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    Waffentransport

    Es geistern ja wieder einige Rundschreiben zum Thema herum.
    Gerade bekam ich eines vom DSB zum Transport von Waffen.
    Welche Frage zum Transport aber nicht geklärt ist, ist diese:
    Waffen sollen zum Schiessen mit einem Pickup transportiert werden.
    Waffen sind in verschlossenen Behältnissen, ebenso die Munition, getrennt von den Waffen in ebenso verschlossenen Blechkisten. Alles liegt auf der hinteren Sitzbank eines Pickups, da dieser keinen abschliessbaren Kofferraum hat.
    Ist diese Transportart zulässig oder nicht?
    Oder muss eine verschliessbare Blechkiste auf der Pritsche des Pickups fest montiert werden?
    Laut dem DSB Schreiben lässt sich hieraus kein Schluss folgern.

    Mir reicht es langsam mit all den Gängelungen und Bevormundungen. Das Fass ist randvoll.
    Auswanderung ist in vollem Gange und wird geplant. Job ist in Aussicht.
    Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
    Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
    Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
    dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
    (Theodor Körner 1791-1813)

    DIE GRÜNEN NEIN DANKE
    Direkte Demokratie
    Ich bin Tolerant

    #2
    Ist für den Transport nicht nur ein verschlossenes Behältnis erforderlich? Meines Erachtens ist der Transport so erlaubt, wer mit dem ÖPNV zum Schießstand fährt hat sein verschlossenes Behältnis ja auch am Mann. Genauso der Motorradfahrer, er kann Waffe und Munition getrennt in einem verschlossenen Behältnis z.B. auf dem Rücken transportieren.
    Don't eat yellow snow!!!

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      #3
      Da die Vorschriften dazu da sind, den Zugriff(*) und nicht den Diebstahl, zu erschweren, reicht eigentlich ein blauer Sack mit richtig dickem Vorhängeschloss drauf... Die Muni müsste dann in der Hosentasche transportiert werden, was eventuell etwas unangenehm sein könnte. Besonders die LW-Munition könnte da Schaden verursachen...

      Da man die Waffen so besser nicht transportieren sollte, versteht sich zwar von selbst, aber ich schreibe es doch extra hin, damit ich nicht also heftig angemault werde.

      * - würde man dem Diebstahl/Abhanges kommen/Entwenden vorbeugen wollen, würden die Schützen das Recht haben, Waffen schussbereit zu transportieren

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        #4
        Zitat von SUdR Beitrag anzeigen
        ...Ist diese Transportart zulässig oder nicht ?...
        Stelle diese Frage schriftlich deiner Waffenerlaubnisbehörde im jeweiligen Bundesland und dir wird geholfen.

        Bist du damit nicht einverstanden, wende dich an das LKA deines Bundeslands.

        Du kannst dich auch an dein Landesinnenministerium wenden.

        Im Abschluss an alle vllt. verschiedenen Antworten wende dich unter Zusammentrag dieser Antworten an deinen Landespetitionsausschuss.

        Werde Mitglied im VDW und du kannst nach drei Monaten mit dem Anwalt deiner Wahl z.B. Herr Scholzen vom VDW beim Verwaltungsgericht ein Urteil erwirken. Natürlich nur wenn du die Waffen transportiert hast und die Polizei dich kontrolliert hat und anführt das du dieses in dieser Form nicht hättest machen dürfen. Sozusagen Try and Error Verfahren.


        Zitat von SUdR Beitrag anzeigen
        ...Auswanderung ist in vollem Gange und wird geplant. Job ist in Aussicht.
        Tschüsssss, ich wünsche dir alles Gute und mögest du Erfolg im Ausland haben.
        Alle deine Wünsche, auch im Waffenbereich, sollen sich erfüllen.

        Nur komm nicht wieder und sage im Ausland ist ja alles so schwer. Die haben keine Rentenversicherung oder Sprachprobleme etc.

        Gerade im Waffenbereich kann vieles in das Auge gehen. Ein Kumpel ist nach Norwegen gegangen. Der durfte an der Grenze erstmal alles abgeben, trotz vorheriger Kommunikation mit den Behörden in Norwegen. Dann musste er erstmal wieder Befürwortungen ranschaffen und zwei Gewehre sind einbehalten worden, weil in Norwegen verboten.

        Ich wusste doch das ich auch mal in einem anderen Forum was dazu gelesen hatt: Link
        Zuletzt geändert von Kerkermeister; 16.05.2011, 18:11.

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          #5
          @Kerkermeister: Danke für Deine guten Ratschläge.
          Dort wo ich hin gehen werde, gibt es keine Probleme dieser seltsamen Art
          Da kannst Dein Stg. ohne Futteral auf dem Moped zum 300m Stand transportieren und wirst nicht eingesperrt oder dumm angemacht.
          Ich habe nicht nur waffenrechtliche Gründe wegen der Auswanderung. Es sind einige, viele mehr, die ich hier nicht anführen muss und will. Jeder kennt sie, der noch etwas gesunden Menschenverstand im Schädel mit sich trägt.
          Wer selbständig ist und politisch engagiert, der versteht das eher was ich meine.
          Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
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            #6
            Zitat von SUdR Beitrag anzeigen

            Ist diese Transportart zulässig oder nicht?
            Kurz und knapp: Ja, ist sie!

            Ansonsten haben wir uns doch schon mal zu dem Thema unterhalten:



            Gruß

            Michael
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            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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              #7
              Naaa.... ich versichere mich da lieber mal rück, bei der Sachbearbeiterin meines Misstrauens.
              Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
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                #8
                Zitat von SUdR Beitrag anzeigen
                Naaa.... ich versichere mich da lieber mal rück, bei der Sachbearbeiterin meines Misstrauens.
                Du darfst dich gerne rückversichern, wo immer du möchtest. Wundere dich nicht, wenn du viele Varianten hörst.

                Die Gesetzlage ist eindeutig, nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit - wird auch von der Polizei nicht beanstandet, hatte schon zweimal das Vergnügen einer Fahrzeugkontrolle mit Waffen und Munition an Bord.

                Gruß

                Michael
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                  #9
                  Das denke ich mir. Alles schwammigst ausgelegt, wie immer.
                  Erzähl bitte. Interessiert mich.
                  Hast Du einen Pickup oder einen Pkw mit Kofferraum?
                  Bei mir ist es ersteres Gefährt.
                  Bin seit 10 Jahren Waffenbesitzer und hatte bisher noch nicht das Vergnügen einer Kontrolle mit Waffen im Auto.
                  Darum interessiert mich, wie das abging bei Deiner Kontrolle.
                  Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
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                    #10
                    Zitat von SUdR Beitrag anzeigen
                    Erzähl bitte. Interessiert mich.
                    Hast Du einen Pickup oder einen Pkw mit Kofferraum?
                    Bei mir ist es ersteres Gefährt.
                    Der Punkt ist der, "nicht zugriffsbereit" erreichst du doch schon, wenn du ein verschlossenes Behältnis hast! Dies kann der abgeschlossene Kofferraum sein, dann brauchst du kein Extra-Schloß an der Waffentasche. Oder eben die Waffentasche mit Vorhängeschloß auf der Rücksitzbank. Damit ist dem Gesetz genüge getan, mehr braucht es dafür nicht.

                    Ich hatte bis vor kurzem einen Corsa GSI mit Musikausbau im Kofferraum, da ging die Waffentasche natürlich nicht mit rein, deshalb lagen meine abgeschlossenen Waffentaschen bzw. der Rucksack in den letzten Jahren immer auf der Rücksitzbank. Dies war auch im Falle der besagten Polizeikontrollen so. Gesetzeslage ist so, wie im verlinkten Thread von mir aufgezeigt. Der Rest kann, ist in der Praxis sicherlich auch gerne gesehen, muss aber nicht. Ich habe es in dem anderen Thread ja geschrieben, auch ich transportiere meine Waffen "sicherer", als es das Gesetz eigentlich fordert. Ich trenne z:B. Waffe und Munition räumlich im Rucksack und mache zwei Schlösser hin, rechtlich müsste ich das aber nicht...

                    Jetzt habe ich das "Problem" (welches keines ist!) eh nicht mehr, weil ich seit letzter Woche ein Fahrzeug mit Kofferraum habe.

                    Gruß

                    Michael
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                      #11
                      Schon klar.
                      Aber dieser Newsletter von heute verwirrte mich sehr.
                      Ich such ihn raus und poste in hier.

                      Währ ja noch schöner. Sich extra einen geschlossenen Pkw an schaffen zu müssen bez. sicherer Transport
                      Zu zu trauen währs unseren Polit- Pinocchios.
                      Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
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                        #12
                        Zitat von SUdR Beitrag anzeigen
                        Schon klar.
                        Aber dieser Newsletter von heute verwirrte mich sehr.
                        Ich such ihn raus und poste in hier.
                        Ja, mach das mal bitte.

                        Gruß

                        Michael
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                          #13
                          Moin

                          Prinzipiell ist eine Schußwaffe gegen den Zugriff zweiter-/driter geschützt aufbewahrt resp. transportiert werden, das ergibt sich klar aus dem gültigen Waffengesetz.

                          Demnach setzte ich als Pickup Besitzer am Ampelhalt meine Waffen einem unerlaubten Zugriff aus. Punkt.

                          Davon abgesehen kann man, so man(n) will in einem Pickup unzählige Waffen auf der Beifahrerseite transportieren.
                          Redneckbehavior ala, ich hab alles dabei, fliegt auf der Pritsche rum, kommt bei konstruktiv Denkenden halt recht quer ins Hirn.
                          Da ich in der Vergangenheit schon öfters mit Motorraad oder gar Fahrrad plus Büche unterwegs war weiß ich das.

                          Zum Auswandern schreibe ich mal nix, lange angekündigt harre ich der kommenden Dinge. Ich kenne jedes westeuropäische Land sowohl als Urlauber, als auch durch berufliche Exkursion. Jeder Deutsche wird froh und zufrieden heimkehren!
                          gestern setzte ich völlig unerwartet nach Marokko über.
                          Vielleichhaben die lockerere Waffengesetzte, leben will ich dort auf keinen Fall.......................

                          Wir haben abgesehen von der Schweiz und Austria ein sehr liberales Waffengesetz, das natürlich keine logische Entsprechung hat, ist halt trotzdem bei vernünftigem Umgang zu handlen.............
                          stefan

                          Abgegriffene US Tastatur Internetcafe in Tanger, sorry...............
                          Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                            #14
                            Es geht um den Transport in einem Pickup, auf der Rückbank, Waffen und Munition getrennt, in verschlossenen Behältnissen und der schwammigen, oder mir einfach unverständlich ausgedrückten Art und Weise des DSB.
                            Und ich gehe weder nach Südamerika noch zu den Hotten Totten. Von denen laufen mir jeden Tag schon genug über den Weg. Ich gehe nur 30km weiter rüber. Mehr sog i need.
                            Viel Spass beim Harren. Lange dauerts nimmer und Gutding braucht bekanntlich Weile. Und: noch haben wir ein liberales Waffenrecht. Das kann sich bald ändern. Und liberal ist Ansichtssache. Wie viel Liberalismus sei Euch Untertanen zu gestanden. Irgendwas aus König Artus oder der Nibelungen Saga
                            Hier der Ausschnitt, mit dem Passus den ich nicht ganz kapiere. Kam per Mail vom DSB.
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                            Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
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                            dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
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                              #15
                              Zitat von SUdR Beitrag anzeigen
                              Es geht um den Transport in einem Pickup, auf der Rückbank, Waffen und Munition getrennt, in verschlossenen Behältnissen und der schwammigen, oder mir einfach unverständlich ausgedrückten Art und Weise des DSB.
                              Und ich gehe weder nach Südamerika noch zu den Hotten Totten. Von denen laufen mir jeden Tag schon genug über den Weg. Ich gehe nur 30km weiter rüber. Mehr sog i need.
                              Viel Spass beim Harren. Lange dauerts nimmer und Gutding braucht bekanntlich Weile.
                              Hier der Ausschnitt, mit dem Passus den ich nicht ganz kapiere. Kam per Mail vom DSB.
                              Das bezieht sich m.M.n. aber klar auf den Vorsatz bezüglich des abgeschlossenen Kofferraumes. Die schreiben ja, das grundsätzlich auch der abgeschlossene Kofferraum ausreicht... Im Folgesatz dann der Verweis auf Kombi / Break (?), das beziehe ich klar auf eine nicht abgeschlossene Tasche.

                              Entladene Waffen in verschlossener Tasche und alles ist gut, wenn du magst, pack die Munition in ein extra Fach oder ein extra verschlossenes Behältnis, dann gibt es auch bei einer Kontrolle keinerlei Angriffspunkte für eventuelle Übereifrige.

                              Gruß

                              Michael
                              sigpic

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