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Verfall Sachkundeprüfung

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    Verfall Sachkundeprüfung

    Hallo
    Ich habe 2009 die Sachkundeprüfung gemacht, habe 3 Jahre aktiv in zwei Vereinen aktiv geschossen ( BDMP, Bayrischer Sportschützen Bund )
    Nach meiner Scheidung musste ich Leider alles an Waffen verkaufen , musste ja irgendwie wie alles bezahlen.
    Also keine Waffen mehr keine WBK.
    Verfällt die Sachkunde Prüfung ?

    #2
    Zitat von cello1 Beitrag anzeigen
    Hallo
    Ich habe 2009 die Sachkundeprüfung gemacht, habe 3 Jahre aktiv in zwei Vereinen aktiv geschossen ( BDMP, Bayrischer Sportschützen Bund )
    Nach meiner Scheidung musste ich Leider alles an Waffen verkaufen , musste ja irgendwie wie alles bezahlen.
    Also keine Waffen mehr keine WBK.
    Verfällt die Sachkunde Prüfung ?
    Nein

    Nachweis hast Du noch ?

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      #3
      Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
      Nein

      Nachweis hast Du noch ?
      Ja , hab ich noch .
      Von Sachkundeprüfung , Widerlader und Schwarzpulverprüfung alles noch da.

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        #4
        Na dann auf geht's. Deine WBK sollten auch noch da sein. ( auf dem Amt )

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          #5
          Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
          Na dann auf geht's. Deine WBK sollten auch noch da sein. ( auf dem Amt )
          Hoffentlich.
          ich hole sie mir wieder, die Gelbe und Grüne

          Kommentar


            #6
            Hol dir alles wieder....
            Nur nicht din teure Frau.

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              #7
              genau . Ich lasse mich nicht scheiden und kann dann die Schränke voller Waffen behalten und auch noch die Jagdpacht bezahlen

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                #8
                ja, ich habe noch auch
                Deine WBK sollten auch noch da sein.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                  Deine WBK sollten auch noch da sein. ( auf dem Amt )
                  Das mag wohl sein, aber ohne Eintagungen ist sie wertlos, das Bewilligungsprozedere über Verband, Verein, etc, geht wieder ganz normal von vorne los. Dann ist es egal, ob Eintragungen in eine neue oder die eventuell noch vorhandene "alte" WBK beantragt werden, es gibt da keine "Wiederholungsmöglichkeit".

                  Die Sachkunde ist davon natürlich unberührt weiter gültig.
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                  Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                  , aktueller denn je)

                  I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                    #10
                    Wobei , unabhänig ob gültig oder nicht ggf, eine neue Sachkunde, gerade aufgrund doch einiger Massiver Neuerungen, nicht das schlechteste sein dürfte

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                      #11
                      Da würde ich auch für plädieren, aber der Gesetzgeber verlangt es (derzeit noch?) nicht.
                      Bei einigen älteren, aber durchaus auch jüngeren Kameraden stellen sich mir immer wieder die Nackenhaare auf......
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