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EU will halbautomatische Langwaffen verbieten

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    Zitat von P88 Beitrag anzeigen
    wo ich im moment etwas überfragt bin.....WIE GEHT`S NUN WEITER ?
    wann kommen unsere nationalen würdenträger ins spiel ? ...wer entscheidet was ? oder hat jetzt wieder junker und seine kommission den ball ?
    jemand ahnung ? danke !
    Bis Ende April können die EU-Abgeordneten ihre "Anmerkungen/Änderungswünsche" zur EU-Feuerwaffenrichtlinie (der aktuellen Vorlage von Vicky Ford) einbringen, über die dann in den Ausschüssen einzeln abgestimmt wird.

    Über das abschließende Dokument wird dann nochmals abgestimmt.

    Im Herbst folgt dann die ganz große Abstimmung (endgültige Verabschiedung der EU-Feuerwaffenrichtlinie) im Plenum.

    Danach kommt die Umsetzung in die nationalen Waffengesetze.

    Kommentar


      danke für die Info ,

      Zitat von Alter Fritz Beitrag anzeigen
      Bis Ende April können die EU-Abgeordneten ihre "Anmerkungen/Änderungswünsche" zur EU-Feuerwaffenrichtlinie (der aktuellen Vorlage von Vicky Ford) einbringen, über die dann in den Ausschüssen einzeln abgestimmt wird.

      Über das abschließende Dokument wird dann nochmals abgestimmt.

      Im Herbst folgt dann die ganz große Abstimmung (endgültige Verabschiedung der EU-Feuerwaffenrichtlinie) im Plenum.

      Danach kommt die Umsetzung in die nationalen Waffengesetze.
      ich bin da sehr gespannt was kommen wird .

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        Zitat von Alter Fritz Beitrag anzeigen
        Bis Ende April können die EU-Abgeordneten ihre "Anmerkungen/Änderungswünsche" zur EU-Feuerwaffenrichtlinie (der aktuellen Vorlage von Vicky Ford) einbringen, über die dann in den Ausschüssen einzeln abgestimmt wird......
        ich danke dir !

        der bundesrat hat sich ja schon gegen die feuerwaffenrichtlinie ausgesprochen....gäbe es AUS DEINER SICHT ?! noch sinnvolle einsatzgebiete für konstruktiven protest ? ....gegenüber eu- oder bundestagsabgeordneten .....oder ist die meinungsbildung schon abgeschlossen ?

        beste grüsse !

        helmut
        "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
        Gustav Heinemann



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          Bundesrat ?

          [QUOTE=P88;142116]ich danke dir !

          der bundesrat hat sich ja schon gegen die feuerwaffenrichtlinie ausgesprochen....

          @P 88
          ? Das habe ich nicht mitbekommen ! Wann , was ?
          Ich habe nur gesehen ,, 11.4 Tagesordnungspunkt Verschärfung Waffenrecht ,, !
          Um Aufklärung wäre ich Dankbar .

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            hallo ernst !

            Bundesrat Drucksache 584/1/15

            In seiner 941. Sitzung vom 29.1.2016 hat sich der Bundesrat mit dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen befasst.

            Der Innenausschuss des Bundesrates hatte sich gegen die vorgeschlagenen Änderungen ausgesprochen, weil sie keinen Sicherheitsgewinn brächten, aber die legalen Waffenbesitzer erneut belasten würden. Er hat hierzu fünf konkrete Empfehlungen ausgesprochen.

            Emp f e h l u n g e n
            der Ausschüsse
            EU - AV - In
            zu Punkt …der 941. Sitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016
            Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
            Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die
            Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
            COM(2015) 750 final; Ratsdok. 14422/15
            Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
            der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und
            der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In)
            empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3* und 5* EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

            1. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Regelungen des deutschen Waffengesetzes
            zum Umgang mit Schusswaffen bereits zu den strengsten Bestimmungen
            in den Mitgliedstaaten zählen und grundsätzlich einen hohen
            Schutz gewährleisten, der in vielen Fragen über die Mindestanforderungen der
            EU-Waffenrichtlinie hinaus geht. So sieht das deutsche Waffengesetz beispielsweise
            mindestens alle drei Jahre eine turnusmäßige Wiederholungs-
            prüfung der Zuverlässigkeit eines Waffenerlaubnisinhabers vor.

            2. Der Bundesrat spricht sich vor diesem Hintergrund gegen Änderungen der EUWaffenrichtlinie
            aus, die die öffentliche Sicherheit nicht wirksam erhöhen oder
            zu einem Aufwand für Waffenbehörden und Waffenbesitzer führen, der nicht
            mehr in einem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen steht.

            3.An diesem Maßstab gemessen begegnet der von der Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag teils erheblichen Bedenken.
            Dies gilt insbesondere für -die generelle Befristung von Waffenerlaubnissen auf höchstens fünf Jahre,
            - die Pflicht zu einer medizinischen Untersuchung bei jeder Erteilung und
            Verlängerung einer Waffenerlaubnis [und die Erfassung aller unbrauchbar gemachten Waffen in den nationalen Waffenregistern].

            4. Diese eine Vielzahl von Waffenerlaubnisinhabern betreffenden Regelungen
            würden bei den Waffenbehörden einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen,
            ohne zu einem wirksamen Sicherheitsgewinn zu führen. Die Waffenbehörden
            würden durch diese neuen Aufgaben so stark zusätzlich belastet, dass
            die Erfüllung vorrangiger Aufgaben erschwert wäre.

            5.DerRichtlinienvorschlag begegnet auch hinsichtlich einer Reihe von Änderungen
            im Anhang I der Richtlinie 91/477/EG erheblichen Bedenken, insbesondere
            auch für die Aufnahme von halbautomatischen zivilen Feuerwaffen, die
            wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, in die Kategorie A.
            Ein relevanter Sicherheitsgewinn ist mit dieser Regelung nicht verbunden und
            auch aus der Begründung des Richtlinienvorschlags nicht nachvollziehbar

            Der Bundesrat hat in seiner 941.Sitzung am 29.Januar2016 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG beschlossen, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.

            man könnte ja auch schreiben....der bundesrat schliesst sich der meinung des ausschusses an....oder nicht !? ....aber das wäre wohl zu einfach !

            von der Vorlage Kenntnis zu nehmen. bedeutet für MICH:

            § 35 - Vereinfachtes Verfahren

            Bei Vorlagen, die dem Bundesrat lediglich zur Kenntnisnahme zugeleitet werden, gelten die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse, der Bundesrat möge von der Vorlage Kenntnis nehmen oder gegen die Vorlage keine Bedenken erheben, als Stellungnahme des Bundesrates, sofern bis zur nächsten Sitzung des Bundesrates kein Land den Antrag auf Behandlung dieser Vorlage stellt.


            bedeutet für MICH der bundesrat sieht das auch so wie sein ausschuss !


            wenn ich falsch liege bitte melden !!

            was das wert ist ? ......

            @Alter Fritz

            was meint der fachmann ?


            *
            § 3 EUZBLG
            Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

            Vor der Festlegung der Verhandlungsposition zu einem Vorhaben der Europäischen Union gibt die Bundesregierung dem Bundesrat rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme binnen angemessener Frist, soweit Interessen der Länder berührt sind.

            § 5 EUZBLG

            (1) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im Übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates bei der Festlegung der Verhandlungsposition zu dem Vorhaben.

            (2) Wenn bei einem Vorhaben im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind und der Bund kein Recht zur Gesetzgebung hat oder ein Vorhaben im Schwerpunkt die Einrichtung der Behörden der Länder oder ihre Verwaltungsverfahren betrifft, ist insoweit bei Festlegung der Verhandlungsposition durch die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; im Übrigen gilt Absatz 1. Die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes, einschließlich außen-, verteidigungs- und integrationspolitisch zu bewertender Fragen, ist zu wahren. Stimmt die Auffassung der Bundesregierung nicht mit der Stellungnahme des Bundesrates überein, ist ein Einvernehmen anzustreben. Zur Herbeiführung dieses Einvernehmens erfolgt erneute Beratung der Bundesregierung mit Vertretern der Länder. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande und bestätigt der Bundesrat daraufhin seine Auffassung mit einem mit zwei Dritteln seiner Stimmen gefassten Beschluss, so ist die Auffassung des Bundesrates maßgebend. Die Zustimmung der Bundesregierung ist erforderlich, wenn Entscheidungen zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können.
            "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
            Gustav Heinemann



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              danke p 88

              hatte ich verpasst .

              Kommentar


                vielleicht raucht uns beiden ja auch schon der schädel !?

                dann klär du mich doch bitte auf was:

                11.4 Tagesordnungspunkt Verschärfung Waffenrecht

                bedeutet .....bevor ich dem googlewahnsinn verfalle !

                mit respekt !

                helmut
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                  Sorry ,

                  habe mich total versehen bzw nicht richtig hingesehen . Das war 11.4.14!!!:

                  Kommentar


                    Zitat von P88 Beitrag anzeigen
                    vielleicht raucht uns beiden ja auch schon der schädel !?


                    "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
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                      Zitat von Alter Fritz Beitrag anzeigen
                      Bis Ende April können die EU-Abgeordneten ihre "Anmerkungen/Änderungswünsche" zur EU-Feuerwaffenrichtlinie (der aktuellen Vorlage von Vicky Ford) einbringen, über die dann in den Ausschüssen einzeln abgestimmt wird.

                      Über das abschließende Dokument wird dann nochmals abgestimmt.

                      Im Herbst folgt dann die ganz große Abstimmung (endgültige Verabschiedung der EU-Feuerwaffenrichtlinie) im Plenum.

                      Danach kommt die Umsetzung in die nationalen Waffengesetze.
                      Mit ein wenig Glück zerlegt es bis dahin die EU.

                      Kommentar


                        Zitat von Philippe
                        Eine Option ist noch immer, dass wir das Schengener Abkommen kündigen. Dann ist der ganze Spuk für uns sowieso vorbei. Man darf nicht vergessen, dass es seinerzeit unter Vortäuschung falscher Tatsachen dem Volk schmackhaft gemacht worden ist. Von einem EU-Diktat und Angriff auf unsere Rechte war sicher nie die Rede.
                        Fragt sich wie gross die Chancen sind, dass Schengen gekündet wird, um das Waffengesetz in der derzeitigen Form zu bewahren? Schön wärs ja...
                        Immerhin, nach der Stgw-Schlagzeile haben bereits viele Politiker ausgerufen und klar Stellung bezogen. Auch wenns den meisten vermutlich weniger um Waffen, als um ein grundsätzliches "wir lassen uns von der EU nichts sagen" geht.

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                          Zur not muss halt ein referendum her, was ich denke ziemlich rassig passieren wird, weil stgw und co, naja mal schauen, i bin da noch etwas zuversichtlicher was uns betrifft, aber man weiss ja nie

                          Kommentar


                            Salami

                            Die Salami-Taktik der EU ist sehr erfolgreich, schon seit Jahren wird sie angewendet. Einmal wird hier ein wenig eingeschränkt, dann an anderer Stelle nachgezogen. Ein Scheibe vorne an der Salami dann hinten, dann etwa Haut abziehen, usw.

                            Der gute Michel (Bürger) zieht immer schön mit und hilft auch noch fleissig mit zu argumentieren oder bringt sogar noch neue Vorschläge und Verbesserungen ein und bedankt sich am Ende noch. Egal wie das mit den HA ausgeht, die nächste Scheibe wird bereits angeschnitten....

                            Es geht um mehr als um Waffen, es geht um die freien Bürgerrechte und das Recht auf Schutz und Verteidigung das hier arg beschnitten wird.

                            Wie lauten die Gegenforderungen betreffend der Waffengesetzgebung an die EU?
                            Zuletzt geändert von Herakles; 31.03.2016, 08:04.
                            Obrigkeitsgläubigkeit und vorauseilender Gehorsam gefährden die Freiheit aller.
                            Stoppt die EU bevor es zu spät ist.
                            Liberalisiert die Waffengesetze!
                            Freie Waffen für freie Bürger.

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                              Auch wenn der Link auf einen themenfremden Inhalt verweist, muss ich darauf aufmerksam machen:

                              Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) kritisiert zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 zum Besitz von halbautomatischen Jagdwaffen (Az. 6 C 59.14 und 6 C 60.14). Jäger hatten gegen die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität für eine halbautomatische Büchse geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst Recht bekommen.


                              Da braucht's keine EU-Verordnung mehr. Betrifft zwar (noch) nur Jäger, aber wer sagt nicht, dass das bald auch auf Sportschützen ausgeweitet wird und SpoSchüs dann nur noch Waffen erwerben dürfen, die KEINE Magazine mit mehr als 10 schuss Kapazität aufnehmen können (was so ziemlich ALLE sportlich genutzten Halbautomaten in der BRD betrifft)?

                              Kommentar


                                Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
                                Auch wenn der Link auf einen themenfremden Inhalt verweist, muss ich darauf aufmerksam machen:

                                Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) kritisiert zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 zum Besitz von halbautomatischen Jagdwaffen (Az. 6 C 59.14 und 6 C 60.14). Jäger hatten gegen die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität für eine halbautomatische Büchse geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst Recht bekommen.


                                Da braucht's keine EU-Verordnung mehr. Betrifft zwar (noch) nur Jäger, aber wer sagt nicht, dass das bald auch auf Sportschützen ausgeweitet wird und SpoSchüs dann nur noch Waffen erwerben dürfen, die KEINE Magazine mit mehr als 10 schuss Kapazität aufnehmen können (was so ziemlich ALLE sportlich genutzten Halbautomaten in der BRD betrifft)?
                                das siehst du vollkommen falsch. die rechtslage bei sportschützen ist eine andere und man kann das urteil nicht auf sportschützen übertragen.

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