Dafür reichte ein Scan der WBK und die Telfonnummer der Behörde.
Eine habe ich persönlich abgeholt und auch dort wurde nichts eingetragen.
Bin dann mit den Rechnungen und dem Formular "Anzeige über Schusswaffenerwerb" zur Behörde.
Nun gibt es Händler, die fordern die WBK im Original.
Auf meine Anfrage erhielt ich folgende Antwort:
Bei Händlern muß der Eintrag direkt vorgenommen werden, das steht so im Waffengesetz.
Ein weiterer Anbieter mit ähnlichen Bedingungen sagte: Hamburg und Berlin gibt keine telefonischen Auskünfte. In anderen Zuständigkeiten reicht der Scan.
Ist das Waffengestz unterschiedlich auslegbar, sind die Behörden nur großzügig oder sind die Händler einfach nur übervorsichtig ??
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