, darüber ein Urteil zu fällen. Auf Deutschland ist es ohenhin nicht 1:1 übertragbar.

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                        #12
                        Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
                        Die ist wachsweich, definitiv. Ich habe auch gar nicht gemeint, dass der "amerikanische Weg" der Besste sei.[...]
                        Aber mei, sollen die Amerikaner machen, was sie für richtig halten. Ich maße mir nicht an, darüber ein Urteil zu fällen. Auf Deutschland ist es ohenhin nicht 1:1 übertragbar.
                        Hab ich auch nicht angenommen, dass du das behauptet hast. Ich hab mich bei dir auf folgendes bezogen, bzw. hab versucht zu erklären, warum ich in dem Zusammenhang mit "Hausfriedensbruch etc." eben auch "Stand your Ground" genannt habe:

                        Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
                        Allerdings, das muss ich korrigieren, hat das nichts mit "Stand your ground" zu tun, weil Stand your ground in den USA bedeutet, dass Bürger mit Open oder Concealed Carry License nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht haben einzuschreiten, wenn sie Zeuge eines Gewaltverbrechens werden.
                        Und ich maße mir an zu behaupten, dass die Buchstaben des Gesetzes handwerklich schlecht aneinandergereiht wurden, so dass auch der Missbrauch legalisiert wurde. Ich möchte aber nicht über die Intention urteilen, warum die Amerikaner so ein Gesetz erlassen haben, bin aber sehr froh, dass wir es nicht genauso bei uns haben.

                        Auch wenn ich bei uns im Notwehrrecht und verbotenen Gegenständen gerne mal die handwerklich (zum kotzen) schlecht gemachten Gesetzestexte streichen würde und das Opfer eines Angriffs rechtlich besser stellen möchte, würde ich es doch nicht begrüßen, einfach so ein Gesetz zu übernehmen ohne es auf unsere Gesellschaft/Begebenheiten anzupassen.

                        Wie auch immer:
                        Unsere Gesetze halte ich zwar für verbesserungswürdig, bin allerdings froh, dass wir nicht genau dieses Gesetz importieren.
                        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                          #14
                          Und das Haus der Opfers wird aus Angst vor Vergeltungsakten unter Polizeischutz gestelt ?

                          Schon schlimm wenn man erst überfallen wird, sich erfolgreich wehren kann, der Spuk aber dann doch noch nicht vorbei ist und man umso mehr in Angst weiterleben muss.

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                            #15
                            Tja, und in Deutschland schaut es dann so aus:

                            Günter F. (vollständiger Name bekannt) ein älterer Herr aus Harsum im Landkreis Hildesheim, war gerade auf dem Weg ins Bett, als seine Frau ihn darauf aufmerksam machte, dass er das Licht im Carport hat brennen lassen Besagter Günter öffnete die Tür zum Wintergarten, um das Licht im Carport auszuschalten, sah dann aber, dass im Carport Einbrecher dabei waren, Geräte zu stehlen.

                            Er rief die Polizei an, wo man ihn fragte, ob die Einbrecher auch bei ihm im Wohnhaus wären.

                            Er sagte: “Nein, aber da sind Einbrecher im Carport, die gerade dabei sind, mich zu bestehlen.”

                            Der Polizist sagte “Alle Einsatzwagen sind beschäftigt. Schließen Sie die Türen zum Wohnhaus ab. Sobald eine Funkstreife zur Verfügung steht, schicke ich diese sofort bei Ihnen vorbei.”

                            Günter sagte: “Okay.”

                            Er legte auf und zählte bis 30. Dann rief er wieder bei der Polizei an.

                            “Hallo, ich habe eben gerade bei Ihnen angerufen, weil Einbrecher Sachen aus meinem Carport stehlen. Sie brauchen sich jetzt nicht mehr zu beeilen, ich habe soeben beide erschossen.” Und legte auf.

                            Keine fünf Minuten später trafen 6 Einsatzwagen der Polizei, ein Sondereinsatz-Kommando, ein Hubschrauber, fünf Löschwagen der Feuerwehr, ein Rettungssanitäter und ein Krankenwagen am Haus der Familie F.. ein.
                            Beide Einbrecher wurden auf frischer Tat festgenommen.

                            Einer der Polizisten sagte dann zu Günter: “Sie haben doch gesagt, Sie hätten die Einbrecher erschossen!”

                            Günter antwortete: “Und Sie haben gesagt, es wäre niemand verfügbar!”

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