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Altdeko Veräußerung

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    Altdeko Veräußerung

    Hallo Forum,

    gibt es eine LEGALE Möglichkeit Deaktivierte Originalwaffen zu veräußern, die noch nach alten Dekowaffenbestimmungen abgeändert wurden?

    Sprich Waffen die vor der Gesetzesänderung am 08.04.2016 erworben wurden.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    #2
    Soweit ich das neue Procedere verstanden habe : NEIN !
    Handel ist nur noch nach Einzelabnahme und Zertifizierung durch ein Beschußamt erlaubt.
    Aus eben diesem Grunde findet man z.B. nur noch wenige Dekos bei Egun & Co.
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      Das hat die EU ganz Klasse gemacht..
      Ich habe Gott sei Dank nicht viele Dekos, aber die, die Ich habe liegen im Schrank und verstauben. Es ist teurer Schrott den ich mir damals mal angeschafft habe...

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        #4
        Ich meine, gelesen zu haben, dies ist nur für den gewerblichen Verkauf verbindlich. Nicht von Privat an Privat.
        Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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          #5
          Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
          Ich meine, gelesen zu haben, dies ist nur für den gewerblichen Verkauf verbindlich. Nicht von Privat an Privat.
          Das ist auch mein Wissensstand und wurde erst die Tage von einem Büchsenmacher so bestätigt.


          gruß DausO

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            #6
            Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
            dies ist nur für den gewerblichen Verkauf verbindlich. Nicht von Privat an Privat.
            Es wäre interessant wo Du das gelesen hast.

            Die Intention der europäischen Richtlinie mag vielleicht so gewesen sein, "in Verkehr bringen" hat der deutsche Gesetzgeber aber so ausgelegt, wie es ihm am besten in den Kram passte (die Auslegung ist je nach Thema, also Waffen oder andere Geräte, uneinheitlich) und letztes Jahr den Besitzwechsel von Altdekos grundsätzlich untersagt.

            So jedenfalls mein Wissensstand.

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              #7
              Es ist schwer nachzuweisen WANN privat an privat verkauft hat , mein Wissensstand derzeit: s.o. !
              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
              , aktueller denn je)

              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                #8
                Richtig. Die Richtlinie unterscheidet nicht zwischen Handel und Privat:

                Der VDB informiert in seinem aktuellen Newsletter über die neue Dekowaffen-Richtlinie der EU: Zum 08.04.2016 tritt die EU-Verordnung 2015/2403 „Durchführungsverordnung zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der...


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                  #9
                  Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                  Es ist schwer nachzuweisen WANN privat an privat verkauft hat , mein Wissensstand derzeit: s.o. !
                  Richtig, aber mir laufen nicht alltäglich potentielle Käufer über den Weg. So werde ich wohl auf meiner AKMS74U sitzen bleiben.

                  Nicht Mal mehr an die Wand hängen darf man den Edelschrott..

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                    #10
                    Zitat von FreeFly Beitrag anzeigen
                    Nicht Mal mehr an die Wand hängen darf man den Edelschrott..
                    Wieso denn das? Man könnte den "Schrott" doch mit einem eleganten Bügel an der Wand anschließen, oder? Dann kann, doch niemand unter 18 das Ding ohne Gewaltanwendung (Flex etc.) wegnehmen.

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                      #11
                      Zitat von Olympia Beitrag anzeigen
                      Wieso denn das? Man könnte den "Schrott" doch mit einem eleganten Bügel an der Wand anschließen, oder? Dann kann, doch niemand unter 18 das Ding ohne Gewaltanwendung (Flex etc.) wegnehmen.
                      Ist das denn so?
                      Meine etwas gelesen zu haben daß man dies nicht darf, meine das stand in einem Newsletter, kann ihn aber leider nicht mehr finden.

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                        #12
                        Gegen einfache Wegnahme gesichert ist doch völlig in Ordnung. Wo sollen denn die jetzt hin, die Dekoknallstöcke? ?
                        Ich finde leider nicht mehr, wo ich das gelesen habe mit .... Privat und nicht gewerblich.
                        Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                          #13
                          Lest doch die Richtlinie durch. Das Wörtchen "Privat" taucht da genau 1 mal auf und zwar wenn es um berechtigte Personen zur Deaktivierung geht.

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                            #14
                            Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                            Lest doch die Richtlinie durch. Das Wörtchen "Privat" taucht da genau 1 mal auf und zwar wenn es um berechtigte Personen zur Deaktivierung geht.
                            Das würde ja heißen, dass man Altdekos doch noch legal anbieten dürfte.
                            Habe sie Richtlinie gerade durchgelesen..

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                              #15
                              Zitat von FreeFly Beitrag anzeigen
                              Das würde ja heißen, dass man Altdekos doch noch legal anbieten dürfte.
                              Habe sie Richtlinie gerade durchgelesen..
                              Ja, du darfst mir (Privatperson) die also Privat anbieten. Um was genau für eine gehts denn überhaupt?

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