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ich interessiere mich für den Selbstlader MAS M 49-56 (7,5x54 MAS). Darf die Waffe im Originalzustand sportlich geschossen werden? Falls nicht, welche sind die nach dem geltenden Gesetz erforderlichen Modifikationen?
Ein Waffenhändler meint, dass dieser ehemalige militärische Selbstlader (Magazinkapazität 10 Schuss) ohne jegliche Modifikationen, d.h. im Originalzustand sportlich geschossen werden darf. Stimmt es?
Danke für die schnelle Reaktion! Für mich schon etwas unverständlich, zumal ich einige aus der Liste, z.b. das VZ52/57 oder Norinco M305 oder SIG 57 auf dem Schiessstand gesehen habe........
Das waren dann welche mit alter KWKG-Abänderung (bis 2003 möglich). Diese Waffen durften mit entsprechenden Änderungen (kein MDF, max 5 Schuss Mag, keine Kühlschlitze am Handschutz...) "zivil" genutzt werden.
Damals wurde der Anscheinsparagraph dahingehend abgeändert, daß nun auch Waffen mit Anschein sportlich genutzt werden können, sofern Verschluss und Lauf NICHT aus militärischer Produktion stammen.
Bei den in der Erläuterungen zur Kriegswaffenliste aufgeführten Waffen stammen ja Lauf und Verschluss aus militärischer Produktion => nicht erlaubt.
Für die vor 2003 abgeänderten gilt Bestandsschutz.
Aber sobald du dann z.B. nur einen MFD montierst verstöst du gegen das KWKG!
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