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defekte waffe bekommen,verkäufer stellt sich dumm

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    defekte waffe bekommen,verkäufer stellt sich dumm

    bei egun für Silvester eine 1911 von umarex gebraucht erstanden.laut beschreibung ohne mängel.heute kam die waffe,ausgepackt und gleich gesehen hier wollte einer seinen müll vergolden.ausgelutscht,Magazin hält nicht im schacht.verkäufer angerufen,ihm sogar video vom defekt geschickt.der stellt sich jetzt dumm und meinte bei ihm ging alles noch.klare lüge da es sich hier einfach um Verschleiß handelt der nicht erst seit gestern besteht.beim ersten schuss bzw bloßem wackeln an diesem fällt das magazin einfach raus.



    ist das betrug bzw. würde sich eine anzeige wegen Betrugs lohnen war noch nie in solcher Situation
    Zuletzt geändert von Humanerror; 21.12.2016, 20:24.

    #2
    Bei der Höhe des Kaufpreises dürfte eine Anzeige wegen Geringfügigkeit zumindest nicht an Geringfügigkeit scheitern. Das ist der gute Teil der Nachricht. Kommen wir zum schlechten Teil: Die Beweisbarkeit des Mangels zum Zeitpunkt des Versandes. Im Zweifel kommt jetzt die Ehefrau und erzählt, daß beim Einpacken noch alles funktioniert hat. Dann kommt vielleicht Deine und erzählt, daß es beim Auspacken defekt war. Strafrechtlich geht das mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit aus wie das Hornberger Schießen.

    Der interessantere Teil ist hier der zivilrechtliche - nach der Artikelbeschreibung ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Und die gilt auch für gebrauchte Sachen.
    Ob es sich lohnt, das mittels eines Anwalts durchzusetzen, hängt ein wenig von der Qualität der Rechtsschutzversicherung ab (ohne Rechtsschutzversicherung muß man bereits bedenken, daß die Gebühren höher sind als der Kaufpreis). Das wichtigste ist dabei die Frage, wie oft man die Versicherung schon gebraucht hat - war das häufiger wird die sich irgendwann die Frage stellen, ob sie einen behalten will oder den Vertrag kündigt. Sollte letzteres eintreten, ist es meist schwierig, eine neue Versicherung abschließen zu können.

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      #3
      also lehrgeld gezahlt.der typ beharrt felsenfest bei ihm ging alles.droht jetzt sogar mir mit anwalt meine äußerung das ich in anzeigen könne wäre bedohung
      Zuletzt geändert von Humanerror; 21.12.2016, 21:07.

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        #4
        Zitat von Humanerror Beitrag anzeigen
        droht jetzt sogar mir mit anwalt meine äußerung das ich in anzeigen könne wäre bedohung
        Dreh den Spieß um:
        fordere ihn zu einer Geldrückgabe heraus bei Rücksendung der Ware und sag ihm, sollte er bis zum Ablauf einer bestimmten Frist nicht darauf eingehen, geht die Sache zum Anwalt.
        Du mußt ihm auch nicht schreiben, daß Du ihn anzeigen könntest, sondern, daß Du ihn anzeigen wirst, sollte er sich stur stellen.
        Ob das Ding kurz zuvor noch einwandfrei funktioniert hat, sollte Dir ein Büchsenmachermeister sagen können.

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          #5
          der magazinhalter und die feder sind total verschlissen.an sich teile für 9€.nur das man die waffe dann ohne defekt anbietet kotzt mich an.schießen tut das ding,aber das magazin fällt dabei raus de r typ hat mich jetzt geblockt und mein ich solle ihn nur noch über dem postweg belästigen.

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            #6
            Zitat von Humanerror Beitrag anzeigen
            der magazinhalter und die feder sind total verschlissen.an sich teile für 9€.nur das man die waffe dann ohne defekt anbietet kotzt mich an.schießen tut das ding,aber das magazin fällt dabei raus de r typ hat mich jetzt geblockt und mein ich solle ihn nur noch über dem postweg belästigen.
            Er hat doch auch andere Anzeigen Online.
            Dein Recht ist es doch auch deine Eindrücke zu Bewerten bei Egon.
            Lustig ist eine kleine Spasssuche
            Er heisst bei E Gun
            silkroadgmbh in 25578 Dägeling
            Gib mal ein in die Google und dann schau mal auf den Verweis der silkroad trading gmbh.

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              #7
              Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
              Er hat doch auch andere Anzeigen Online.
              Dein Recht ist es doch auch deine Eindrücke zu Bewerten bei Egon.
              Lustig ist eine kleine Spasssuche
              Er heisst bei E Gun
              silkroadgmbh in 25578 Dägeling
              Gib mal ein in die Google und dann schau mal auf den Verweis der silkroad trading gmbh.
              werd da nicht schlau draus auf was willst du hinaus eben weil der typ noch andere schreckschussplempen verkauft nehme ich ihm das mit dem bei mir hat alles super funktioniert nicht ab.jeder laie sieht das ding ist verschlissen.
              Zuletzt geändert von Humanerror; 21.12.2016, 22:15.

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                #8
                Er ist also Unternehmer? Dann fordere Ihn zur Nachbesserung auf. Wenn er das endgültig verweigert, erkläre den Rücktritt, fordere das Geld zurück und gut ist.

                BTW: Einen Gewährleistungsausschluss kann ich ohnehin nicht bei der Auktion erkennen?!

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                  #9
                  der typ stellt sich taub. droht nur noch mit anwalt mich wegen bedrohung anzuzeigen wenn ich ihm weiterhin rechtsmittel androhen würde hab jetzt paypal eingeschaltet und im januar einen termin bei meinem büchsenmacher.der wird den herren von paypal auch sagen können das die knarre müll ist.

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                    #10
                    Unabhängig vom Ausschluss einer Gewährleistung ist das immer der Irrglaube. Auch beim Verkauf als Privatperson muss die Sache rechts- und sachmängelfrei sein. also einfach schreiben an den Typen mit hinweis auf Rücksendung und Erstattung oder auf Nachbesserung. Ansonsten Anzeige, ziviler Rechtsweg etc... wenn so ein schreiben ein Anwalt macht kostet es etwa 30 Euro .. gefallen lassen muss man sich so was nicht

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                      #11
                      Und die Angst die dir oben gemacht wird, Zwecks Verlust der Versicherung ist auch Kappes. Ich kenne soviel Klienten, die so oft die VErsicherung in Anspruch nehmen. Der Versicherung ist es doch letztendlich egal, solange die Fälle gewonnen werden. Liegt also nur daran , wer ein vertritt.

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                        #12
                        versicherung hab ich in dem falle keine.müsste den spaß also selber zahlen.bis jetzt hab ich bei sowas aber immer gwonnen.

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                          #13
                          Zitat von Simon387 Beitrag anzeigen
                          ... wenn so ein schreiben ein Anwalt macht kostet es etwa 30 Euro ..
                          Naja....83,54 € wäre das nach RVG bei einer 1,3 GG - die, wenn sich der Verkäufer im Verzug befindet, dieser auch noch tragen darf.

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                            #14
                            Zitat von Humanerror Beitrag anzeigen
                            bei egun für Silvester eine 1911 von umarex gebraucht erstanden.laut beschreibung ohne mängel.
                            In der Beschreibung steht nichts, dass alles Ok ist. Es steht nur, dass man die Waffe besichtigen kann. Demnach ist was faul. "Gebrauchsspuren" lässt sich ebenfalls deuten wie man will. Der Verkäufer sieht "leichte Gebrauchsspuren", der Käufer sieht "erhebliche Gebrauchsspuren".

                            Ich habe so einiges gelernt beim Kaufen im Internet, vor allem in Deutschland auf e bai und e gon. Aus dieser Anzeige entnehme ich, dass die Ware Mängel hat, weil nicht steht, dass alles einwandfrei ist.

                            Noch ein paar solche Floskeln:
                            "Eine sehr schöne Waffe, mit der ich nie geschossen habe." heisst entweder:
                            Ich habe nicht damit geschossen, aber der Vorbesitzer, meine Frau und meine Cousins schon.
                            oder:
                            Die Waffe ist schön, funktioniert aber nicht.
                            oder beides *g*

                            "Nicht getestet" heisst:
                            Ich habe die Ware getestet und der Mist war defekt.

                            "Lief beim Ausbau noch" (z.B. Autoradio) heisst:
                            Das war schon 10 Jahre her und seither ist mir das Ding zehnmal auf den Boden gefallen oder aufgrund der feuchten Lagerung kaputt.

                            "Aus meiner Sicht einwandfrei" heisst:
                            Ich bin blind und sehe die Mängel nicht. Der Käufer wird das 100%ig anders sehen.

                            "Alle sichtbaren Nummern sind gleich" heisst:
                            Aber die Nummern im Schaft oder die, welche nicht auf den ersten Blick zu sehen sind, sind es nicht.

                            "Lauf, Verschluss und Schaft sind nummerngleich" heisst:
                            Das Magazin nicht, die Beschlag- und Anbauteile ebenfalls nicht.

                            "Funktioniert einwandfrei" heisst:
                            Sieht Scheisse aus.

                            Oder auf dem Bild ist das Gewehr mit Riemen und Laufdeckel abgebildet, im Text ist das nicht erwähnt. Beim Erhalt fehlen die beiden Zubehörteile. "Es stand ja nichts im Text davon."

                            "Neupreis Euro x."
                            Der Neupreis x war am Tag, als das Elektronikgerät auf den Markt kam. Der aktuelle Neupreis beträgt x/3.

                            etc. etc.
                            Zuletzt geändert von Swisswaffen; 22.12.2016, 12:00.
                            Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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                              #15
                              naja der ist jetzt am zug und muss sich bei paypal rechtfertigen.mal gucken was draus wird.der typ muss doch als unternehmer/steuerberater wissen das es sowas wie eine sachmängelhaftung gibt da schick ich doch nicht solchen plunder raus ohne diese auszuschließen.

                              hier mal ein video vom defekt.schrauben der griffschalen sind auch irgendwelche torx.muss also schonmal dranrumgebastelt worden sein . www.videobin.org/+f82/j3i.html daher finde ich seine aussage bei mir war alles super lachhaft.
                              Zuletzt geändert von Humanerror; 22.12.2016, 12:42.

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