ich habe gehört daß - manche Behördenstellen, nicht alle ! - würden wohl
prüfen - vor dem Eintrag einer Langwaffe in die WBK - ob der Verein welcher
das Bedürfnis an den Landesverband gestellt hat ( z. B. beim Formular des
Südbadischen Sportschützenverband steht der beantragenden Verein drin )
diese Sportdisziplin auch bieten.
Beispiel: der Stamm-Verein des Mitglieds bietet nur KK-Langwaffe; der Schütze beantragt die WBK über diesen Verein und möchte später eine Flinte eintragen ( weil er in einem anderen Verein als Gast Skeet ausübt ... ).
Sollte kein Problem sein.
Hat jemand Erfahrungen damit ?
Vielen Dank
stupai
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