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Umfrage: SV als Bedürfnis in Deutschland

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    Umfrage: SV als Bedürfnis in Deutschland

    Hallo,

    ich erstelle diese Umfrage, weil es mich persönlich interessiert, wie die Einstellung hier im Forum zum Thema "Selbstverteidigung als Bedürfnis für den Erwerb von Schusswaffen" ist.

    Es geht hier nicht um Detailfragen, wie das ganze gesetzlich aussehen müsste, auch interessiert nicht, ob das jemals möglich wäre.

    EDIT:

    Damit Missverständnisse wie unten ausgeräumt sind:

    Seid ihr grundsätzlich dafür (oder grundsätzlich dagegen), dass Personen, die nach dem Gesetz zuverlässig, sachkundig, unbescholten, ausreichend versichert, psychisch stabil, über den Umgang mit Schusswaffen zum Zweck der Selbstverteidigung UND über die rechtlichen Voraussetzungen belehrt wurden, Schusswaffen zum Zweck der Selbstverteidigung erwerben dürfen. Kurz: soll SV als Bedürfnis für oben genannte Personen in Deutschland anerkannt werden, JA oder NEIN?

    Eine sachliche Diskussion ist natürlich erwünscht.

    Gruß

    Vincent
    68
    Ja.
    73,53%
    50
    Nein.
    26,47%
    18

    Die Umfrage ist abgelaufen.

    Zuletzt geändert von Vincent; 15.12.2013, 16:01.

    #2
    Stell Dir mal vor, jeder Honk kann Waffen kriegen..............
    MfG aus der schönen Pfalz

    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

    Kommentar


      #3
      grundsätzlich dagegen?

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        #4
        So viel zum Thema Sachlichkeit, bravo ihr beiden! Ihr fangt schon mal richtig gut an!

        Lest mal den Titel genau!!!

        Es geht hier nicht darum, dass JEDER an Waffen kommen soll, sondern dass rechtlich Bedingungen herrschen sollen, die es einem zuverlässigen, sachkundigen, unbescholtenen Bürger ermöglichen, seine höchsten Rechtsgüter und seine Familie vor rechtswidrigen Übergriffen schützen zu können.

        Ich habe BEWUSST keine eigenen Ideen bezüglich der RECHTLICHEN Umsetzung beigesteuert, weil ich kein Jurist bin und MEINE Meinung vielleicht nicht die von ANDEREN ist und ANDERE vielleicht ein paar Ideen habe, auf die ICH nicht komme. Deshalb.

        NATÜRLICH soll nicht jeder an Waffen kommen, aber bei entsprechenden Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, Sachkunde, Unbescholtenheit, meinetwegen noch fachpsychologisches Gutachten, Versicherung bis 1.000.000 Euro, etc.) wäre es MEINER Meinung nach zu befürworten, dass nicht nur Minister und Staatssekretäre das Recht bekommen sollten, sich selbst in den eigenen vier Wänden schützen zu dürfen, oder?

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          #5
          Habe eine Frau , hat 70 kg ,

          Kommentar


            #6
            Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
            So viel zum Thema Sachlichkeit, bravo ihr beiden! Ihr fangt schon mal richtig gut an!

            Lest mal den Titel genau!!!

            Es geht hier nicht darum, dass JEDER an Waffen kommen soll, sondern dass rechtlich Bedingungen herrschen sollen, die es einem zuverlässigen, sachkundigen, unbescholtenen Bürger ermöglichen, seine höchsten Rechtsgüter und seine Familie vor rechtswidrigen Übergriffen schützen zu können.

            Ich habe BEWUSST keine eigenen Ideen bezüglich der RECHTLICHEN Umsetzung beigesteuert, weil ich kein Jurist bin und MEINE Meinung vielleicht nicht die von ANDEREN ist und ANDERE vielleicht ein paar Ideen habe, auf die ICH nicht komme. Deshalb.

            NATÜRLICH soll nicht jeder an Waffen kommen, aber bei entsprechenden Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, Sachkunde, Unbescholtenheit, meinetwegen noch fachpsychologisches Gutachten, Versicherung bis 1.000.000 Euro, etc.) wäre es MEINER Meinung nach zu befürworten, dass nicht nur Minister und Staatssekretäre das Recht bekommen sollten, sich selbst in den eigenen vier Wänden schützen zu dürfen, oder?


            Dann hättest Du das dazu schreiben sollen !!!
            MfG aus der schönen Pfalz

            Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
            Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

            "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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              #7
              Nachdenken hätte es auch gebracht.

              An den mehrfach vorbestraften, gerade erst aus dem Knast entlassenen Intensivtäter habe ich wohl logischer Weise dabei nicht gedacht, als ich die Umfrage erstellt habe. Da kommt man mit ein bisschen Logik auch drauf, oder habe ich jemals etwas gegenteiliges hier im Forum gepostet? So nach dem Motto: "Knarren für alle, auch für Verbrecher!"?


              Bzgl. des Themas würde mich interessieren:

              Was spräche dafür, was dagegen. Wie gesagt, die Rahmenbedingungen wären ohnehin, dass niemand, der nicht zuverlässig, sachkundig, unbescholten, geschult, versichert, etc. ist, davon ohnehin keinen Gebrauch machen könnte. Ich rede hier also nicht von einem Freifahrtschein zum Waffenerwerb, sondern über eine Regelung, die Personen, die sich in Zeiten steigender Einbruchszahlen (vermehrt auch Raubüberfällen) in ihren eigenen vier Wänden vor rechtswidrigen Übergriffen schützen möchten, legalen Waffenbesitz ermöglichen würde. Sonst könnten die sich ja auch eine illegale besorgen und das ist dann noch weniger Zugewinn für die öffentliche Sicherheit.

              Bsp. Österreich: in Österreich kann jeder Staatsbürger, oder EWG-Bürger mit Wohnsitz in Österreich, "Kugelrepetierer" oder Schrotflinten erwerben, die keine Selbstladeflinten sind, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat und unbescholten ist.

              Selbstverteidigung in Haus und Hof ist in Österreich eine mögliche Begründung, warum man auch eine WBK für zwei Kategorie B Waffen bekommen kann!

              Das wäre mir persönlich schon zu krass, weil es bei Kategorie C und D Waffen keine Nachweispflicht gibt, dass man mit den Dingern auch umgehen kann. Und 18. Jahre ist schon arg jung.

              Es ist immer ein schmaler Grat, auf dem es zu wandeln gilt. Auf der einen Seite muss die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Polizeibehörden aufrechterhalten und verhindert werden, dass legale Schusswaffen missbräuchlich verwendet werden (was ohnehin nur vergleichsweise selten passiert) . Andererseits wird die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch immer weitere Budgetkürzungen bei der Polizei vom Staat selbst in Frage gestellt und unterminiert.

              Wer schützt die Menschen, wenn der Staat sich aus dieser Verantwortung zurückzieht? In vielen deutschen Großstädten ist das bereits traurige Realität.
              Zuletzt geändert von Vincent; 15.12.2013, 17:49.

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                #8
                Ich bin absolut für das "österreichische Modell", zwei Kat.B Schusswaffen für die Verteidigung zu Hause beantragen zu können. Zusätzlich die Möglichkeit für Normalbürger, einen Waffenschein erhalten zu können. Entsprechende Schulungen/Prüfungen natürlich vorausgesetzt. Nicht jede(r) hat das Glück auf dem Land zu wohnen, mit dem Auto zum Arbeitsplatz fahren zu können und über ein abschreckendes Äußeres zu verfügen wie ich.

                Kommentar


                  #9
                  So wie die Frage gestellt ist, muß ich mit ja antworten.
                  Allerdings liegt hier meine Betonung sehr stark auf 'Grundsätzlich'.

                  In den eigenen vier Wänden sehe ich da auch keine größeren Probleme.
                  Hier würde ich sogar noch weiter gehen und sagen, daß es für den Erwerb von Schußwaffen
                  überhaupt keine Bedürfnisprüfung mehr geben sollte wenn die anderen
                  von Dir genannten Punkte eingehalten werden.
                  Weitergehende Prüfungen würde ich nur für das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit,
                  also für Waffenscheine befürworten.

                  Wie man Waffen führen in der Öffentlichkeit reglementieren sollte,
                  damit mehr Sicherheit herrscht statt weniger müsste ausgiebig überdacht werden.
                  Warum sollte eine Frau die Nachtschicht schiebt keine Waffe tragen?
                  Beim jungen Herren in Ballonseide die ihre Kampfhunde durch eine 9mm ersetzen wollen,
                  wäre ich da schon vorsichtiger.

                  Kommentar


                    #10
                    Wenn Du schon so eine Umfrage startest, mußt Du schon etwas präziser sein in Deinen Formulierungen.

                    Du könntest Politiker werden, die formulieren genauso wachsweich.
                    MfG aus der schönen Pfalz

                    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

                    Kommentar


                      #11
                      Seid ihr grundsätzlich dafür (oder grundsätzlich dagegen), dass Personen, die nach dem Gesetz zuverlässig, sachkundig, unbescholten, ausreichend versichert, psychisch stabil, über den Umgang mit Schusswaffen zum Zweck der Selbstverteidigung UND über die rechtlichen Voraussetzungen belehrt wurden, Schusswaffen zum Zweck der Selbstverteidigung erwerben dürfen. Kurz: soll SV als Bedürfnis für oben genannte Personen in Deutschland anerkannt werden, JA oder NEIN?
                      Kann mir schlecht vorstellen dass jemand der eine Waffe nur zur Selbstverteidigung hat sehr sachkundig und routiniert damit umgeht. Ein halbes Jahr Erfahrung auf dem Schießstand würden nicht schaden, und dann kann man gleich Sportschütze werden.
                      Die Hürden für Sportschützen sollten meiner Meinung nach wieder herabgesetzt werden. 1 Jahr Vereinswaffen schießen müssen ist eine Zumutung, ein halbes würds auch tun.
                      .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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                        #12
                        Zitat von Sandmann Beitrag anzeigen
                        ...
                        Die Hürden für Sportschützen sollten meiner Meinung nach wieder herabgesetzt werden. ...
                        Und dann...hier möchte, glaube ich, Vincent ne Antwort sehen. Würdest Du dann jemandem, nach allen Sach-und Fachkunden und den dazugehörigen Behördlichen Überprüfungen, die Waffe zum verdeckten Führen zugestehen ?

                        Habe ich das Thema hier richtig verstanden ?

                        Grüße,
                        Michael

                        PS.: ich würde das Bedürfnis weglassen, wer zuverlässig ist, darf
                        A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                          #13
                          Ein freiheitlich denkender Mensch muss diese Frage bejahen.

                          Leider fürchte ich, dass es in diesem Land nicht mehr viele Menschen gibt, die das nicht verlernt haben.
                          Wie auch, wenn man zunehmend dermaßen beschnitten wird.
                          Man duckt sich ja nur noch und nimmt jede weitere Einschränkung gottergeben hin.
                          "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                          (Prof. Max Otte)

                          Kommentar


                            #14
                            @ Lichtgestalt:

                            Ja, es ist bedauerlich, dass immer mehr Menschen sich in die Unmündigkeit begeben.

                            Das hindert mich persönlich jedoch nicht daran, aus dieser beständig auszubrechen.

                            Nur nicht den Mut verlieren.

                            @ MiWi:

                            Richtig verstanden. Wie die genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür aussehen, kann ich selber nicht sagen. Nur: die Hürden müssen niederiger sein, als sie es jetzt sind.

                            Kommentar


                              #15
                              ??? Die Selbstverteidigung ist als Bedürfnis anerkannt! Vgl. §8 Abs. 1 WaffG

                              Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
                              1.
                              besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und[...]
                              Sollte die Selbstverteidigung der Grund für die Beantragung sein, müsste in Verbindung mit dem Abs. 2 des selben Paragraphen die Geeignetheit und Erforderlichkeit nachgewiesen werden.

                              Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das staatliche Gewaltmonopol nicht in der Lage oder nicht Willens ist eine Person zu schützen. Hier greift von der gewohnheitsrechtlichen Seite das naturgegebene Recht zur SV ein, welches zusätzlich im §32 StGB als "Notwehr" festgeschrieben ist. Im Verhältnis zur staatlichen Pflicht der Gefahrenabwehr, ist diese allerdings nur subsidiär.

                              Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über eine funktionierende Polizeibehörde, die in der Lage ist für die öffentliche Sicherheit zu sorgen. Damit scheidet das Merkmal der Erforderlichkeit schon mal aus.

                              Ferner wird in Deutschland ein übermäßiger Gebrauch von Schusswaffen seitens der Kriminalität nicht beobachtet. Damit scheitert auch die Geeignetheit.

                              Der private Waffenbesitz zur SV ist daher weder verhältnismäßig notwendig noch rechtlich durchzusetzen.
                              Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
                              Simo Häyhä

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