mal eine Frage an euch:
Nach dem neuen Waffengesetz ist es doch möglich, eine Waffe bis zu 4 Wochen an jeden WBK-Inhaber zu überlassen. Auch, damit dieser sie schießen kann.
Wie sieht es jetzt aus, wenn man dies kommerziell machen möchte?
Ich stelle mir das so vor: Jemand erwirbt einige interessante Kurz- bzw Langwaffen bei seinem Händler (bzw. der Händler macht dies selbst), diese bleiben in dessen Waffenhandelsbuch eingetragen und werden gegen Gebühr tageweise verliehen. Der Händler bekommt dafür einen Anteil.
Leihberechtigt ist jeder mit WBK, welche vorzulegen ist.
Bei einer Leihgebühr von € 30.-- pro Tag müsste sich das eigentlich schnell bezahlt machen.
Details wären noch zu klären, insbesondere der Erwerb von Munition für eine Leihwaffe, wenn dieses Kaliber bisher nicht auf einer WBK des Entleihers aufgeführt ist. Aber ansonsten:
Was haltet ihr davon?
Gruß,
Bernhard
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