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Schädlingseinsrufung NRW

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    Schädlingseinsrufung NRW

    Hallo und Waidmanns heil!

    Ich wollte mal die erfahrenen Jäger hier fragen, welche Tiere in NRW alle als (jagdbare) Schädlinge eingestuft sind. Gibt es das irgendwo nachzulesen im Netz? Google hat mir nichts brauchbares ausgespuckt.

    Ratten und Mäuse zählen bestimmt dazu; wie sieht es aber mit (Ringel-, Stadt-, Türken-)Tauben, Dohlen, Marder, etc. aus?
    Gruß Manny

    Meine Waffen
    Haenel Suhl 311 im Karabinerschaft
    Walther PP 9mm P.A.K.
    WK1 Mannschafts-Artilleriesäbel n. A. original
    USMC Kar-Bar Kampfmesser original
    SG98 Bajonett repro

    #2
    Google spuckt nur dann korrekte Antworten aus, wenn die Eingaben durch den Benutzer auch richtig sind.

    Abgesehen davon, es gibt keine "jagdbaren Schädlinge". Entweder ist es Wild nach Definition des Jagdrechts, oder nicht. "Schädling" ist ein sehr subjektiver Begriff und keiner aus der Jagd, nur soviel dazu.

    Eine Antwort darauf, welche Tiere dem Bundesjagdgesetz unterliegen, findest du in diesem und zwar in §2 BJG.

    Die Landesjagdgesetze können das Jagdrecht aber auf weitere Tierarten ausweiten, für NRW gilt aber die Liste des Bundesjagdgesetzes (siehe §2 LJG-NRW).

    D.h. (Wander-)Ratten und Mäuse fallen ganz sicher NICHT darunter, Ringel- und Türkentauben schon. Bei Stadttauben handelt es sich um verwilderte Haustauben, die aber nicht dem Jagdrecht unterliegen. Marder gibt es zwei, den Steinmarder und den Baummarder, die gehören zum Haarwild und unterliegen damit dem Jagdrecht.

    Und wenn du auch als Nichtjäger eine Dohle schießen solltest, z.B. mit einem Luftgewehr, und dich sieht jemand dabei, dann hast du ein richtig dickes Problem, denn Dohlen gehören zu den geschützten Singvögeln, unterliegen daher dem Naturschutz und dürfen nicht einmal eingesammelt werden, wenn sie tot am Boden liegen (Verstoß gegen das Naturschutzgesetz).

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      #3
      Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
      Google spuckt nur dann korrekte Antworten aus, wenn die Eingaben durch den Benutzer auch richtig sind.

      Abgesehen davon, es gibt keine "jagdbaren Schädlinge". Entweder ist es Wild nach Definition des Jagdrechts, oder nicht. "Schädling" ist ein sehr subjektiver Begriff und keiner aus der Jagd, nur soviel dazu.

      Eine Antwort darauf, welche Tiere dem Bundesjagdgesetz unterliegen, findest du in diesem und zwar in §2 BJG.

      Die Landesjagdgesetze können das Jagdrecht aber auf weitere Tierarten ausweiten, für NRW gilt aber die Liste des Bundesjagdgesetzes (siehe §2 LJG-NRW).

      D.h. (Wander-)Ratten und Mäuse fallen ganz sicher NICHT darunter, Ringel- und Türkentauben schon. Bei Stadttauben handelt es sich um verwilderte Haustauben, die aber nicht dem Jagdrecht unterliegen. Marder gibt es zwei, den Steinmarder und den Baummarder, die gehören zum Haarwild und unterliegen damit dem Jagdrecht.

      Und wenn du auch als Nichtjäger eine Dohle schießen solltest, z.B. mit einem Luftgewehr, und dich sieht jemand dabei, dann hast du ein richtig dickes Problem, denn Dohlen gehören zu den geschützten Singvögeln, unterliegen daher dem Naturschutz und dürfen nicht einmal eingesammelt werden, wenn sie tot am Boden liegen (Verstoß gegen das Naturschutzgesetz).
      Hallo Vincent,

      danke für deine ausführliche Antwort, das hat mir schon sehr weitergeholfen!
      Gruß Manny

      Meine Waffen
      Haenel Suhl 311 im Karabinerschaft
      Walther PP 9mm P.A.K.
      WK1 Mannschafts-Artilleriesäbel n. A. original
      USMC Kar-Bar Kampfmesser original
      SG98 Bajonett repro

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        #4
        Bei der Überschrift war ich mir sicher, daß es hierum die Grünen gehen würde, schade eigentlich.


        lg Rüdiger:-)
        Desert Eagle Club in Deutschland e.V., German Rifle Association, Freie Schützen in Deutschland e.V., FWR, ProLegal

        Gustav Heinemann: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz."

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          #5
          Zitat von RuedigerDE Beitrag anzeigen
          Bei der Überschrift war ich mir sicher, daß es hierum die Grünen gehen würde, schade eigentlich.


          lg Rüdiger:-)
          Wenn du die politisch Grünen meinst, bin ich eigtl. auf deiner Seite, aber die haben sich bestimmt schon selber unter Naturschutz gestellt
          Gruß Manny

          Meine Waffen
          Haenel Suhl 311 im Karabinerschaft
          Walther PP 9mm P.A.K.
          WK1 Mannschafts-Artilleriesäbel n. A. original
          USMC Kar-Bar Kampfmesser original
          SG98 Bajonett repro

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            #6
            Zitat von RuedigerDE Beitrag anzeigen
            Bei der Überschrift war ich mir sicher, daß es hierum die Grünen gehen würde, schade eigentlich.


            lg Rüdiger:-)
            Der war gut!

            Aber du könntest Recht haben, da es in den oberen Reihen der Grünen eine gibt, die sieht aus wie eine Wachtel (Wachteln sind allerdings ganzjährig geschont, Mist!)

            Und dann gibt es da noch einen, der hat Kotletten wie ein Waschbär und die sind vom 16. Juli bis 31. März freigegeben.

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              #7
              Habe Wachteln ,bei mir ist jeden Tag Jagd, um die Eier die ich suchen muß.

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