Du musst das Sicherheitsbehältnis nachweisen, das geeignet ist, um die Waffen, die du dann kaufen darfst, aufzubewahren. So wird das mWn gehandhabt. Bei Antrag also A-Schrank (bitte S1 oder so kaufen, wenn neu) nachweisen. Keine Ahnung ob sich der Sachbearbeiter darauf einlässt, deine Waffen im Verein (Schrieb vom Verein!) zwischenzulagern, sollte kein Schrank vorhanden sein.
Bei mir war das so gängige Praxis. Ist irgendwie zwar logisch, aber sieh es mal so: Wenn du erstmal nicht vorhast, Langwaffen zu kaufen -> Muni hat Platz.
Uff, wenn man schon was beantragt, sollte man aber auch alle Anträge abgeben und nicht erstmal der Behörde was vorwerfen (nicht jetzt du, aber so generell).
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