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Auflagen zur Nutzung/Besitz von Luftgewehren mit F-Stempel?

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    Auflagen zur Nutzung/Besitz von Luftgewehren mit F-Stempel?

    Hallo,
    ich bin neu hier und hab direkt mal nen paar Fragen.
    Wenn man ein Luftgewehr mit dem F-Stempel besitzt bzw kaufen möchte muss man spezielle Auflagen zur Aufbewahrung/ Nutzung erfüllen?
    Und darf man diese Luftgewehre auch im Garten nutzen (natürlich nur auf Zielscheiben)?

    #2
    Aufbewahrung: Es darf niemand unter 18J Zugriff haben.
    Wenn keine Kinder im Haushalt leben darf es auch
    an die Wand. Ansonsten reicht einfaches wegschließen.

    Transport: nur im verschlossenen Behältnis.
    Das muss man ernst nehmen, sonst ist das unerlaubtes
    Führen und wird richtig teuer!

    Schießen: Auf dem eigenen Grundstück wenn es befriedet
    (z.B. eingezäunt) ist und kein Geschoß das Grundstück
    verlassen kann.
    Das bedingt entweder bauliche Vorkehrungen oder 180m
    in jede Richtung zur Grundstücksgrenze - nicht ganz trivial.

    Kommentar


      #3
      Ok schon mal Danke für die schnelle Antwort. Das mit dem Zugang über 18 ist kein Problem.
      Wie müssten solche baulichen Vorkehrungen aussehen?
      leider hat unser Grundstück nicht die erforderlichen Maße

      Kommentar


        #4
        Zitat von Artjom Beitrag anzeigen
        ...Wie müssten solche baulichen Vorkehrungen aussehen?...
        Es muss halt sichergestellt sein, dass die Kugel das Grundstück nicht verlassen kann - auch nicht bei Fehlschüssen, Abprallern und ähnlichem. Also komplette Einhausung, Schießtunnel oder Kugelblenden und fester Schützenstand wie am Schießstand.

        Ein Schießstand im eigenen Keller oder Dachboden ist leichter realisierbar.

        Kommentar


          #5
          ok danke das stimmt natürlich aber schon mal danke für die große Hilfe

          Kommentar


            #6
            Die Antwort von NC9210 enthält einen kleinen , aber erheblichen Fehler:
            Sofern Du in Deutschland lebst, muß JEDE Waffe zugriffsicher verwahrt werden.
            Das bedeutet, daß in D jedes Luftgewehr, jedes Kampfmesser oder stehendes Messer über 11cm Klingenlänge und noch vieles andere, das frei ab 18 Jahren zu erwerben ist,stets in einem abgeschlosenen Behältnis zu verwahren ist.
            Dies muß kein Tresor sein, es genügt ein verschlossener Schrank oder eine solche Schublade, frei zugänglichan der Wand darf Du grundsätzlich nichts verwahren, da muß dann auch ein Schloß und/oder eine Kette dran...

            Beim Schießen auf eigenem Grund mußt Du noch beachten, daß ein normales Fenster nicht als durchschußsicher gilt, ein Schießstand im Keller, im Hausflur oder der Garage darf dann maximal Glasbausteine als Fenster haben, in der Garage muß hinter Dir das Tor geschlossen sein.

            Das wäre ja noch schöner, wenn man mit dem LG einfach so Spaß haben könnte

            Trotzdem viel Spaß
            wünscht
            der Gunner
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

            Kommentar


              #7
              Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
              Die Antwort von NC9210 enthält einen kleinen , aber erheblichen Fehler:
              Sofern Du in Deutschland lebst, muß JEDE Waffe zugriffsicher verwahrt werden.
              Könntest du das bitte belegen?

              Kommentar


                #8
                Zitat von NC9210 Beitrag anzeigen
                Könntest du das bitte belegen?
                Schau in das deutsche Waffengesetz und die Verordnungen dazu.

                Ausser Deko ist nichts an der Wand erlaubt. Kein Säbel oder Degen, weil den Schusdwaffen gleich gestellt.

                Werkzeuge darfst du an die Wand hängen oder einen Eispickel oder Sportgeräte wie einen Baseballschläger.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                  Die Antwort von NC9210 enthält einen kleinen , aber erheblichen Fehler:
                  Sofern Du in Deutschland lebst, muß JEDE Waffe zugriffsicher verwahrt werden.
                  Das bedeutet, daß in D jedes Luftgewehr, jedes Kampfmesser oder stehendes Messer über 11cm Klingenlänge und noch vieles andere, das frei ab 18 Jahren zu erwerben ist,stets in einem abgeschlosenen Behältnis zu verwahren ist.
                  Dies muß kein Tresor sein, es genügt ein verschlossener Schrank oder eine solche Schublade, frei zugänglichan der Wand darf Du grundsätzlich nichts verwahren, da muß dann auch ein Schloß und/oder eine Kette dran...

                  Beim Schießen auf eigenem Grund mußt Du noch beachten, daß ein normales Fenster nicht als durchschußsicher gilt, ein Schießstand im Keller, im Hausflur oder der Garage darf dann maximal Glasbausteine als Fenster haben, in der Garage muß hinter Dir das Tor geschlossen sein.

                  Das wäre ja noch schöner, wenn man mit dem LG einfach so Spaß haben könnte

                  Trotzdem viel Spaß
                  wünscht
                  der Gunner
                  So ein Quatsch !!! Lieber Artjom, so ist es nicht ! Lass Dich nicht verwirren und kaufe Dein LG in einem richtigen Fachgeschäft und laß Dich dort eingehend beraten. Um damit dann nach Hause zu kommen, genügt ein dazugehöriger Verkaufskarton. Schlösser und Ketten benötigt man nicht einmal bei Erwerbspflichtigen Waffen. Auch das Schießen mit Waffen bis 7,5J Bewegungsenergie ist gemäß geltendem Waffengesetz völlig anders an Bedingungen geknüpft als es hier, warum auch immer übertrieben geschrieben wird. 180m in jede Richtung ? Schwachsinn ! Kugelblenden und Einhausung ? Bullshit !

                  Mike
                  Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                    #10
                    Da muss ich Gunner (auch aber nicht komplett) wiedersprechen. Wichtig ist, wie erwähnt, vor Zugriff durch Unberechtigte schützen. Wie man das anstellt ist jedem selbst überlassen.

                    36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien
                    Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes
                    erfüllen (also z. B. Druckluftwaffen für Sportschützen),
                    reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare
                    Sicherung wie z. B. die Sicherung von Blankwaffen an
                    der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte
                    (abschließbare) Wandhalterungen.
                    Als festes verschlossenes Behältnis gilt der verschlossene
                    Schießwagen oder die verschlossene Schießbude insgesamt.
                    Wobei hier die Schiessbude wohl auf gleichem Niveau wie die eigenen 4 Wände liegt.

                    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
                    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen,
                    um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an
                    sich nehmen
                    . Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern
                    nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der
                    Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem
                    Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen
                    Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.
                    Zuletzt geändert von Dzilmora; 19.07.2015, 14:45.

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                      #11
                      Genau das habe ich geschrieben:
                      Alles, was in D als Waffe gilt (WaffG), muß zugriffsicher sein.
                      Zugriffsicher ist es nur, wenn weggeschlossen, wie auch immer,
                      Auch das habe ich so wiedergegeben...
                      Womit habt Ihr ein Problem?

                      Was soll uns das Beispiel mit der Schießbude bringen?
                      Das es Ausnahmegenemigungen geben kann ?


                      Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                      Da muss ich Gunner (auch aber nicht komplett) wiedersprechen. Wichtig ist, wie erwähnt, vor Zugriff durch Unberechtigte schützen. Wie man das anstellt ist jedem selbst überlassen.
                      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                      , aktueller denn je)

                      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                        #12
                        Es reicht, wenn du die erlaubnisfreie Waffe auf den Tisch legst und die Wohnungstüre abschliesst oder im abgeschlossenen Zimmer auf bewahrst, wenn Unberechtigte anwesend sind. Das war gemeint mit dem Vergleich "abgeschlossene Schiessbude". Du schriebst nichts von "vor Zugriff durch Unberechtigte". Deswegen entstand der Eindruck, dass, auch wenn keine Unberechtigten anwesend sind, die erlaubnisfreie Waffe in jedem Fall in einem abgeschlossenen Behältnis auf zu bewahren wäre. Das sehe ich nicht so.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
                          Schau in das deutsche Waffengesetz und die Verordnungen dazu.

                          Ausser Deko ist nichts an der Wand erlaubt. Kein Säbel oder Degen, weil den Schusdwaffen gleich gestellt.
                          Das ist von einem Beleg sehr weit entfernt und dazu auch
                          noch falsch. Freie Waffen müssen nicht weggeschlossen
                          werden. Es genügt wenn niemand unter 18 Zugriff haben
                          kann. Das ist in der verschlossenen Wohnung ohne Kinder
                          regelmäßig erfüllt.

                          Kommentar


                            #14
                            Du kannst es nur vor dem eigenen Zugriff schützen. In die Kiste und Schlüssel wegwerfen.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von NC9210 Beitrag anzeigen
                              Das ist von einem Beleg sehr weit entfernt und dazu auch
                              noch falsch. Freie Waffen müssen nicht weggeschlossen
                              werden. Es genügt wenn niemand unter 18 Zugriff haben
                              kann. Das ist in der verschlossenen Wohnung ohne Kinder
                              regelmäßig erfüllt.
                              Säbel, Degen, Schwerter sind den Schusswaffen gleichgestellt und haben an der Wand nichts zu suchen.

                              Genau so wenig wie Vorderlader oder Salutwaffen oder Schreckschusswaffen.

                              Warum glaubst du heissen völlig unbrauchbar gemachte oder nachgemachte Waffen: Dekorationswaffen

                              Belege kannst du dir selber raussuchen. Ich bin nicht dein Vorarbeiter.

                              Was in der Schweiz erlaubt ist oder nicht kann ich dir nicht sagen

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