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Kommerzieller Waffenverleih?

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    Kommerzieller Waffenverleih?

    Hallo zusammen,

    mal eine Frage an euch:

    Nach dem neuen Waffengesetz ist es doch möglich, eine Waffe bis zu 4 Wochen an jeden WBK-Inhaber zu überlassen. Auch, damit dieser sie schießen kann.

    Wie sieht es jetzt aus, wenn man dies kommerziell machen möchte?

    Ich stelle mir das so vor: Jemand erwirbt einige interessante Kurz- bzw Langwaffen bei seinem Händler (bzw. der Händler macht dies selbst), diese bleiben in dessen Waffenhandelsbuch eingetragen und werden gegen Gebühr tageweise verliehen. Der Händler bekommt dafür einen Anteil.

    Leihberechtigt ist jeder mit WBK, welche vorzulegen ist.

    Bei einer Leihgebühr von € 30.-- pro Tag müsste sich das eigentlich schnell bezahlt machen.

    Details wären noch zu klären, insbesondere der Erwerb von Munition für eine Leihwaffe, wenn dieses Kaliber bisher nicht auf einer WBK des Entleihers aufgeführt ist. Aber ansonsten:

    Was haltet ihr davon?

    Gruß,

    Bernhard

    #2
    Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    mal eine Frage an euch:

    Nach dem neuen Waffengesetz ist es doch möglich, eine Waffe bis zu 4 Wochen an jeden WBK-Inhaber zu überlassen. Auch, damit dieser sie schießen kann.

    Wie sieht es jetzt aus, wenn man dies kommerziell machen möchte?

    Ich stelle mir das so vor: Jemand erwirbt einige interessante Kurz- bzw Langwaffen bei seinem Händler (bzw. der Händler macht dies selbst), diese bleiben in dessen Waffenhandelsbuch eingetragen und werden gegen Gebühr tageweise verliehen. Der Händler bekommt dafür einen Anteil.

    Leihberechtigt ist jeder mit WBK, welche vorzulegen ist.

    Bei einer Leihgebühr von € 30.-- pro Tag müsste sich das eigentlich schnell bezahlt machen.

    Details wären noch zu klären, insbesondere der Erwerb von Munition für eine Leihwaffe, wenn dieses Kaliber bisher nicht auf einer WBK des Entleihers aufgeführt ist. Aber ansonsten:

    Was haltet ihr davon?

    Gruß,

    Bernhard
    Hallo Bernhard,

    interessante Überlegung.
    Was ich dir sagen kann ist, das es sich mit der Munition genauso verhält wie mit der Waffe. An WBK-Besitzer kann man diese verleihen.

    Stellt sich noch die Frage wie das aussieht wenn du das als "Privat" Mann machen möchtest.
    ALso ein Gewerbe anmeldest um deine Idee auszuführen.
    Ob man dann sozusagen eine Waffenhandelslizenz bräuchte.

    Gruß
    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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      #3
      Hallo Sebastian,

      also mit der Munition bin ich mir nicht sicher, dazu habe ich im Waffengesetz nichts gelesen, ausser daß der Erwerb von Munition zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand möglich ist.

      Ein Gewerbe anzumelden erscheint mir im Hinblick auf die zu entrichtende Gewerbesteuer weniger interessant...

      Da ich mit den Waffen ja nicht handeln will und zudem mit dem eigentlichen Vorgang des Verleihs nichts weiter zu tun hätte bräuchte ich wohl auch keine Handelslizenz.

      Meinen Händler des Vertrauens hätte ich, so gesehen wäre das wohl kein Problem.

      Ist die Idee gut?

      Gruß,

      Bernhard

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        #4
        WaffG 2002 § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
        (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

        1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
        a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von
        seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
        b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
        erwirbt;
        [...]
        (2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese
        1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;
        Ja die Idee finde ich nicht schlecht, besonders dann nich wenn ich dran beteiligt werde

        Gruß
        Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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          #5
          Einen Waffenverleih gibt es bei uns eigentlich in fast jedem Schiesskeller (kenne keinen der sowas nich macht.
          Das Zielpublikum bei uns sind dann aber eher jene Leute welche aus plausch mal schiessen möchten und sonst keine eigenen Waffen besitzen. So kann man sich z.B. einen Revolver oder ein Sturmgewehr im Schiesskeller gleich mal ausleihen ohne irgendwelche Waffenrechtlich bedürfnisse erfüllen zu müssen. Ich denke die Betreiber verdienen daran wohl nicht schlecht.
          Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

          Kommentar


            #6
            Hallo HunteR,

            ja, nur meine Idee hätte den Vorteil, daß ich mich nach dem Kauf der Waffen um nichts weiter kümmern müsste, kein Zeitaufwand und auch keine Nebenkosten anfallen. Muß nur abwarten, wann die Waffen "abbezahlt" sind - und ab dann wäre alles Reingewinn.

            Gruß,

            Bernhard

            Kommentar


              #7
              ach so, im Prinzip lässt Du Dir die Waffe dann ja sozusagen von den Mietern bezahlen.
              Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

              Kommentar


                #8
                Nein, soweit geht´s dann auch nicht, ich würde sie schon vorher bezahlen. Aber nach einer gewissen Zeit sind sie dann eben abbezahlt und ab diesem Zeitpunkt mache ich nur mehr die Hand auf.

                Und je interessanter die Waffen, desto eher der Gewinn.

                Ich lasse also die Waffen ( und den Händler ) für mich arbeiten...

                Irgendwo muß diesbezüglich in Deutschland aber ein Haken sein, sonst hätte das schon längst jemand vor mir gemacht.

                Kommentar


                  #9
                  Und wenns noch keinen Haken gibt, wird Dir das zuständige Amt bestimmt noch einen biegen Hoff mal für Dich dass das so klappen wird.
                  Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigen
                    Nein, soweit geht´s dann auch nicht, ich würde sie schon vorher bezahlen. Aber nach einer gewissen Zeit sind sie dann eben abbezahlt und ab diesem Zeitpunkt mache ich nur mehr die Hand auf.

                    Und je interessanter die Waffen, desto eher der Gewinn.

                    Ich lasse also die Waffen ( und den Händler ) für mich arbeiten...

                    Irgendwo muß diesbezüglich in Deutschland aber ein Haken sein, sonst hätte das schon längst jemand vor mir gemacht.
                    ..kannst Du drehen, wie Du willst, der Haken kommt spätestens mit dem Finanzamt und/oder der Haftpflichtversicherung bei auftretenden Schadensfällen, von Waffenmißbrauch ganz zu schweigen.
                    Anderfalls gäbe es schon unzählige private Fahrzeugverleiher, Werkzeugverleiher und und und...

                    Sobald Du regelmäßig Geld einfährst, meldet sich Papa Staat, ebenso wie bei zu zahlreichen "privaten" Ebay-Verkäufen.

                    Deine Haftpflichtversicherung deckt Deinen Umgang mit Waffen zu sportlichen Zwecken, eventuell zu jagdlichen, aber was, wen jemand mit Deiner Waffe Mist baut?

                    Und "MEINE" Waffe jemand völlig Fremden leihen? Da hätte ich einfach Magenschmerzen. (Ich würde sie schon nicht jedem Bekannten in die Hand geben....)

                    Aber zuallererst meldet sich mit Sicherheit der Fiskus, wo kämen wir denn hin, wenn jeder "Privatmensch" einfach Geld scheffelt, um sein Hobby zu finanzieren ohne Steuern dafür abzudrücken? Nicht in good ol' Germany!

                    desillusionierend grüßt
                    der Gunner
                    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                    , aktueller denn je)

                    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                      #11
                      Hallo Gunner,

                      das ganze war ohnehin nur Theorie - Waffenverleih an Fremde ist ebenfalls nicht mein Ding wie Du schon richtig bemerkt hast.

                      Gruß,

                      Bernhard

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                        #12
                        Ich würde mir auch nie eine Waffe ausleihen, weil dann die Freude des selber besitzens einfach fehlt.
                        Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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                          #13
                          ...ach, Ihr Schweizer...

                          Gunny
                          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                          , aktueller denn je)

                          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                            #14
                            ...ich sehe das eher als eine Frage des Mietvertrages. Hier kannst Du die Bedingungen und besonders den Haftungsausschuß festlegen. Eben dieser wurde bei der von Dir zitierten Gesetzesstelle zugrunde gelegt. Du solltest dies einem Juristen zur Prüfung bzw. Stellungnahme vorlegen.

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                              #15
                              Zitat von cal.50 Beitrag anzeigen
                              Du solltest dies einem Juristen zur Prüfung bzw. Stellungnahme vorlegen.
                              Ein Jurist würde feststellen, dass dieses Thema bereits verjährt ist.

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