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Probleme mit der Waffenbehörde

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    #16
    Gib Deine Anträge ab und lass den Unsinn mit den Gesetzestexten. So etwas vergiftet das Verhältnis nachhaltig. Sei freundlich aber bestimmt und lass die Behörde wissen, dass Du einen Anwalt hinzuziehen wirst, wenn eine für Dich negative Entscheidung getroffen wird.

    Über die möglichen Kosten wird Dich ein Anwalt beraten. Wenn Du einen brauchst, schick mir eine PN. Ich will hier keine Werbung machen.

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      #17
      Sehe ich auch so.

      Immer mit der Keule muss nicht.....und mal im Ernst, der SB kann dir das Leben schwerer machen als du ihm seines. Ein sachliches Gespräch hilft da.

      Kenne auch so Fälle, da wurde einer ganz doof vom SB behandelt......wenn man dann beide Seiten hört....ist es oft anders......


      Wenn der SB nun z.B. die Bedürfnisbescheinigung ableht....ist es in deinen Augen der böses SB. Du sagst aber, die liegt seit mehreren Monaten bei dir! Ist dier bewusst das die je nach Verband in der Regel nur 3-6 Monate gültig sind?

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        #18
        Ich wurde erneut einfach weggeschickt, es wurde mir nur gesagt dass sie das mit der Polizei klären wollen.

        Ich bin mega stinkig. Da hilft nur noch die dicke Keule bei solchen Vollidioten !

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          #19
          Wenn ein Verfahren gegen dich läuft oder gelaufen ist, steht diese in zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister. Diese speichert was aktuell gegen dich vorliegt und für 2 jahre für Verfahren die eingestellt worden sind. Wird der Person dann verurteilt wird der Eintrag in der BZR aufgenommen und in der zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister gelöscht.

          Es gibt mehrere Arten von Verfahrenseinstellungen. Wenn zb. der Schuld eindeutig ist aber diese schon verjährt ist, oder einfach wegen geringfügigkeit oder schlicht und einfach weil es schwer vor Gericht nachzuweisen ist.

          Eine Verfahrenseinstellung dürfte "eigentlich" nicht einem negativ angelastet werden. Aber gerade bei Verfahren die wegen Verjährung eingestellt werden werden die Behörden zickig.

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            #20
            Das Verfahren wurde eingestellt weil ich belegen konnte dass ich unschuldig war, also hat die Polizei eigentlich überhaupt nichts zu melden.

            Vielleicht würde so etwas wie ein Befangenheitsantrag helfen, das ist nämlich alles nur noch Verarsche und Schikane.

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              #21
              Das Verfahren wurde eingestellt weil ich belegen konnte dass ich unschuldig war, also hat die Polizei eigentlich überhaupt nichts zu melden.

              Vielleicht würde so etwas wie ein Befangenheitsantrag helfen, das ist nämlich alles nur noch Verarsche und Schikane.

              Und derjenige der mich angezeigt hat ist auch noch sehr gut bei der Polizei bekannt und hochkriminell, er saß schon mehrmals hinter Gittern.
              Als ich diese Person wegen Morddrohungen anzeigen wollte hat man mich ausgelacht und weggeschickt aber seine Anzeige gegen mich wurde aufgenommen.

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                #22
                An deiner stelle würde ich es wie schon einige geschrieben haben mit der Abteilungsleitung probieren. Sollte das nicht helfen bleibt dir nur der Rechtsweg, und wenn das so ist wie du es beschreibst dann müsstest du dir keine Sorgen machen. Ich würde es drauf ankommen lassen.

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                  #23
                  Zitat von Kimber 12 Beitrag anzeigen
                  Ich wurde erneut einfach weggeschickt, es wurde mir nur gesagt dass sie das mit der Polizei klären wollen.
                  !
                  Sorry hört sich für mich komisch an. Ich habe noch kein Amt gesehen die einfach mehrmals jemand wegschicken ohne Grundlage. Die machen sich angreifbar damit. Wie schon gesagt wäre für mich jetzt Abteilungsleiter angesagt und nur noch schriftlich. Wenn Du bisher alles so gemacht hast wie willst Du eigentlich irgendwas nachweisen wenn es hart auf hart kommt?
                  Wer schreibt der bleibt....

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                    #24
                    Wir können gar nicht beurteilen was hier wirklich los ist!!
                    Wir kennen nur die eine Seite und auch die erzählt sicher nicht alles. Was kein Vorwurf ist, nicht alles im Leben gehört in die Öffentlichkeit und öffentlicher als das Internet geht nicht.
                    Die Geschichte von einem schwer Kriminellen der den anderen anzeigt und der wieder gegen Anzeige wegen Morddrohung - hört sich schon komisch an.
                    So wie es sich jetzt entwickelt hat kann ich nur noch einen Rat geben: Such dir einen auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt. Mach einen Beratungstermin. Eine Beratung kostet kein Vermögen. Erzähl dem Anwalt alles, wirklich alles, was für die Sache auch nur im entferntesten wichtig sein könnte. Nichts ist für einen Anwalt schlimmer als wenn er von der halben Wahrheit ausgeht und die Gegenseite ihm dann unvorbereitet was reinhaut. Und dann hör auf dessen Rat. Hier im Forum kann, meiner Meinung nach, keiner mehr einen fundierten Rat erteilen.

                    Viel Erfolg

                    Fieli
                    Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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                      #25
                      Seh ich fast auch so!

                      Daher, Kontakt mit Sven aufnehmen:


                      dkp3011

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                        #26
                        Dem schließe ich mich an. Und nichts mehr persönlich/per Telefon machen. Wer telefoniert, verliert! Nur schriftliches lässt sich konkret nachweisen und wenn sie deine Anträge schriftlich ablehnen, müssen sie die Rechtsgrundlage nennen und du hast die Möglichkeit, begründeten Widerspruch einzulegen. Hilft das nichts bleibt der Klageweg.

                        BTW: Auch wenn es schwer fällt: immer ruhig und sachlich bleiben. In deinen eigenen schriftlichen Anworten nie beleidigend werden. Wenn du immer faktenbasiert argumentierst und dabei ruhig bleibst, macht das - sollte es vor Gericht gehen - auch einen ganz anderen Eindruck als wenn du wie der allerletzte Querulant daherkommst, dessen Antworten vor Gift nur so strotzen.


                        Viel Erfolg und lass dich nicht unterkriegen

                        Thomas
                        Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                          #27
                          Mein Anwalt wird nun den Antrag für die Verlängerung per Einschreiben erneut ans Ordnungsamt schicken. Ebenfalls verlangt er nun eine ordentliche schriftliche Begründung weshalb alle Anträge abgelehnt werden.

                          Sollte der Antrag nur erneut abgelehnt werden, wird mein Anwalt Klage bei der Staatsanwaltschaft einreichen.

                          Meinem Anwalt ist die Sachbearbeiterin der Waffenbehörde bereits bekannt, er beschreibt sie als sehr stur und relativ planlos was ihren Job betrifft.

                          Na das kann ja noch was werden....

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                            #28
                            Zitat von Kimber 12 Beitrag anzeigen
                            wird mein Anwalt Klage bei der Staatsanwaltschaft einreichen.
                            Aha, und was erhofft er sich davon ? Sicher, dass der wirklich Jura studiert hat ?

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                              #29
                              Such Dir einen anderen Anwalt...oder besser: such Dir einen Anwalt. Einschreiben an Behörden? Faxen oder Email reicht vollkommen aus und verkürzt die Bearbeitungszeiten.

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                                #30
                                Zitat von Kimber 12 Beitrag anzeigen
                                Sie wollte auch bereits ein Fachpsychologische Gutachten von mir haben das mich über 1000€ gekostet hätte aber dazu habe ich mich bis jetzt geweigert. Und da ich Auszubildender bin, kann ich mir so etwas auch gar nicht leisten und ablehnen könnte sie das Gutachten dann immer noch .
                                Die Geschichte hört sich für mich recht wirr an - außer es werden ein paar Fakten unterschlagen.

                                Ich denke mal es geht um §6 Waffg - persönliche Eignung - und da reichen den Waffenbehörden auch Anhaltspunkte wie polizeiliche Ermittlungen. Es braucht dazu keine Verurteilungen. Auch wenn die waffenrechtlichen Erlaubnisse schon bestehen wirkt sich so etwas aus.

                                Ich denke Du hast eine Frist zur Vorlage eines Gutachtens gesetzt bekommen -> §4 AWaffV? Und so lange das nicht vorliegt, geht auch nichts vorwärts. Verstreicht diese Frist (§4 Abs. 6 AWaffV) kann das weit mehr Auswirkungen haben als ein nicht anerkanntes Bedürfnis und eine Ablehnung der Verlängerung des §27 SprengG.
                                Zuletzt geändert von Classic_911; 12.10.2016, 10:34.

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