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Kein Dekowaffenverkauf bei Egun?

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    Kein Dekowaffenverkauf bei Egun?

    Hallo,
    ich besitze seit etlicher Zeit eine Vorderschaftrepetierflinte (Pumpgun) als Dekomodell. Eigentlich will ich die verkaufen aber jetzt kam mir zu Ohren, dass Dekowaffen bei Egun nicht mehr angeboten werden dürfen? Stimmt das und wenn ja, wo bringe ich das Teil am besten los?
    Besser man hat eine Waffe und braucht sie nicht, als umgekehrt.

    #2
    Wer behauptet denn sowas?

    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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      #3
      Zitat von ElFunghi Beitrag anzeigen
      Wer behauptet denn sowas?
      War vor kurzem Diskussionsthema im Verein mit der Begründung der verschärften Waffengesetze. Ich hab das mal so geglaubt ...

      Danke für den Link, werde das Teil demnächst dann bei Egun einstellen.

      Kann ich das vorher hier zum Verkauf anbieten?
      Besser man hat eine Waffe und braucht sie nicht, als umgekehrt.

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        #4
        Ja das ist möglich. Nur EWB-Waffen darfst du hier nicht anbieten. Lies dir am besten dazu mal die Marktplatz-Regeln durch.
        Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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          #5
          Zitat von ElFunghi Beitrag anzeigen
          Naja, das hier: https://german-rifle-association.de/...en-richtlinie/

          Jede Dekowaffe, welche ab dem 08.04.16 gehandelt wird (Privat-Privat, Handel-Privat, Privat-Handel) – unabhängig ob national oder international, muss ab diesem Zeitpunkt den neuen Spezifikationen entsprechen und eine Deaktivierungsbescheinigung (Artikel 3 Nr. 4) besitzen.
          Falls ich das jetzt richtig interpretiere.

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            #6
            Ich hab das Teil schon länger und natürlich keine "Deaktivierungsbescheinigung" Bin ich jetzt verpflichtet, das Ding bis zu meinem Tod zu behalten?

            Dieser Behördenirrsinn in D wird immer schlimmer ...
            Besser man hat eine Waffe und braucht sie nicht, als umgekehrt.

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              #7
              zumindest darfst du sie nicht ohne die nun gefoderten änderungen weiterveräussern!

              sprich: sie ist für privatanbieter "unverkäuflich" geworden!!!

              wenn du sie doch so wie sie ist bei egun anbietest, dann könnte es probleme geben wenn dich deswegen jemand "anschwärzt"!!!
              "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

              "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

              "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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                #8
                Dann werde ich mal meinen Waffendealer und Büchsenmacher fragen, ob er mir so eine Bescheinigung ausstellen kann. Wenn der nicht kann oder will, besuche ich meinen Sachbearbeiter bei der Waffenbehörde ... frohe Weihnachten
                Besser man hat eine Waffe und braucht sie nicht, als umgekehrt.

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                  #9
                  Es gibt Neuigkeiten ...

                  Mein Waffendealer darf keine Deaktivierungsbescheinigung ausstellen Das darf nur das Beschussamt ...

                  Hatte dann heute ein Telefongespräch mit dem Sachbearbeiter des Beschussamtes in Köln. Aktuell ist die neue Verwaltungsrichtlinie so unscharf formuliert, dass das Amt KEINE Deaktivierungsbescheinigung ausstellen kann. Hier muss erst regelungstechnisch nachgearbeitet werden. Zeitpunkt offen ...

                  Dann müsste ich das Teil nach Köln karren, begutachten lassen (evtl. nacharbeiten lassen) und für das Dokument mit ca. 150 Öcken rechnen

                  Werde das Ding dann eben bis zum Ableben behalten und mit ins Erdmöbel nehmen.

                  Irrenhaus ..
                  Besser man hat eine Waffe und braucht sie nicht, als umgekehrt.

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                    #10
                    Dein Händler darf nicht Bescheinigen aber er muss die Umbauarbeiten vornehmen. Das Beschußamt macht das nicht. Aber wie du selbst schreibst: es lohnt sich eher nicht.

                    Kommentar


                      #11
                      es gibt einige händler die wieder deko-knifften anbieten die nach der neuen verordnung auch bescheinigung haben. vielleicht ist ja einer von denen bereit/in der lage deine in zahlung zu nehmen...

                      nur so als idee...
                      "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

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                        #12
                        Ach nee .. dann werd ich sie halt behalten. Reicht immer noch, um bei zwielichtigen Gestalten an der Haustür Respekt aufkommen zu lassen
                        Besser man hat eine Waffe und braucht sie nicht, als umgekehrt.

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                          #13
                          Zitat von Leberkäsbaron Beitrag anzeigen
                          Es gibt Neuigkeiten ...

                          Mein Waffendealer darf keine Deaktivierungsbescheinigung ausstellen Das darf nur das Beschussamt ...

                          Hatte dann heute ein Telefongespräch mit dem Sachbearbeiter des Beschussamtes in Köln. Aktuell ist die neue Verwaltungsrichtlinie so unscharf formuliert, dass das Amt KEINE Deaktivierungsbescheinigung ausstellen kann. Hier muss erst regelungstechnisch nachgearbeitet werden. Zeitpunkt offen ...

                          Dann müsste ich das Teil nach Köln karren, begutachten lassen (evtl. nacharbeiten lassen) und für das Dokument mit ca. 150 Öcken rechnen

                          Werde das Ding dann eben bis zum Ableben behalten und mit ins Erdmöbel nehmen.

                          Irrenhaus ..

                          Bist Du sicher das Teil ohne Deaktivierungsbescheinigung mit unter die Erde nehmen zu
                          dürfen ???

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
                            Bist Du sicher das Teil ohne Deaktivierungsbescheinigung mit unter die Erde nehmen zu
                            dürfen ???
                            Mach mir keine Angst Es müsste doch sowas wie Bestandsschutz geben ... ausserdem ist das Teil doch nirgendwo registriert.
                            Besser man hat eine Waffe und braucht sie nicht, als umgekehrt.

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                              #15
                              Da sieht man wieder einmal, wie man die vermeintliche überbordende Brüsseler Bürokratie in Deutschland noch bürokratischer gestalten kann. Nicht nur der Tod ist ein Gevatter aus Deutschland sondern auch der Bürkrat (falld da ein Unterschied sein sollte):

                              Die Grundidee dieser EU-Verordnung ist an sich, einen gewissen Mindeststandard an den Dekoumbau herzustellen. Daß es in einem EU-Staat (ohne Namen nennen zu wollen) tatsächlich ausreichte, allein einen Stempel mit "Not For Use" draufzumachen und die Dinger dann noch in den Export gingen, war ja vielleicht auch übertrieben. Soweit diese Mindeststandarts nun vorliegen, weichen die ja in weiten Teilen nicht so stark von unseren alten Vorschriften ab. Erschwerend kommt nicht nur bei uns der Bestandsschutz für bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung umgebaute Waffen hinzu (sofern es in den Ländern ein einigermaßen geordnetes Verfahren für den Umbau gab). Die müssen eigentlich nur dann an den neuen Standard angepaßt werden, wenn sie in den Export gehen. Das wird auch in fast allen EU-Staaten so gesehen und gehandhabt - nur in Deutschland wieder einmal nicht. Hier ist der Dekomarkt mehr oder weniger zusammengebrochen.

                              Richtigerweise hat das BKA noch die bestehenden Umbauerlaubnisse samt der Stempel zurückgezogen, daß daß bis zum Stichtag umgebaute Waffen mit BKA-Stempel durch den Stempel als vor dem Stichtag umgebaut erkennbar sind. Soweit sich diese Waffen zum Stichtag in Privathand befanden, waren sie dadurch vor dem Stichtag notgedrungen im Handel - sonst hätte der Besitzer sie nicht erwerben können. Damit dürften diese Waffen theoretisch in jedem Fall ohne Erlaubnis unter Sammlern getauscht oder sonstwie veräußert werden. Wird in nahezu ganz Europa so gesehen - in Deutschland nicht.

                              Gleiches gilt an sich auch, wenn durch eine Händlerbescheinigung der Umbau vor dem Stichtag nachgewiesen ist. Zumindest nahezu überall - in Deutschland nicht.

                              Jetzt kann man natürlich den theoretischen Streit ausfechten, wie es mit den Waffen verhält, die der Inhaber einer BKA-Erlaubnis bis zum Stichtag noch umgebaut und bestempelt hat. Wenn die auchg im Laden standen, waren sie irgendwie doch im Handel. Das ist hier streitig - wird derzeit jedoch nicht von der EU bestritten.
                              Unstreitig dürfen aber ohne Schockbilder produzierte Zigarettenschachteln, die vor dem Inkrafttreten der neuesten Vorschriften hergestellt wurden, auch heute noch verkauft werden - der Hersteller muß nur dokumentieren können, daß sie tatsächlich vor dem Stichtag hergestellt wurden. Einige Hersteller verkaufen solche Packungen heute noch. Dem Waffenhändler wird insoweit die Gleichbehandlung verweigert, aber nicht von der EU.

                              Und das Verhalten der Beschußämter ist nun die letzte Schikane.

                              So unbefriedigend dieser Zustand ist, ist die EU dennoch nicht an allem Unfug schuld.

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