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    Mit nur einem kleinen bisschen Rückgrat hätte er geschrieben: "Ich habe da was interessantes auf egun eingestellt."
    Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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      hab ich was verpaßt ?

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        Der Höchstbietende wird als "inaktiver Benutzer" gelistet. Ein Spassbieter, wie so oft.
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          Moin moin Kollegen,

          darf man denn sowas



          besitzen ? Oder anbieten, wenn mans besitzt ? Oder gar verkaufen ? Und der Verkäufer ? Macht der sich nicht strafbar ?

          Da war doch mal was mit nem Glock Vollauto Bauteil .........
          MfG aus der schönen Pfalz

          Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
          Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

          "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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            Ist ja kein wesentliches Waffenteil. Daher darfst du das schon haben. Nur halt nicht einbauen. Soweit ich weiss sind die Halbautomaten aber auch dahingehend geändert, das man da nicht einfach das orig. VA-Griffstück dran bauen kann.
            Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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              Auf jeden Fall bietet das Teil eine Menge Freizeitspaß:
              Wenn Du so etwas als legaler Besitzer eines M16-Klones ersteigerst, bekommst Du bald amüsanten Besuch!
              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
              , aktueller denn je)

              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                Dazu würde man noch den Vollauto-Verschlussträger benötigen. Dann würde das passen. Den kriegt man aber in Deutschland leider auch ganz legal, weil nur der Verschlusskopf "böse" ist.

                Seltsam, dass in Deutschland so etwas erhältlich ist. In der Schweiz fallen alle "besonders konstruierten Teil" von Vollautomaten unter die Gesetzgebung von Vollautomaten.

                Gleiches gilt übrigens für die "M2-Sätze", mittels welchen ein .30 M1 Carbine in einen Vollautomaten umgebaut werden kann: in Deutschland sind diese als Teile oder als Satz frei erhältlich.

                Ab und an versucht so ein Schlumpf die Teile aus Deutschland in die Schweiz zu importieren und hängt sie dann unter seine AR15 (oder seinen .30 M1). Beim daraus resultierenden Besuch wird er dann von dem belastenden Material sowie allem anderen, mit Waffen in Verbindung stehendem, Material befreit. Auch wenn er dies legal erworben hat.....

                Also für die Schweizer: FINGER WEG von solchen Dingen!!!
                Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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                  @Swisswaffen:

                  genau darauf zielte mein Beitrag ab,
                  bei uns kann es ruhig legal sein,
                  die Staatsgewalt schaut in solchen Fällen gerne mal unverhofft vorbei, um zu überprüfen ob Du tatsächlich artig bist.

                  Einerseits halten sie gesetzlich schärfere Regelungen anscheinend nicht für nötig, trauen ihren Bürgern andererseits aber nicht wirklich über den Weg.

                  Aber wer versteht schon Politik !?!?
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

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                    Dazu würde man noch den Vollauto-Verschlussträger benötigen. Dann würde das passen....
                    NEIN, würde es nicht!
                    "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

                    "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

                    "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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                      Was mir da durch den Kopp ging, war der Fall mit dem Glock-Umschalter. Stand auch in der VISIER. Der gute Mann hatte das Teil gekauft, aber nicht eingebaut. Dann bekam er trotzdem Besuch, der wohl nicht warten wollte, bis ihm ordnungsgemäß geöffnet wurde. Beim öffnen der Tür durch den Besuch mittels eines "Türengeneralschlüssels" entstand wohl auch noch erheblicher Sachschaden.

                      MW nahmen die alles mit und es kam zum Prozeß, aber wie der ausging, weiß ich nicht mehr.
                      MfG aus der schönen Pfalz

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                        der betreffende war anwalt und konnte lupenrein beweisen das der "umschalter" niemals in seiner vorhandenen glock verbaut wurde! mussten alles zurückgeben und schadenersatz leisten!
                        "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

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                          Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
                          NEIN, würde es nicht!
                          Ja, dann müssen die umgebauten Schlumpf-AR15, welche ich in den Händen hielt, jeweils eine Fata Morgana sein. Die Vollautoteile haben sich dort vermutlich in der Nacht von alleine an die AR's geschlichen und sich selber montiert, weil sie so einsam und kalt waren.

                          Und als einer der wenigen Legalbesitzer von vollautomatischen AR15/M16 hier im Forum habe ich natürlich auch keine Ahnung.
                          Zuletzt geändert von Swisswaffen; 11.02.2017, 06:59.
                          Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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                            Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                            Der gute Mann hatte das Teil gekauft, aber nicht eingebaut.
                            In Deutschland ist der Besitz erlaubt. Der Einbau ist untersagt. Durch den Kauf des Teils und den legalen Besitz der passenden Waffe entstand ein begründeter Verdacht, welcher offenbar für eine gerichtliche Besuchsverfügung gereicht hat. Meiner Meinung nach hätte man mit etwas mehr Fingerspitzengefühl (z.B. Klingeln, Vorladung) handeln sollen!

                            In der Schweiz ist auch der Besitz solcher speziell konstruierten Teile verboten. Einer der wenigen Punkte des Schweizer Waffengesetzes, welcher schärfer ist als das deutsche Gesetz.
                            Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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                              ich will dir gar nix absprechen!!!
                              ich bezog mich ausschliesslich auf D!!!
                              nun die lower passen an jeden upper, aber wenn der upper nicht den "sear cut" aufweist, welcher in d nicht (mehr) erlaubt ist, dann funzt das ganze eben nicht!
                              hat ein upper in d den cut, dann könnte er sehr große probleme bekommen, wenn es mal jemanden auffällt!!!
                              neue upper aus deutscher produktion weisen diesen nicht mehr auf, neue aus dem ausland importierte bekommen hier keine "zulassung", oder dürfen erst gar nicht importiert werden!!!
                              alte die ihn noch haben (z.b. wenn man noch ein ar15 von sabre defence besitzt!), sollten diesen schleunigst schliessen lassen!
                              in den usa gelten sie auch als "machinegun parts"!
                              "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

                              "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

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                                Puh, da werden aber die Gesetze ad-absurdum geführt!

                                Sorry! Dass der Sear-Cut in Deutschland böse ist, habe ich tatsächlich nicht gewusst.
                                Zuletzt geändert von Swisswaffen; 11.02.2017, 17:24.
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