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Transport von Munition von z.H. bis zum Schiessstand

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    #16
    Zitat von derda Beitrag anzeigen
    Ja, deswegen meine Interpretation: Ja, weil es ein Handgriff weniger ist, um die Waffen schussbereit in Anschlag zu bringen. Sprich, sie ist dadurch schneller schussbereit.

    Ich denke, dass es gesetzlich nicht konkret verboten ist, aber so interpetiert werden kann, dass du damit zu schnell schussbereit bist und daher die Munition zwar neben der Waffe kuscheln darf, aber halt in der Verpackung und nicht schon "bereit" zum Einschieben in einem Magazin.

    ..ja klingt natürlich logisch. Die Magazine/Speedloader in ein extra Täschchen/Schächtelchen gesteckt, wäre vielleicht besser da dann doch schon ein paar Handgriffe mehr nötig wären um eine KW "schnell schussbereit" zu bekommen (worum es mir ja auch nicht geht, sondern nur um die generelle Frage, was,wie,wo...

    - Lernen Sie schießen - treffen Sie Freunde (u.a. Eberhard Cohrs)
    - Nicht wer zuerst die Waffe ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt (Niccoló Machiavelli)
    - Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers (Wieslaw Brudzinski)

    http://www.legalwaffenbesitzer.de/
    http://www.keine-waffen.de/
    http://www.meinungsterror.de/
    http://www.pro-legal.de/
    http://www.liberales-waffenrecht.de/
    http://www.all4shooters.com/de/Home/

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      #17
      Naja, Meinung meines Sachkundeausbilders zum Thema 3sek+ 3 Handgriffe:

      Koffer/ Futteral/ etc. greifen, Schloss öffnen, Waffe greifen, (geladenes) Mag einsetzen, durchladen: 5 Handgriffe und länger als 3 sekunden, also legal.

      Aber das ist das Problem mit Meinungen, jeder hat eine...
      Mich würde durchaus auch mal eine rechtsverbindliche Auskunft reizen.
      Solange gilt wohl: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

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        #18
        Aber solange doch die 3 Sekunden / 3 Handgriffe eingehalten sind.

        Z. B. über Tasche mit 3- oder 4stelligem Zahlenschloss....

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          #19
          Solange gilt wohl: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
          ich würde sagen speziell für d gilt hier eher:

          "was nicht verboten ist, ist noch lange NICHT erlaubt!!!"
          "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

          "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

          "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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            #20
            Zitat von Firefly Beitrag anzeigen
            Aber das ist das Problem mit Meinungen, jeder hat eine... [...]
            Solange gilt wohl: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
            So, das Problem ist eher: Meine Meinung sagt: Egal wie, "3s+ 3 Handgriffe" sollte zählen. Da aber speziell im Waffengesetz und Deutschland es eher so ist, dass alles als potentiell unzuverlässig angesehen ist, wenn man bei solchen Sachen die Gesetze nicht übererfüllt, gehe ich dazu über: Den Gedanken interpretieren und vorsichtiger handeln.

            Sprich: Speedloader und geladene Magazine wären mMn erlaubt, ABER es wird einem der Strick draus gedreht. Also brav in der Munitionsschachtel lassen.

            Zu den Handgriffen: Öffnen + Knarre nehmen + gel. Magazin nehmen = 3 Handgriffe.
            Hingreifen zum Futteral zählt nicht, ebenso wenn das Magazin in einer Seitentasche wäre, da man eh hingreifen müsste. Somit wäre es durch das geladene Magazin nicht über den drei Handgriffen.... Ob Durchladen, Seitentasche zur Magazinentnahme wirklich separat gezählt werden kann?
            Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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              #21
              Hm... die Munition darf ich ja auch lose in der Hosentasche tragen... damit sie aber nicht verloren geht, stecke ich die gleich besser in etwas rein... da wäre ein Magazin ein passendes Behältnis, findet Ihr nicht?

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                #22
                Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
                .. damit sie aber nicht verloren geht, stecke ich die gleich besser in etwas rein... da wäre ein Magazin ein passendes Behältnis, findet Ihr nicht?
                Ganz genau, und das Magazin bewahrst du dann am besten in der Waffe auf. Damit auch das nicht verloren geht ...
                Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                  #23
                  "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

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                    #24
                    Was Ihr euch so für Gedanken macht ? Entweder habe ich Zeit für mein Hobby ober ich lasse es sein wenn ich mir schon Gedanken mache wo und wann ich die Magazine befülle. Ein anderer Grund fällt mir dazu nicht ein.

                    Mike
                    Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                      #25
                      Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
                      Was Ihr euch so für Gedanken macht ? Entweder habe ich Zeit für mein Hobby ober ich lasse es sein wenn ich mir schon Gedanken mache wo und wann ich die Magazine befülle. Ein anderer Grund fällt mir dazu nicht ein.

                      Mike
                      Um "Zeitersparnis" geht´s da nicht, bin meist schon ´ne halbe Stunde vor der Öffnungszeit auf´m Stand.
                      Ist eine generelle Frage die mich beschäftigt hat, hier im Forum doch nix seltenes.
                      Mal gibt's sinnvolle, mal weniger sinnvollere Fragen.

                      - Lernen Sie schießen - treffen Sie Freunde (u.a. Eberhard Cohrs)
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                      - Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers (Wieslaw Brudzinski)

                      http://www.legalwaffenbesitzer.de/
                      http://www.keine-waffen.de/
                      http://www.meinungsterror.de/
                      http://www.pro-legal.de/
                      http://www.liberales-waffenrecht.de/
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                        #26
                        36.2.15 Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition

                        Bei einem Transport von Waffen und Munition
                        in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen
                        des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben,
                        Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition
                        in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden,
                        dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes
                        erkennbar sind. Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z. B. am
                        Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im Zusammenhang
                        mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung
                        im Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem Verlassen
                        des Hotelzimmers – dann möglich, wenn die Waffen und die
                        Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen
                        Schrank oder einem sonstigen verschlossenen
                        Behältnis aufbewahrt werden. Auch das Entfernen eines wesentlichen
                        Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung
                        ist möglich.
                        Paint
                        Eine gute Welt braucht Wissen, Güte und Mut.

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                          #27
                          Hey, da frag ich mich doch auch gleich, ob ich meinen Karabiner mit Abzugsschloss versehen und dann ohne Futteral mit ner Schlinge schultern darf...

                          e:/ Und damit mein nicht "einmal schon, aber ... "
                          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                            #28
                            Zitat von Schütze01 Beitrag anzeigen
                            Das mit dem Transport Muni + Waffe zusammen (nicht gelanden natürlich) ist schon ausgiebig besprochen und geklärt wurden, mich beschäftigt trotz allem ob die Muni im Magazin bzw. Speedloader die ganze Angelegenheit etwas prikärer macht ?

                            Grüße
                            Du darfst "zugriffsbereit" und "schussbereit" komplett voneinander trennen.

                            Bei "schussbereit" geht es nur darum ob Patronen oder Geschosse im Patronen- oder Geschosslager, im in der Waffe befindlichen Magazin oder in der Trommel sind. Ist das nicht der Fall ist die Bedingung "nicht schussbereit" erfüllt, auch wenn man binnen 0,x Sekunden die Waffe mit einem Magazin oder einem Speedloader laden könnte.

                            Bei "zugriffsbereit" geht es darum die Waffe in Anschlag zu bringen. Das gilt auch für die "leere" also ungeladene Waffe, weil die Vorschrift schon auf das Drohpotential der Waffe abstellt.

                            Wenn die Waffe also "nicht zugriffsbereit" befördert wird, ist es unerheblich ob sich im selben Behältnis noch geladene Magazine oder bestückte Speedloader (außerhalb der Waffe) befinden.

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                              #29
                              Das verschliessen des "Behältnisses" wird z.B. dann empfohlen, wenn der Kofferraum eines PKW von innen zu erreichen ist.

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