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NRW - Jäger tötet albanischen Einbrecher

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    NRW - Jäger tötet albanischen Einbrecher

    In Lüdenscheid (NRW) tötet ein Jäger einen bewaffneten albanischen Einbrecher mit Kopfschuss: Link

    #2
    Also, bitte verlinke was anständiges und nicht die ichBILDdirdeineMeindung.
    http://www.focus.de/panorama/welt/dr...d_5470307.html. Warum nicht Bild? Weil die mir u.a. den Inhalt nicht einfach so zeigen wollten (Javascript vs. NoScript).

    e:/
    Übrigens: Danke für die Meldung, finde ich interessant und im Hinblick eines Urteils (drei Jahre Haft für Sportschützen) auch wichtig, die Entwicklung zu verfolgen.
    Zuletzt geändert von derda; 26.04.2016, 16:40.
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      #3
      Danke für den Link ..

      Zitat von J.P. Sauer Beitrag anzeigen
      In Lüdenscheid (NRW) tötet ein Jäger einen bewaffneten albanischen Einbrecher mit Kopfschuss: Link
      da wird mir schon wieder übel und zwar wegen der Darstellung in dem Bericht !!!
      Einbrecher mit Waffe im eigenen Haus ( und zwar egal ob Mieter oder Besitzer ) ... Polizei ermittelt wie das Messer in die Wohnung kam ...

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        #4
        Da wird sicher wieder auf den Jäger "medial" eingeprügelt und keine Ruhe gegeben bis der Mann als erstes seine Waffen los ist und zweitens ins Gefängnis muß

        Ich sag`mal,wer Nachts in ein fremdes Haus eindringt um anderen Ihr sauer verdientes Hab`und Gut abzunehmen muß eben auch die Konsequenz tragen!
        Mein Mitleid gilt in dem Fall einzig dem Jäger!

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          #5
          Thanks

          Zitat von Cmark73 Beitrag anzeigen
          Da wird sicher wieder auf den Jäger "medial" eingeprügelt und keine Ruhe gegeben bis der Mann als erstes seine Waffen los ist und zweitens ins Gefängnis muß

          Ich sag`mal,wer Nachts in ein fremdes Haus eindringt um anderen Ihr sauer verdientes Hab`und Gut abzunehmen muß eben auch die Konsequenz tragen!
          Mein Mitleid gilt in dem Fall einzig dem Jäger!
          und mit einem ,, multitool ,, vor einem steht .... Notwehr-Klassiker .... Egal ob Jäger,
          Sportschuetze oder ,, Vollprofi ,, Notwehrrecht bleibt Notwehrrecht !!!!

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            #6
            Zum Glück sind Wiederholungstaten des Einbrechers ausgeschlossen.

            Bedauerlich finde ich, dass man sich um den Täter Gedanken macht. Ich mache mir Gedanken um den Schützen, der vielleicht einen Gehörschaden durch den Revolverknall davongetragen hat.

            Das ist für mich ein viel wichtigerer Punkt. Der Fensterlgucker (auf Lynchtour?) ist zum Glück Geschichte.

            Übrigens, ein BILD-Verlinkung ist prinzipiell nicht unseriös. Zumindest nicht unseriöser, als sich Frau Merkel im TV oder im Radio oder in der Presse anzutun.

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              #7
              Hoffe das Verfahren wird wegen Notwehr eingestellt! Wenn es so war wie geschildert, ist es klare Sache!

              Bleibt nur zu hoffen, dass der Jäger nicht mit waffenrechtlichen Konsequenzen rechnen muss..
              K.I.S.S. - Keep it simple, stupid

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                #8
                Zitat von Cmark73 Beitrag anzeigen
                Ich sag`mal,wer Nachts in ein fremdes Haus eindringt um anderen Ihr sauer verdientes Hab`und Gut abzunehmen muß eben auch die Konsequenz tragen!
                Mein Mitleid gilt in dem Fall einzig dem Jäger!
                Ist das bei euch schon ein Grund, um auf ungebetene Leute zu schiessen?
                bei unserer Rechtsauslegung hättest Du Dir mir so einer Aussage ein schönes Eigentor geschossen...

                Es gibt Situationen, bei denen Personen gezwungen sind, strafbare Handlungen zu vollzuziehen um sich oder andere Personen vor Dritten oder Gefahren zu schützen. In diesen Fällen wird von Notwehr und Notstand gesprochen.
                bei uns zieht ein Schusswaffeneinsatz in jedem Fall eine Strafuntersuchung nach sich, und dann sieht man schnell mal alt aus, wenn sich zeigt, dass Du den Angriff nicht mit angemessener Weise abgewehrt hast...
                "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
                Zitat von Kerkermeister
                Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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                  #9
                  Zitat von Elvis2609 Beitrag anzeigen
                  Hoffe das Verfahren wird wegen Notwehr eingestellt! Wenn es so war wie geschildert, ist es klare Sache!

                  Bleibt nur zu hoffen, dass der Jäger nicht mit waffenrechtlichen Konsequenzen rechnen muss..
                  Eine klare Sache ist sowas in Deutschland nie.

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                    #10
                    Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen


                    bei uns zieht ein Schusswaffeneinsatz in jedem Fall eine Strafuntersuchung nach sich, und dann sieht man schnell mal alt aus, wenn sich zeigt, dass Du den Angriff nicht mit angemessener Weise abgewehrt hast...
                    Wie hättest Du denn einen Messerangriff abgewehrt ? (Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht Master Ken bist)
                    A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                      #11
                      Zitat von hobby999 Beitrag anzeigen
                      Eine klare Sache ist sowas in Deutschland nie.
                      Wenn man streng nach Gesetz geht doch sehr wohl!
                      Was ein alt 68er Richter daraus macht..das ist was anderes leider..
                      K.I.S.S. - Keep it simple, stupid

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                        #12
                        Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
                        Ist das bei euch schon ein Grund, um auf ungebetene Leute zu schiessen?
                        bei unserer Rechtsauslegung hättest Du Dir mir so einer Aussage ein schönes Eigentor geschossen...
                        Hallo imi-uzi,

                        was daran ist unverständlich ?

                        Wenn eine Person Nachts in ein fremdes Haus eindringt um zu stehlen,muß er damit rechnen erwischt zu werden und eben auch damit ,daß sich der Hausbewohner durch seine Person bedroht fühlt und sich wehrt!
                        Der Schuß auf den Dieb erfolgte zumindestens m.M.n. nicht aus dem Grund einen Diebstahl zu verhindern - sondern aus Angst um Leben und Gesundheit !

                        In der Situation ganz klar eine Notwehrlage!

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                          #13
                          Zitat von Cmark73 Beitrag anzeigen
                          nicht aus dem Grund einen Diebstahl zu verhindern - sondern aus Angst um Leben und Gesundheit !
                          Was heißt denn hier sondern ? Auch das Erstere IST vom §32 gedeckt, denn Eigentum ist immer noch ein Notwehr-fähiges Rechtsgut. Das vergessen wohl viele allzu oft.

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                            #14
                            Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                            Was heißt denn hier sondern ? Auch das Erstere IST vom §32 gedeckt, denn Eigentum ist immer noch ein Notwehr-fähiges Rechtsgut. Das vergessen wohl viele allzu oft.
                            Eigentum aber auch erst ab einem bestimmten Wert..aber recht hast du natürlich!
                            K.I.S.S. - Keep it simple, stupid

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                              #15
                              Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                              Was heißt denn hier sondern ? Auch das Erstere IST vom §32 gedeckt, denn Eigentum ist immer noch ein Notwehr-fähiges Rechtsgut. Das vergessen wohl viele allzu oft.
                              Eigentum auch - nur halt eben nicht prophylaktisch, sondern erst wenn der Täter mit der Beute flieht, siehe den Sittensen-Fall.
                              Hätte sich das Opfer damals auf das entwendete Portemonnaie berufen und nicht auf die vermeintliche Gefahr für Leib und Leben, wäre der Waffeneinsatz gerechtfertigt gewesen.
                              Gefahr für Leib und Leben bestand aber aus Sicht des Richters nicht mehr, da sich der Täter bereits umgedreht hatte und augenscheinlich somit bereits auf der Flucht befand.

                              Hier ist es genau umgekehrt. Würde sich das Opfer auf sein Hab und Gut berufen, hieße es, der Einbrecher habe ja noch nichts mitgenommen.
                              Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                              Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                              2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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