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    #16
    Zitat von ElFunghi Beitrag anzeigen
    Darf man fragen welchen Sinn das haben soll? Ich verstehs leider nicht.
    Naja, ist doch ganz einfach: Wenn er 100 scharfe Waffen kauft, muß er ja auch 100 Deko-Umbauten verkaufen, damit es in seinen Geschäftsunterlagen stimmt

    Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
    man sollte Dekowaffen kaufen die nach deutschem Recht unbrauchbar gemacht wurden insofern man in DE wohnt. Österreich hat eben andere Kritirien.
    Das ist schon klar. Aber selbst wenn Du als Kunde keine Deko-UZI dort gekauft hast, kannst Du unerwartet Besuch bekommen, der eine solche Deko-UZI mit einer bestimmten Seriennummer bei Dir sucht. Das ist ja das dumme an der Sache ...

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      #17
      Zitat von Spieler 8 Beitrag anzeigen
      Eventuell ein Missverständnis? Ich kenne die entsprechenden Richtlinien zwar nicht aber vielleicht hat es was damit zu tun das die Schlageinrichtung eine eigene Baugruppe ist.
      Alle wesentlichen Bauteile einer Waffe müssen funktionsuntüchtig gemacht werden, bei Langwaffen ist das lediglich der Lauf und der Verschluß, daher kann man z.B. die G3-griffstücke u.ä. frei erwerben.
      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
      , aktueller denn je)

      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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        #18
        Hallo, ich hatte am 14.12.2011 Besuch wegen meiner im Mai 2010 beider Firma Türk erworbenen UZI. Die Waffe wurde sichergestellt und geht jetzt zum BKA , der Knackpunkt war das nicht abgeänderte Griffstück.
        Meine ca. 50 eingetragenen Waffen wurden nur stichprobenartig gesichtet, und der Spuk war nach ca. 30 Minuten vorbei.

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          #19
          Zitat von gunmen Beitrag anzeigen
          Die Waffe wurde sichergestellt und geht jetzt zum BKA , der Knackpunkt war das nicht abgeänderte Griffstück.
          UZI ist auch kurzwaffe,da unter 600mm.deshalb sollte das griffstück geändert sein.
          gruß

          moin

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            #20
            Zitat von MOIN Beitrag anzeigen
            UZI ist auch kurzwaffe,da unter 600mm.deshalb sollte das griffstück geändert sein.
            Kommt drauf an ob mit Klappschaft oder Holzkolben

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              #21
              Zitat von GGG Beitrag anzeigen
              Kommt drauf an ob mit Klappschaft oder Holzkolben
              hast recht!gab ja auch diese umbauten wo der klappschaft fixiert.
              gruß

              moin

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                #22
                Wenn ich da noch richtig Informiert bin, ist die UZI mit Festschaft und/oder festgesetztem Klappschaft aber eine Grauzone...

                Offiziell wird die Uzi i.d.R. als Kurzwaffe eingestuft, da Fest- und Klappschaft demontierbar sind. Man fährt also auf Nummer sicher, wenn das Griffstück definitiv geändert ist!
                Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                  #23
                  Das Griffstückproblem liegt darin, daß bei Kriegswaffen nur Lauf und Verschluß wesentliche Teile sind, Griffstücke an sich nicht. Aber: Griffstücke von Kriegswaffen mit einer Gesamtlänge von unter 60 cm sind nach dem WaffG wesentliche Waffenteile.

                  Mit anderen Worten: Ein einzeln herumliegendes Griffstück einer Maschinenpistole mit einer Gesamtlänge unter 60 cm ist in jedem Fall zumindest waffenrechtlich Teufelszeug.

                  Ungeklärt ist das Problem, wie dasselbe Griffstück zu behandeln ist, wenn es an einer Dekowaffe hängt, bei der Lauf und Verschluß ordnungsgemäß abgeändert sind. Von der Verordnungsermächtigung zur Regelung des Dekoumbaus aus dem KWKG hat das Wirtschaftsministerium nach meinem Kenntnisstand immer noch keinen Gebrauch gemacht, so daß man sich auf den Standpunkt stellen kann, daß das trotz Nichtabänderung des Griffstücks ein zulässiger Dekoumbau ist und ich bilde mir ein, daß es vor einiger Zeit auch eine entsprechende Auskunft des BKA gegeben hat, bei der allerdings offen war, ob das Griffstück dann abnehmbar sein darf oder nicht. Und bei den Türk-Uzis ist das Griffstück abnehmbar.

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                    #24
                    Mir ist nur dieser Feststellungsbescheid aus 2008 bekannt,
                    nachdem das Griffstück einer deaktivierten MP, die Kurzwaffeneigenschaften hat, nach der Deaktivierung zwar nicht mehr unter KWKG, wohl aber unter das unter WaffG fällt und ebenfalls entsprechened deaktiviert werden muß.

                    Davon abweichende Bescheide bitte ich hier zu veröffentlichen.

                    Ich bin am Wochenende in einer Kaserne und kann dann eine UZI vermessen, falls Imi-UZI mir nicht zuvorkommt, bin mir jedoch ziemlich sicher, daß sie als Kurzwaffe anzusehen ist.
                    Angehängte Dateien
                    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                    , aktueller denn je)

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                      #25
                      Also anscheinend hat er plausibel alles erklären können. Den Laden gibt es zumindest immer noch und verkaufen tut er auch noch fleissig.

                      Es ist wie bei jedem Gesetz»,
                      «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

                      "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

                      „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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                        #26
                        Sind grad bei DHD Paar Sachen als Alt-Deko von Dekowaffen Türk aufgetaucht. Sind die z.Z. noch legal?
                        Sig Sauer P226 X-Six PPC; WS Sig Sauer X-Five; Sig Sauer P320 FullSize; Colt MK IV Gold Cup 70 Series; Tokarev TT-33; Nagant Revolver; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Schmeisser DMR; Sabatti/Mercury Urban Sniper; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45; Erma EGP 65.

                        Wiederladerzeug: Lyman T-Mag II; LEE 1000 Pro; RCBS Rock Chucker II.

                        Verbände: DSB; BDMP.

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                          #27
                          Zitat von Melanie_Daniels Beitrag anzeigen
                          Das Griffstückproblem liegt darin, daß bei Kriegswaffen nur Lauf und Verschluß wesentliche Teile sind, Griffstücke an sich nicht. Aber: Griffstücke von Kriegswaffen mit einer Gesamtlänge von unter 60 cm sind nach dem WaffG wesentliche Waffenteile.

                          Mit anderen Worten: Ein einzeln herumliegendes Griffstück einer Maschinenpistole mit einer Gesamtlänge unter 60 cm ist in jedem Fall zumindest waffenrechtlich Teufelszeug.

                          Ungeklärt ist das Problem, wie dasselbe Griffstück zu behandeln ist, wenn es an einer Dekowaffe hängt, bei der Lauf und Verschluß ordnungsgemäß abgeändert sind. Von der Verordnungsermächtigung zur Regelung des Dekoumbaus aus dem KWKG hat das Wirtschaftsministerium nach meinem Kenntnisstand immer noch keinen Gebrauch gemacht, so daß man sich auf den Standpunkt stellen kann, daß das trotz Nichtabänderung des Griffstücks ein zulässiger Dekoumbau ist und ich bilde mir ein, daß es vor einiger Zeit auch eine entsprechende Auskunft des BKA gegeben hat, bei der allerdings offen war, ob das Griffstück dann abnehmbar sein darf oder nicht. Und bei den Türk-Uzis ist das Griffstück abnehmbar.

                          ????? Was hat das ganze mit der Problematik Terrorismus und der Waffe als solches zu tun??

                          Für solchen idiotischen Beamten Firlifanz gibt es nur einen Ausdruck "TAGEDIEBE"!!!!!!!!!!

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                            #28
                            Leute.. das Thema ist von vor 5 Jahren
                            Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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                              #29
                              Hej Sebastian,

                              Du weißt doch, es wird nix so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

                              Also muß man manches halt etwas abkühlen lassen, bevor man "genießt".
                              MfG aus der schönen Pfalz

                              Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                              Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                              "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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