SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Raubvogelabwehr mit Schreckschuss?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Raubvogelabwehr mit Schreckschuss?

    Hallo liebe Community,Ich bin Taubenzüchter und habe meine Taubenschlaganlagen auf meinem Dachboden.Leider kommt es ab und zu vor,das teure Tauben von Raubvögeln gerissen werden.Darf ich aus meiner Dachluke heraus Schreckschüsse zur Abwehr von Habicht,Sperber oder anderen Raubvögeln abgeben wenn einer meine Tauben angreift?Bin übrigends auch der Hauseigentümer.
    Danke für eure Hilfe im Voraus. Gruss Kelifer

    #2
    Mit oder ohne Signalaufsatz und Pyrotechnik ? Ich denke mal, ohne.
    Ja, dies kannst Du machen wenn sich keiner an dem Lärm stört.

    Mike
    Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

    Kommentar


      #3
      Und keiner das SEK los schickt, weil er dich "schiessen" sieht. In der Richtung gibt es leider große Hysterie.

      Kommentar


        #4
        Ein Blick ins Gesetz...

        ...bringt dann im §12 Abs.4 WaffG Ausnahmen vom §10 Abs.5 WaffG ans Licht, in dem es dann heisst:
        "(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
        1.
        durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
        ...
        b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
        "

        Du darfst also aus der Dachluke des eigenen Hauses rausballern, wenn Deine Tauben davon keinen Herzkasper bekommen. Was Du NICHT darfst, ist das Abfeuern von Starenschrecken o.ä.

        Gruß,
        dakota

        Kommentar


          #5
          Aber bevor ein Nachbar (unwissender, Grünen Wähler, Esotherisch angehaucht, PETA-Aktivist, Waffen-Hasser ) die Beamten des Staates holt........ich, persönlich, würde eine Info an den Wachtmeister meines Vertrauens geben.

          So, mit der Mitteilung: " Moin, bin Taubenzüchter und es könnte sein.....könnte...sehr selten....das es bei mir mal lauter wird, wegen den scheiß Greifvögeln. Ist legal, nach § xy . Nur mal so zur Info für euch....und nur tagsüber. Bevor ihr sofort mit dem Peterwagen kommt , meine TeleNr xxxxx zum Rückruf. Vielen Dank . Hier eine Spende für die "anonyme Kaffekasse"......."

          Kommentar


            #6
            Ja, das könnte helfen, Missverständnissen vorzubeugen ;-)

            Kommentar


              #7
              Vorsicht!

              Keine Vergrähmungsaktionen in Brutzeiten und Aufzuchtzeiten!
              würde mich mit erst mal beim zuständigen Landratsamt informieren.

              Gruß
              Thomas
              Was gefällt sollte man kaufen, sonst bereut man es später!

              Kommentar


                #8
                Da hast Du ganz schön zu tun bevor Du zum Schuß kommst! Aber wenn Du dann wieder da bist sind die Unliebsamen gefiederten Freunde ganz sicher auch schon wieder weg !

                Gut Schuss ! Mike
                Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

                Kommentar


                  #9
                  Ich würde auch erst einmal beim örtlichen Bürgeramt oder anderer Amtsstelle anfragen. Was wohl häufiger vorkommt ist, dass Landwirte nach dem Aussähen Schussanlagen aufstellen.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X