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Waffen geerbt, Verkauf ?

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    #16
    Sa hast du ja Glück das sie überhaupt ans Telefon gehen.

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      #17
      Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
      Viel Spass z.b. beim LKA553 in BErlin....die sagen die nichtmal, was für ein Tag heute ist!
      Vielleicht wissen sie es auch nicht?

      Spass beseite, das ist vorbildlicher Datenschutz und sollte eigentlich üblich sein.
      Solch eine Waffenbehörde gibt aber bestimmt Auskunft, wenn der Käufer seiner Behörde vorher schriftlich das ok gibt, dass da der und der oder die und die anrufen wird und die gewünschte Info haben darf. Da spricht dann nichts mehr dagegen. Weise die Käufer am besten bereits im Auktionstext darauf hin, wie Du Dir die Übermittlung der Berechtigung vorstellst und das sie Ihrer Waffenbehörde die Erlaubnis geben sollen Dir Auskunft erteilen zu dürfen.

      Der Vorschlag, die Behörde des Käufers zu kontaktieren ist absolut zuverlässig - zeitnaher kann man nicht erfahren, ob derjenige berechtigt ist, die Waffe besitzen zu dürfen. Meine eigene Behörde würde ich mit der Frage nicht belästigen. Übrigens: such Dir die Nummer der Käufer-Behörde selber raus

      Wichtig ist noch egal an wen man da verkauft, auf seinen gesunden Menschenvestand zu hören. Jeder verständige Käufer wird Dir ohne Probleme eine Kopie seiner Erwerbsberechtigung (eventuell sind Angaben zu bereits vorhandenen Waffen unkenntlich gemacht), eines Personaldokuments und der Daten seiner Waffenbehörde zukommen lassen. Die Kopien kann man ja mit der Waffe zurückschicken.
      Sollte da jemand mosern oder sich wilde Geschichten ausdenken warum das nicht geht, sind weitere Probleme zu erwarten und ich würde an den/die nicht verkaufen.

      Ist Dir das ganze immernoch zu unsicher kontaktiere einen Waffenhändler, der Deine Waffe in sein Waffenhandelsbuch übernimmt und dem Du nach dem Verkauf mitteilst, wer die Waffe gekauft hat und das die Bezahlung erfolgt ist und die Waffe an den Käufer geschickt werden darf. Der Händler wird dann schon alle nötigen Schritte einleiten, aber das kann Dir dann ja bereits egal sein, da Du aus der offiziellen Nummer nach Übergabe an den Händler raus bist.
      Frankonia macht das leider nicht, aber es gibt ja noch andere Händler ...

      Grundsätzlich wäre der Ablauf dann wie bei einrm Auslandsverkauf - siehe http://www.waffen-bock.eu/index.php?id=93

      Achte darauf, ein Händler wird bei Anfrage durchaus versuchen Dir die Waffe direkt abzukaufen, eventuell auf (nicht zutreffende) steuer-, waffen- oder gewährleistungsrechtliche, Erfordernisse verweisen und dann selber zu einem sehr viel höheren Preis weiterverkaufen (50-100% Aufschlag sind normal). Daher lohnt es sich eigentlich immer selbst zu verkaufen und den Händler nur als Dienstleister für Waffenversand und Abwicklung der waffenrechtlichen Erfordernisse zu begreifen.
      Eine Ausnahme wäre in meinen Augen nur, wenn die eigene Zeit zu knapp wäre sich selber um den Verkauf zu kümmern.

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