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    #31
    Zitat von Simon387 Beitrag anzeigen
    Der der bei mir im Schießbuch unterschreibt ist auch vorort. Da ich in unterschiedlichen Vereinen bzw. eher Ständen schieße und teils nur über "Miete" wird da bestimmt nicht jede Anwesentheitsliste abgefragt.

    Wobei ich ehrlich zugeben muss, dass ich da teils gar nicht dran denke mich einzutragen.

    Was ich meinte ist. Ich bin natürlich immer beim Schießen und die Schießbucheinträge stimmen. Aber mein Schießbuch wird dem Vorsitzenden vorgezeigt und der stellt dann den Antrag an den Dachverband.

    Bei Abfrage durch ein Amt zur regelmäßigen Überprüfung wird gemeldet "regelmäßig" aber keine Kopie der Liste.

    Also meine ich im Summe ist es wohl in einem Verein mehr als rechtmäßig, wenn der Vereinsvorsitzende den man ja in der Regel gut kennt es regelmäßig nennt, wenn man die ausreichenden Termine 18+ hat, auch wenn man mal 3 Monate nicht war. Sei es krankheit, urlaub, geschäftsreise etc. So etwas sollte dem doch nicht in dem Weg stehen. es wird ja weder eine Unzuverlässigkeit begründet noch ein Bedürftnis dadurch verloren

    Genau so sage ich es doch.

    @dauso

    Dein Meister kann gar nichts abgleichen weil er gar nicht weiss wo und wann ich geschossen habe. Darum ist mein Nachweis wichtiger als du ihn hinstellst. Ich habe den Nachweis wo und wann ich geschossen habe. Mit klarname und Unterschrift der Standaufsicht. Und da kann d3in Meister garnix pruefen und deshalb auch nicht seines Amtes enthoben werden wenn dss nicht stimmt.

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      #32
      Na wenn du meinst...

      Im übrigen kann ich auch auf einem Schießstand schießen OHNE das jemand dabei ist. Und wer unterschreibt mir dann mein Schießbuch??? Ich selbst, oder?? Das heist du kontrollierst dich dann selber, oder wie? Das machst du dann 12 x im Jahr und gut isses, gell...

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        #33
        Richtig. Wenn du allein bist. Dich einschließt. Die Quali zur Schießstandaufsicht. Und erstHelfer bist. Noch der Eintrag in das Standbuch um nachzuvollziehen. Fertig.

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          #34
          Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
          Und erstHelfer bist.
          Hast Du da mal eine Rechtsgrundlage?

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            #35
            Uppsss.....hab ich was verpasst?

            Ist es zwingend erforderlich, dass a) ich ERSTHELFER sein MUSS wenn ich Standaufsicht habe und b) dass seitens des Vereins ein Standbuch geführt werden MUSS?

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              #36
              A ist mir auch neu, aber das könnte sich ja eventuell geändert haben.

              zu B:

              Im Waffengesetz steht: §15 Abs. (1) Ziffer 7.
              § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
              (1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der…
              7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese
              a) die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,
              b) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder
              während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte
              als Sportschütze erteilt wurde, führen und
              c) über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen
              verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.
              Im Klartext: Der Schützenverein führt über alle Schießaktivitäten einen Nachweis.
              In dem Nachweis (Vereinskladde) müssen mindestens nachgewiesen sein, Datum, Name des Schützen
              und die Waffenart. Aufbewahrungszeit des Nachweisheftes(Buch) (urkundliche Niederschrift), 5 Jahre.

              Empfehlenswert ist auch, dass jeder Sportschütze/in ein privates Schießnachweisheft(Buch) führt, denn
              der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Behörden auch Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit und
              Eignung sowie eine fortlaufende Bedürfnisprüfung durchführen.
              Hierfür gibt es die Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht. Überprüfung des Bedürfnisses, die dieses
              Verfahren regelt.
              Ein privates Schießnachweisheft für Sportschützen ist sinnvoll, in dem können auch Wettkämpfe, Meisterschaften usw. eingetragen werden, somit hat der Sportschütze - rundum - sein Bedürfnis nachgewiesen und bescheinigt.

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                #37
                Das Problem hierbei ist aber wieder der Unterschied zwischen Gesetz und Verbandsregelung oder Schießstandordnung.
                Wenn DU dort spielen willst ist "das Gesetz" das du die Spielregeln befolgst.
                Tust Du es nicht, wird Dir die Tür gezeigt.

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                  #38
                  So, ich hab jetzt mal meinen Sachbearbeiter angerufen. Wenn es einer wissen muss (soll), dann der. Er meint, es steht im Waffengesetz §14 (§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen) Abs. 2 klar drinn:

                  (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins erkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
                  1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
                  2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.


                  Der Gesetzgeber schreibt also NICHT vor, wie oft du in welcher Zeit geschossen hast. Das schreibt der jeweilige Verband vor, über den der Bedürfnissantrag gestellt wird. Ich kenn wiederum keinen Verband, der VORSCHREIBT ein eigenes Schießbuch zu führen. Was mir wiederum sagt, dass das Schießbuch mein Privatvergnügen ist.

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                    #39
                    Weil du keinen Verband kennst gibt es das nicht. Aha.

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                      #40
                      Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                      Weil du keinen Verband kennst gibt es das nicht. Aha.
                      Poohhhh... du interpretierst dir wohl gern was rein, was nicht da steht, oder? Ich sag dir grad was das Gesetz sagt, und du liest nur das, was dir gefällt, oder? Mir wird das mit dir zu anstrengend. Ich bin raus aus der Sache. Eine sachliche Diskusion ist ja leider mit dir nicht möglich.

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                        #41
                        Es steht in der WaffVwV mit den 12/18. Ist also die Interpretation des Paragraphen durch die Behörden. Für die erstmalige Bedürfnisüberprüfung nach 3 Jahren ist ein Schiessbuch recht praktisch als Nachweis. Und 12/18 oder die regelmässig auf das Jahr verteilt Regel sollte man die ersten 3 Jahre also einhalten.

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