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Urteil zu 2 Schusseintragung in WBK von Jägern!

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    Urteil zu 2 Schusseintragung in WBK von Jägern!


    #2
    ...was für ein Gelaber um so eine Nichtigkeit, jetzt verstehe ich langsam,
    warum durch unsere Gesetze/Verordnungen/Verfügungen/usw, keiner mehr durchblickt...

    Gruß Wolf...

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      #3
      Auch im Hinblick auf die Fragen:
      1. Verwendung von 20er oder 30er Magazinen auf Schießständen bzw. zum Übungsschießen
      2. Besitzpflicht eines 2er Magazins.

      bedeutsam.

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        #4
        Das Urteil ist vom 24.09.14 und nicht rechtskräftig.

        Also erst mal mit der Ruhe und es wäre besser gewesen das erst am 25.10.14 zu berichten.

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          #5
          Da es schon WOanders gepostet wurde, dachte ich, das auch die Welt ausserhalb WO es erfahren darf.........

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            #6
            Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
            Da es schon WOanders gepostet wurde, dachte ich, das auch die Welt ausserhalb WO es erfahren darf.........
            Ja klar, da von WO schon überholt war es nicht falsch es hier nicht zu schreiben.

            Jetzt heisst es abwarten.

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              #7
              Matthias,
              wenn ich das so richtig verstanden habe, besteht also nach Eintreten der Rechtskraft dieses Urteils, auch kein Gebot mehr, seitens des Händlers mir ein 2Schuß Magazin aufzuzwängen bzw das Vorhandene auf 2Schuß zu begrenzen, wenn ich schon über eins verfüge?
              Ich als Jagdscheinbesitzer, bin dafür zuständig, das ich für meine halbautomatischen Jagdlangwaffen min. jeweils ein 2Schuß Magazin zur Verfügung habe, sonst nix.
              Hab ich das so richtig verstanden?

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                #8
                Das bestand vorher auch nicht. Es handelte sich vielmehr um eine Obliegenheit, eins zu nehmen. Und daran ändert sich nun auch nichts...

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                  #9
                  Dazu war er ja auch schon vorher nicht verpflichtet. Das Urteil bestätigt es ja nur nochmal.
                  Obligatorisch für die Jagd, nicht aber für das jagdliche Schießen. So wurde es uns auch im Jagdkurs mitgeteilt.

                  P.S. Yo, dkp war schneller.
                  Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                  Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                  2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                    #10
                    Zitat von Germanfritze Beitrag anzeigen
                    Matthias,
                    wenn ich das so richtig verstanden habe, besteht also nach Eintreten der Rechtskraft dieses Urteils, auch kein Gebot mehr, seitens des Händlers mir ein 2Schuß Magazin aufzuzwängen bzw das Vorhandene auf 2Schuß zu begrenzen, wenn ich schon über eins verfüge?
                    Ich als Jagdscheinbesitzer, bin dafür zuständig, das ich für meine halbautomatischen Jagdlangwaffen min. jeweils ein 2Schuß Magazin zur Verfügung habe, sonst nix.
                    Hab ich das so richtig verstanden?
                    Das Mag hat uns noch nie interessiert beim Verkauf einer Langwaffe auf JJ.......da krazt mich das Urteil nicht.
                    Wichtig war/ist es für die, die diese 2 Schussbegrenzug in der WBK haben

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                      #11
                      Bei meinem Termin im September vor dem VG Düsseldorf hat mir die Richterin verboten überhaupt ein Magazin mit mehr als 2 Schuss zu besitzen.

                      Da ich aber dummerweise eines habe (10 Schuss) sollte meine Frau das doch z.B. im Nachtschrank verwahren.

                      Der SB musste zwar den Eintrag 2 Schuss in Spalte 2 streichen und bekam auch eine Belehrung das 2 Schuss keine Waffenart sei, aber er dürfe das wieder auf der Rückseite in 2015 eintragen.

                      Dieses solle geschehen, wenn das OLG Urteil 10 Schuss Magazine verbiete.

                      1 Woche später kam ein Schreiben vom PP das ich mich am 02.01.15 unaufgefordert beim SB zu melden hätte zum Wiedereintrag.

                      Das ist kein Witz und ich fürchte es gibt eine Revision da es grundsätzliche Bedeutung für das ganze Bundesgebiet hat.

                      Es gibt jetzt also drei negative Urteile von den VG Arnsberg, Düsseldorf, Köln und das positive von OVG Münster.
                      Zuletzt geändert von Kerkermeister; 14.10.2014, 13:40. Grund: RS und Ergänzung

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                        #12
                        Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
                        Bei meinem Termin im September vor dem VG Düsseldorf hat mir die Richterin verboten überhaupt ein Magazin mit mehr als 2 Schuss zu besitzen...

                        ... ich fürchte es gibt eine Revision
                        Ich glaube nicht. Meines Erachtens gibt es hierfür gar keine Grundlage, so einen Blödsinn durchzudrücken. Abschnitt V. BJG trägt die Überschrift: "Jagdbeschränkungen" Pflichten bei der "Jagdausübung".

                        "Verboten ist auf Wild mit halbautomatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen."

                        Vom Verbot des Erwerbs, des Besitzes, des Trainings im jagdlichen Schießen oder der Teilnahme an jagdlichen Schießwettkämpfen steht da nichts. Auch das WaffG nennt keine darüber hinausgehenden Beschränkungen. Und §9 WaffG greift hier auch nicht.

                        Ich denke, das Thema ist nun eindeutig durch. Schlimm genug, dass es so lange gedauert hat
                        Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                        Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                        2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                          #13
                          Sind die denn einfach nur doof oder können die schlicht nur nicht lesen?
                          Das Juristen irgendetwas hineininterpretieren können, gut und schön.
                          Aber doch nicht einen so anderslautenden Sachverhalt.
                          Da hört sich doch alles auf!
                          Zumal dieses Gesetz noch recht einfach gehalten ist und gar keinen Interpretationsspielraum zulässt, jedenfalls nicht für normale Menschen!

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                            #14
                            Zitat von Travis Beitrag anzeigen
                            ...Ich denke, das Thema ist nun eindeutig durch. Schlimm genug, dass es so lange gedauert hat...
                            Du kennst den SB aus Ennepetal noch nicht.

                            Der hat den ganzen Stein ins Rollen gebracht durch eine sogenannte Fortbildung von SB in NRW.

                            Das breitete sich dann wie die Pest aus.

                            Deine Meinung interessiert den nicht und wenn du den Eintrag in der Pappe hast schaust du dumm aus der Wäsche.

                            Bei mir hat es 2 Jahre zu dem Ergebnis gebraucht. Bei den Mitstreitern 3 Jahre.

                            Wäre das anders gekommen hätte es für dich u.U. irgendwann mal düster ausgesehen.

                            Wir sind noch nicht am Ende....

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                              #15
                              Zitat von Germanfritze Beitrag anzeigen
                              ....Das Juristen irgendetwas ineininterpretieren können, gut und schön.
                              Aber doch nicht einen so anderslautenden Sachverhalt.
                              Die Richterin hat mir den Besitz eines frei erwerbbaren Gegenstands aka Magazin verboten.

                              Muss ich da noch mehr sagen ?

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