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Fragen zu 12/18 Regel

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    #31
    Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
    ... 12/18 gilt die ersten 3 Jahre und bei Beantragung der WBK bzw. Waffe auf Grün...
    "Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die
    Voraussetzungen bei der Ersterteilung."

    So und jetzt geb ich dir noch eine Chance.

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      #32
      Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen
      Aber vllt. magst Du die ja auch nicht !
      Erich mag keinen außer Erich.

      Es ist eben so, solche Stories hört man doch immer nur aus DSB-Vereinen und von daher sorgt hier der DSB selbst, indem er solche Herrschaften nicht nachhaltig einbremst, schon für seine eigene Rufschädigung.

      Der Erich sollte mal ein Stk. weit bei WO rein lesen, wie dort über diesen Verband zT vom Leder gezogen wird, da bin ich harmlos. Aber er würde wohl schwer Schnappatmung bekommen,

      Ansonsten darf auch Erich seine Meinung über Bayern und alle anderen haben, nur muss diese uns ja nicht interessieren.

      Nebenbei, ich residiere in Franken, also warum mich die Sachsen nicht mögen sollten, ich weiß es nicht.

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        #33
        Dann hat er Dich anscheinend doch gemeint !

        Sachsen liegt ja direkt bei Ansbach und Ansbach ist die Regierungshauptstadt von Mittelfranken

        Gruß ebenfalls aus (Mittel-)Franken

        Klaus

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          #34
          Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen
          Dann hat er Dich anscheinend doch gemeint. Sachsen liegt ja direkt bei Ansbach und Ansbach ist die Regierungshauptstadt von Mittelfranken
          Das könnte freilich sein.

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            #35
            Achja.... Franken als eigenes Bundesland... DAS wär sooooooooooo schön

            BTW.. um was gings hier???

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              #36
              Moderativer Hinweis:

              Sodele, genug abgeschweift. Bitte zurück zum Thema.
              Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                #37
                Wenn ich einen Monat nicht Schiessen kann habe ich die möglichkeit dan

                darauf den Monat 2mal zu schiessen damit ich auf 12 mal im jahr komme

                oder gilt dan die 18 regel also 18mal unregelmäßig schiessen?

                mfg

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                  #38
                  Wenn Dir ein Monat fehlt, darfst Du im restlichen Jahr die 18 Termine voll machen. Die 12 gelten nur bei einem Schießen pro Kalendermonat.
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                  Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                  , aktueller denn je)

                  I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                    #39
                    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                    Wenn Dir ein Monat fehlt, darfst Du im restlichen Jahr die 18 Termine voll machen. Die 12 gelten nur bei einem Schießen pro Kalendermonat.
                    Die Leute von meinem Verband (WSV) meinten, dass bei einem oder mehreren Monaten Schießpause zwar die 18er-Regel greift, ich jedoch trotzdem insgesamt in 12 Monaten geschossen haben muss --> also bspw. bei 2 Monaten Schießpause erst nach 14 Monaten mit mind. 18 Terminen ein Bedürfnis erteilt wird.

                    Gut, bei mir gings um den Erstantrag, dennoch habe ich schon länger als ein Jahr aktiv im Verein mitgeschossen (nach mehr als 14 Monaten mit bischen über 30 Schießterminen beantragt, davon halt 4 Monate gar nicht zum schießen gekommen z.T. aus beruflichen Gründen bzw. auch mal 2 Monate nur mit Luftpistole geschossen).

                    Hab mich am Telefon lange mit denen über die Sinnhaftigkeit ihrer Auslegung gestritten, was im Endeffekt natürlich aber nur wenig gebracht hat. Aber ich seh das doch schon richtig, dass das SO nirgends im WaffG oder der AWaffV steht, oder? Schließlich würde dann die Sinnhaftigkeit der 18er-Regel irgendwie verloren gehen... Oder lag ich da tatsächlich falsch?

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                      #40
                      Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
                      ... Bei uns im Verein gilt im Zweifel die Liste und nicht nicht das Schiessbuch. Keine 12 Einträge in der Liste - keine Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme am Schießen - kein Bedürfnis vom Verband - keine WBK.
                      Gruß
                      Dieter
                      Das von der Standaufsicht abgezeichnete Schiessbuch sollte aber doch ÜBER der Liste stehen, meine ich jedenfalls.
                      Sonst gehe ich zum Schützenverein, trag mich in die Liste ein und geh wieder ...

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                        #41
                        Du mußt 12 Monate Mitglied im Verband sein und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport betreiben. In den 12 Monaten mußt du mindestens 1 mal im Monat oder 18 mal über das ganze Jahr verteilt geschossen haben. Und ein ganzes Jahr hat nun mal 12 Monate nicht 14. Siehe Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zu § 14.
                        Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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                          #42
                          @hobby: Der jeweilige Verband hat seine Vorgaben, wie er das beantragt haben will.

                          Beim BSSB steht z.B. groß im Antrag für den Bedürfnisnachweis:
                          "Bitte senden Sie uns keine Schießbücher, Kopien von Schießbüchern o.ä."
                          - die wollen ihren eigenen BSSB Vordruck haben und sonst nix*
                          Es ist aber kein Problem diesen BSSB-Vordruck "Nachweis der Sportschützeneigenschaften" nachträglich anhand von Schießbüchern/Klatten/EDV Aufzeichnungen zusammenzustellen. Das steht auch auf dem Vordruck selbst, das man den auch nachträglich zusammenstellen kann.

                          Natürlich werden auch von Seiten des BSSB bzw. des Antrag-Bearbeiters Ausnahmen gemacht und anhand eines Schießbuches gearbeitet/bearbeitet - das sollte man aber vorher abklären.
                          Eigentlich wollen die aber ihren ausgefüllten Vordruck haben.


                          Generell rate ich jeden, dass er bei seinen Verbandsstatuten nachliest, was die für den Bedürfnisantrag haben wollen. Diese Anträge gibt es bei jedem Verband zum runterladen und bei den Hinweisen steht alles schwarz auf weiß. Da hat man dann auch etwas in der Hand, wenn einem der Verein irgendetwas anderes weismachen will.


                          Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
                          Du mußt 12 Monate Mitglied im Verband sein und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport betreiben. In den 12 Monaten mußt du mindestens 1 mal im Monat oder 18 mal über das ganze Jahr verteilt geschossen haben. Und ein ganzes Jahr hat nun mal 12 Monate nicht 14. Siehe Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zu § 14.
                          Ergänzend noch dazu:
                          - die Nachweise müssen mit einer erlaubnispflichtigen Waffe erbracht werden, die erworben werden will: Kurzwaffe / Langwaffe. Eine Übung z.B. mit einer Luftpistole bringt einem nichts (mehr).
                          - einige Verbände regeln größere Lücken oder wiederholte Lücken recht rigoros. Falls es zu größeren Lücken (über 2 Monate) oder wiederholte Lücken über die 12 Monate kommt, sollte man sich schlau machen.
                          Zuletzt geändert von Classic_911; 04.02.2016, 14:28.

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                            #43
                            Zitat von hobby999 Beitrag anzeigen
                            Das von der Standaufsicht abgezeichnete Schiessbuch sollte aber doch ÜBER der Liste stehen, meine ich jedenfalls.
                            Sonst gehe ich zum Schützenverein, trag mich in die Liste ein und geh wieder ...
                            Wenn man das so einfach könnte, hättest Du sicher Recht. Aber bei uns wird das Schießbuch und die Liste von der Schießleitung geführt bzw. unterschrieben. Die Schießleitung prüft am Eingang wer auf den Stand geht und führt die Liste. Am Stand ist dann die Standaufsicht. Die Schießleitung überwacht die Stände zusätzlich per Monitor. Wenn der Schütze vom Stand kommt lässt er sich sein Schießbuch von der Schießleitung stempeln und unterschreiben.
                            So ist es zumindest erschwert Missbrauch zu treiben und wir sind doch alle faire Sportler

                            Gruß
                            Dieter
                            Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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                              #44
                              @ classic 911

                              Ich habe letzte Woche mit der DSU telefoniert, wegen Schießnachweis. Die DSU will kein Schießbuch und keine Liste mehr, nur noch die Bestätigung vom Verein das der Schütze seit 12 Monaten regelmäßig geschossen hat. Dein Hinweis das man sich am besten direkt beim Verband schlau machen sollte ist also völlig korrekt.

                              Gruß
                              Dieter
                              Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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                                #45
                                Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                                Wenn Dir ein Monat fehlt, darfst Du im restlichen Jahr die 18 Termine voll machen. Die 12 gelten nur bei einem Schießen pro Kalendermonat.
                                danke dir für die info

                                Kommentar

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