Einem Verein der keine Vereinswaffen hat und zudem von seinen neuen Mitglidern noch verlangt Wettkämpfe zu schießen um ein waffenrechtliches Bedürfnis zu bekommen, würde ich aber ganz schnell den Rücken kehren.
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Keine Ankündigung bisher.
Wie kann ich eine Zweitwaffe erwerben?
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Da du ja beim WSV angerufen hast, musst du ja aus dem Württembergischen kommen. Gib doch bitte mal kurz Bescheid aus welcher Region. Vielleicht kann ich dir dann einen Verein oder eine BDMP SLG empfehlen.
Einem Verein der keine Vereinswaffen hat und zudem von seinen neuen Mitglidern noch verlangt Wettkämpfe zu schießen um ein waffenrechtliches Bedürfnis zu bekommen, würde ich aber ganz schnell den Rücken kehren.
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Absolut richtig was tont hier schreibt. Dass du an Wettkämpfen teilnimmst ist eine Schikane des Vereins. Sinnvoller wäre es, mit Leihwaffen soweit möglich zu trainieren, auch um hoffentlich die Entscheidung für die eigene Waffe zu fällen, und dann mit der eigenen Rundenwettkämpfe zu bestreiten.
Eine Schützenkameradin von mir, nahm an Rundenwettkämpfen teil, um die erste eigene Kurzwaffe vom Verein "genehmigt" zu bekommen. Eine "Genehmigung" für die gelbe WBK bekam sie jedoch nicht, weil sie nicht regelmäßig Langwaffe geschossen hat... Es gibt halt solche Vereine und solche...
Bernd, schreib mal in welcher Gegend du dich sportlich betätigst, bin auch im Einzugsgebiet des WSV, eventuell kann ich dir da auch einen Rat geben.
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Also ich verstehe das Problem nicht ganz.
Ein wenn auch nicht wettkampftauglicher Revolver ist doch vorhanden , der
reicht aber aus um die erforderlichen Träiningsnachweise zu erbringen.
Das Gesetzt verlangt nur eine regelmässige Trainingsteilnahme aber kein
Mindestergebnis was die Ringzahl betrifft, also halt ein Jahr damit leben dass
man nur im Nebel rumballert .
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Zitat von Treffhaltnix Beitrag anzeigenAlso ich verstehe das Problem nicht ganz.
Ein wenn auch nicht wettkampftauglicher Revolver ist doch vorhanden , der
reicht aber aus um die erforderlichen Träiningsnachweise zu erbringen.
Das Gesetzt verlangt nur eine regelmässige Trainingsteilnahme aber kein
Mindestergebnis was die Ringzahl betrifft, also halt ein Jahr damit leben dass
man nur im Nebel rumballert .
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Zitat von Thomas223 Beitrag anzeigenDa mit dem 2-Zöller überhaupt nicht sportlich geschossen werden darf, bezweifle ich, dass die Pflichttrainings damit überhaupt zulässig sind.
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nee, dere Revolver MUSS 2.75" Lauflänge besitzen!
weder kürzer, noch länger!"H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
"Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)
"Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)
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Jedoch kann er ja trotzdem mit seinem 2" Revolver trainieren, denn er muss ja nur mit "erlaubnispflichtigen" Waffen das Training nachweisen um eine entsprechende Sport-Waffe beantragen zu können!"H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
"Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)
"Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)
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Zitat von HangMan Beitrag anzeigennee, dere Revolver MUSS 2.75" Lauflänge besitzen!
weder kürzer, noch länger!
"C.1.5 Lauflänge bei Kurzwaffen
Die Lauflänge darf bei Kurzwaffen 3“ (7,62 cm) nicht unterschreiten. Bei Revolvern ist die Lauflänge ohne Patronenlager, bei Pistolen mit Patronenlager zu messen. Revolver mit kürzeren Läufen dürfen nur in der Disziplin „Standard Revolver 2,75“ (C.9.7) benutzt werden.
"
"C.9.7 Standard Revolver 2.75“
Beachte Ziffer C.1.5
C.9.7.1 Waffe Revolver, Lauflänge maximal 2,75 Zoll."
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