SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wieder ein Einbrecher von einem Legalwaffenbesitzer erschossen

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    In Hamburg hat ein Rentner zwei Einbrecher auf frischer Tat ertappt und einen von ihnen erschossen. Die Behörden gehen von Notwehr aus, doch für die Tatwaffe hatte er keine Erlaubnis.
    Der 63-Jährige Rentner, der am Dienstagabend in Jenfeld aus Notwehr einen 25-Jährigen erschossen hatte, soll keine Erlaubnis zum Führen der Pistole gehabt haben. Dies teilte die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der "Welt" mit.
    Wie Oberstaatsanwältin Nana Frombach erklärte, hatte der 63-Jährige "nach derzeitigem Stand keine waffenrechtliche Erlaubnis für die Tatwaffe". Der 63-Jährige ist nach Informationen der "Welt" Sportschütze. Für welchen Waffentyp er eine waffenrechtliche Erlaubnis hatte, ist allerdings nicht klar.
    Der Mann war am Dienstagabend von zwei Männern in seinem Haus überfallen worden. Sie hatten die Tür eingetreten und wollten in das Einfamilienhaus stürmen, als der Hausbesitzer einen Schuss abgab. Das Projektil traf einen der beiden Täter, einen 25-jährigen Nigerianer, in die Brust.
    Nach kurzer Flucht erlag der Einbrecher seinen Verletzungen. Die Obduktion des Erschossenen, die am späten Mittwochnachmittag erfolgte, stützt laut Staatsanwaltschaft die "Annahme einer rechtfertigenden Notwehrsituation", sagte Sprecherin Frombach. Der Rentner muss deshalb voraussichtlich nicht fürchten, für das Tötungsdelikt zur Verantwortung gezogen zu werden.
    Quelle: Denis Fengler, Die Welt, N24

    Führen im Haus?
    https://www.youtube.com/watch?v=Qa5MIDsnO3c U.S. Marines Huey Door Gunner

    Kommentar


      #32
      Moderativer Hinweis:

      Alles was hier nicht das Thema als Gegenstand hat wird ab jetzt gelöscht. Insbesondere trollige Einzeiler.

      Diskussionen ja, hitzige auch, aber bitte zum Thema !!

      "Kessel"
      ECRA

      Patronensammlervereinigung

      Kommentar


        #33
        Todesschütze besaß
        seine Waffe illegal

        Offenbar hat Haubesitzer Dieter B. (63) in Notwehr den Einbrecher erschossen. Doch seine Waffe besaß er nicht legal


        ....was an den besprochenen problemen ja auch nix ändert !
        "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
        Gustav Heinemann



        www.prolegal.de
        www.german-rifle-association.de

        Kommentar


          #34
          Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
          Dann geh doch los, du anständiger und knall alle ab die nicht anständig sind und dann sehen wir uns wieder. Du hinterm Gitter und ich davor.[...]
          Ich kann euch nur warnen der Aufruf zur Gewalt ist auch hiet im Netz strafbar.
          Es geht in dem Thread darum, dass zwei Einbrecher die Tür eingetreten haben und der 63jährige mit einer illegal besessenen Waffe sein Leben verteidigt hätte.

          "Der Schütze lebt [...] allein mit seinem hochbetagten pflegebedürftigen Vater in dem Haus. Vor etwa einem halben Jahr sei bei den beiden bereits eingebrochen und eine größere Geldsumme gestohlen worden."

          Ich sag mal so: Ich wäre froh, wenn die Einbrecher nicht auf Krawall aus gewesen wären, also KEINE Gewalt auch nur annähernd stattgefunden hätte.

          Wo du dein Geschreibsel herholst ist mir unbegreiflich. Ich erdreiste mich mal, für die anderen Threadteilnehmer zu sprechen:
          Keiner will auf Einbrecher schießen, weils lustig ist oder weil diese es verdient hätten, sondern wollen von ausreichend Polizisten geschützt werden.

          Also: Mehr Polizisten, die Prävention betreiben.

          Und im Falle von solcher Notwehr ... Achja, Bild ist keine Quelle. Leider gerade nur DAS DA gefunden, wo gleich noch "ab wann ist es Selbstjustiz" hinterhergeschoben wird.
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

          Kommentar


            #35
            Machen wir es kurz ...

            ... der Hauseigentümer hat zu 100% rechtens gehandelt!

            Was soll denn ein 63jähriger gegen einen stämmigen, möglicherweise (?)
            durchtrainierten Nig ... Nigerianer machen, der mit Brachialgewalt die Tür
            aufbricht? Und erst recht chancenlos ist man gegen 2 solcher Banditen.
            Wie stabil der Riegel war, oder nicht, ist dabei nicht relevant.

            Mehr Notwehr geht nicht! Der Schuss war in die Brust, frontal.

            Das Einbrecher verschwinden, wenn sie merken das Leute im Haus sind
            ist ein Ammenmärchen.
            Bei "Hühnerdieben" aka Junkies mag das im Einzelfall vorkommen, die Regel ist es nicht.

            Ich hoffe auf einen lupenreinen Freispruch für den Mann.

            Das ist das Berufsrisiko eines Kriminellen.
            Wenn jemand die geschlossene Bahn-Halbschranke mit dem Moped umkurvt und dann vom Schnellzug 60 m. in die Botanik katapultiert wird, sagt auch niemand der Zugführer ist schuldig.
            Zwei Dinge sind der Waffe Feind: "Rost und Politiker!"

            Kommentar


              #36
              Lupenrein wird das Urteil bei einer illegalen Waffe eher nicht sein.

              Trotz dieser Waffe sollte es folgenlos für den Schützen sein.

              Kommentar


                #37
                Zitat von MountainGun45LC Beitrag anzeigen
                ...
                Wenn jemand die geschlossene Bahn-Halbschranke mit dem Moped umkurvt und dann vom Schnellzug 60 m. in die Botanik katapultiert wird, sagt auch niemand der Zugführer ist schuldig.
                Warum auch. Der Zugführer sitzt ja auch hinten drin und bekommt nicht mit was vorn geschieht.

                Kommentar


                  #38
                  Vom Totschlag muss er erst einmal freigesprochen werden. Illegaler Waffenbesitz ist aber nun auch kein Kavaliersdelikt und wer weiß, vielleicht war nicht nur die Waffe illegal.

                  Es wird sicher etwas tiefer ermittelt werden müssen.

                  Kommentar


                    #39
                    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
                    Lupenrein wird das Urteil bei einer illegalen Waffe eher nicht sein.

                    Trotz dieser Waffe sollte es folgenlos für den Schützen sein.
                    So, wie ich das gelesen habe hat er eine WBK als Sportschütze.
                    Somit ist das Gerät legal.

                    Da Staatsanwälte in aller Regel keine Ahnung vom Waffenrecht haben und nur Paragraphen runterbeten, sprach der wohl von einem "Führen", was totaler Quatsch innerhalb der eigenen 4 Wände ist.

                    Wenn kein Anderer Zugriff hat, bzw. ich die geladene Waffe am Mann trage ist das kein "Führen" und damit nicht illegal.

                    Wohlgemerkt innerhalb meines befriedeten Besitztums, Hofes, Hauses oder Garten.

                    Das Trennen von Waffe, Murmeln etc. ist nur erforderlich unter Verschluss bei Abwesenheit.

                    Auch ist es legal beliebig viele sogenannte "freie Waffen" im Zimmer, stehen, liegen oder an der Wand hängen zu haben. Also Luftgewehre/Pistolen, 1-schüssige VL, Alarm/Gas Plempen, Messer, Säbel, Bajonette, Diabolos, Knallkartuschen auch Gas, sofern ... keine Kinder, darauf Zugriff haben.
                    Also ein Gasrevolver in der Schublade z.B., auch geladen ist NICHT illegal.

                    Von Vielen wird aber aus Unkenntnis permanent Falsches behauptet, auch von der Waffenbehörde selbst, die leider meist am wenigsten Ahnung von der Materie haben. Als "Beweis" dienen dann Paragraphen, die aber in dem Zusammenhang widerum nicht stimmen.

                    Die WBK´s haben keinen anderen Zweck als den legalen Waffenbesitzer abzuzocken, zu drangsalieren (da liegt ja eine Patrone auf dem Boden, oder ein längst vergessenes Butterfly-Messer wird in irgendeiner Lade gefunden.)

                    Das berühmte Zentrale Waffenregister wurde im Spt. 14 gehackt in NRW.
                    Fast 3 Monate lang konnte man weder an, noch abmelden. "Rien ne va Plus."

                    Die Daten mit Namen, Waffentypen, Adressen schwirren jetzt irgendwo im Net ´rum. Evtl. kann sich jetzt jeder Ganove in der Liste aussuchen was er braucht, praktisch! Darüber wird aber fein Stillschweigen bewahrt. Gelle?
                    Man weiß ja auch nicht wer es gewesen ist?

                    Das ZWR ist teuer, unnütz hat keinerlei Einfluss auf Kriminalitätsverhinderung und ist letztendlich sogar Kontraproduktiv wie man sieht.

                    Komisch, noch nicht einmal die BLÖD berichtete darüber?
                    Und die wissen doch sonst alles.
                    Zwei Dinge sind der Waffe Feind: "Rost und Politiker!"

                    Kommentar


                      #40
                      Die letzten Meldungen sprachen von einer illegalen Waffe.
                      Es heisst ja nicht das es die einzige Waffe war die er hatte.

                      Kommentar


                        #41
                        Jungs, was ist den in letzter Zeit los?

                        Macht echt keinen Spaß mehr Euer Gehacke zu lesen, könnt Ihr nicht mehr ohne Beleidigungen und Unterstellungen miteinander diskutieren?

                        Und was Kerkermeister angeht:
                        Ich teile seine Meinung oft auch nicht, aber das was hier mittlerweile quer durch die Freds im Forum abgeht, sobald er sich äußert, hat in meinen Augen schon etwas von Mobbing.

                        Können wir uns nicht wieder alle lieb haben und sachlich und offen miteinander diskutieren?

                        Vergesst Euch bitte nicht.


                        Mein erster und letzter Beitrag in diesem Thema, bis es etwas Belastbares von offizieller Seite gibt.


                        Schützengruß,
                        Lichti
                        "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                        (Prof. Max Otte)

                        Kommentar


                          #42
                          Zitat von derda Beitrag anzeigen
                          sondern wollen von ausreichend Polizisten geschützt werden.
                          Wollen wir das wirklich ? Ich will das eigentlich nicht. Denn die besonderen Mützen können erst hinterher tätig werden, vorher sind die nie immer und überall gleichzeitig, es sei denn, man stellte jedem Bürger seine private Wach-Mütze zur Seite. Mir wäre es um einiges lieber, würde uns der Obertan die Möglichkeiten geben würde, es so zu handhaben wie der Opa. Denn einer ist bei einer Straftat immer definitiv am Ort, das potentielle Opfer. Wer ist also besser geeigent Sofortmaßnahmen zu ergreifen ? Das potentielle Opfer. Wer sollte also bewaffnet sein ? Das potentielle Opfer. Du kennst den Spruch: Better a gun in the hand than a cop on the phone.

                          Kommentar


                            #43
                            Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
                            ......
                            Vergesst Euch bitte nicht.
                            unterstütze diesen antrag !

                            die...

                            Nig ... Nigerianer
                            nummer brauche ich jetzt auch nicht ! damit tun WIR UNS keinen gefallen !
                            mir egal ob der spezialist und sein partner deutsche oder afrikanische wurzeln hatte.....berufsrisiko ! mein mitleid geht in jedem falle gegen 0 !

                            Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                            ......Denn die besonderen Mützen......
                            auch die mützen geschichte ermüdet mich etwas. mein polizeikontakt in 45 jahren war meist positiv....sind ja auch nur menschen.....und wie man in den wald hineinruft.....
                            jedenfalls hatte ich bei den meisten nicht das gefühl sie fühlten sich recht "besonders" wegen ihrer kopfbedeckung !

                            Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                            .....Das potentielle Opfer. Du kennst den Spruch: Better a gun in the hand than a cop on the phone.
                            es ist jedem gesetzestreuen bürger möglich, mit etwas mühe und aufwand, eine WBK zu beantragen und sich dem entspannendem schützensport hinzugeben.
                            SOLLTE er dann in die eher unwahrscheinliche lage einer notwehrsituation kommen
                            UND trotz sicherer, getrennter lagerung, sein sportgerät zur SV verwenden können ??
                            DANN sehe ich da rechtlich wenig probleme !

                            meine geräte lagern im keller......also....ich bräuchte da schon extreme schnarchzapfendiebe.....mit holzbein.....und taub !?

                            wünsche allen ein friedliches wochenende !
                            "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
                            Gustav Heinemann



                            www.prolegal.de
                            www.german-rifle-association.de

                            Kommentar


                              #44

                              Moderativer Hinweis:

                              Es reicht! Hier ist jetzt zu.

                              Zuletzt geändert von KESSELRING; 27.06.2015, 01:58.
                              ECRA

                              Patronensammlervereinigung

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X